Vorlage - RAT/1081/2007  

 
 
Betreff: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO (alte Fassung)
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, Hiltrud
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 Abs. 1 GO (alte Fassung) die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006.


Die Haushaltsrechnung 2006 hat folgendes Ergebnis:


Einnahmen

     Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt                                                71.266.690,24 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt                                                 11.991.590,98 €

     Summe Soll-Einnahmen                                                                     83.258.281,22 €

     + neue Haushaltseinnahmereste                                                             980.000,00 €
-  Abgang alter Haushaltseinnahmereste                                                            0,00 €
-  Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                  - 249.780,25 €

     Summe bereinigte Soll-Einnahmen                                                   83.988.500,97 €

Ausgaben

     Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt                                                   71.126.903,76 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt                                                   12.358.589,35 €
(darin enthaltener Überschuss nach

     § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: 0,00 €)                             

     Summe Soll-Ausgaben                                                                       83.485.493,11 €

     + neue Haushaltsausgabereste                                                               980.694,68 €
       Verwaltungshaushalt                                       0,00 €
       Vermögenshaushalt                             980.694,68 €                                            

     - Abgang alter Haushaltsausgabereste                                                  - 477.686,82 €
       Verwaltungshaushalt                            - 43.812,60 €
       Vermögenshaushalt                           - 433.874,22 €                                            

     - Abgang alter Kassenausgabereste                                                                   0,00 €

     Summe bereinigte Soll-Ausgaben                                                       83.988.500,97 €

Fehlbetrag                                                                                                          0,00 €

 

b)  Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach §§ 59 (3) und 101 (1) GO (alte Fassung) hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung zu prüfen und das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Zur Durchführung dieser Prüfungsarbeiten bedient er sich des Rechnungsprüfungsamtes. In seiner Sitzung am 05.11.2007 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 übernommen.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die geprüfte Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 zu beschließen und dem Bürgermeister nach § 94 (1) GO die Entlastung zu erteilen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2006 wurde den Mitgliedern des Rechnungs­prüfungsausschusses und des Rates der Stadt vorab zur Verfügung gestellt.