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Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 Abs. 1 GO (alte Fassung) die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006.
Soll-Einnahmen
Verwaltungshaushalt 71.266.690,24
€ Summe
Soll-Einnahmen 83.258.281,22
€ + neue
Haushaltseinnahmereste 980.000,00
€ Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
83.988.500,97 € Soll-Ausgaben
Verwaltungshaushalt 71.126.903,76 € § 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO: 0,00 €) Summe
Soll-Ausgaben 83.485.493,11 € + neue
Haushaltsausgabereste 980.694,68
€ - Abgang alter
Haushaltsausgabereste -
477.686,82 € - Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00 € Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 83.988.500,97 € b) Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Sachverhalt: Nach §§ 59 (3) und 101 (1) GO (alte Fassung) hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung zu prüfen und das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Zur Durchführung dieser Prüfungsarbeiten bedient er sich des Rechnungsprüfungsamtes. In seiner Sitzung am 05.11.2007 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 übernommen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die geprüfte Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 zu beschließen und dem Bürgermeister nach § 94 (1) GO die Entlastung zu erteilen. Anlage/n: Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates der Stadt vorab zur Verfügung gestellt. |
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