Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, den § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu ändern. Die Änderung soll am 01.01.2008 in Kraft treten. Eine Ausfertigung der geänderten Geschäftsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Zwischen der Verwaltung und den Fraktionen wurde abgestimmt, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 zu ändern. Nachfolgend sind die bisherige Fassung und die vorgesehene Neufassung des § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung gegenübergestellt: Geschäftsordnung
– bisherige Fassung § 3 Aufstellung
der Tagesordnung (3) Regelmäßig sind auf die
Tagesordnung zu setzen: a) Benennung eines
Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des
Schriftführers, b) Bericht über die
Durchführung gefaßter Beschlüsse, c) Anfragen (§ 17), d) Verschiedenes. Geschäftsordnung –
Vorschlag für eine Neufassung (Änderungen sind fett
gedruckt) § 3 Aufstellung
der Tagesordnung (3) Regelmäßig sind auf die
Tagesordnung zu setzen: a) Benennung eines
Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des
Schriftführers, b) Bericht über die
Durchführung gefasster Beschlüsse, sofern Beschlüsse noch nicht durchgeführt
sind bzw. sich noch in Bearbeitung befinden c) Anfragen (§ 17), d) Verschiedenes.
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