Vorlage - RAT/1177/2007  

 
 
Betreff: Sanierung von Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
19.11.2007 
26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)

beim Teilergebnisplan des Produktes 012.001.002 „Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen“ 43.000 € für die Sanierung der Rigolen (Bodenaustausch) als Aufwand und als Auszahlung

 

b)

beim Teilfinanzplan des Produktes 012.001.001 „Neubaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen“ (Auftrags-Nr. I 12111016) 80.000 € für Zusatzschächte und Rohrleitungen im Bereich der Ortslage Löh

 

im Haushalt 2008 zu berücksichtigen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt den Sachverhalt zum Thema der Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister zur

 

c)

Sanierung der Rigolen im Sanierungsabschnitt 1,

 

d)

technischen Erweiterung (Bau von Schächten und Ablaufleitungen) im Zusammenhang mit  den Rigolen (Sanierungsabschnitt 1),

 

e)

Durchführung eines Rechtsverfahren unter Prüfung von möglichen Regressansprüchen im Zusammenhang mit Baumängeln

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Jahre 1995 wurde der Kanal sowie der Straßenausbau in der Ortslage Löh / Neu Löh geplant. Im Zusammenhang mit der Straßenplanung ist auch die Straßenentwässerung (hier: Rigolenversickerung) geplant worden. Die Planung und Bauleitung erfolgte durch ein Ingenieurbüro.

Die Baudurchführung fand von Sommer 1996 bis Herbst 1997 statt. Im Zusammenhang mit der Gesamtplanung wurde die Entwässerungsplanung durch die Untere Wasserbehörde (Rheinisch Bergischer Kreis) geprüft und genehmigt.

Hierbei wurden u.a. das technische System zum Bau der Rigolen und auch die vereinzelten Ableitungen genehmigt und geprüft.

 

Seit 1999 gab es erste Hinweise von Anliegern, dass die vorhandenen Rigolen nicht die ausreichende Funktionsfähigkeit besitzen.

Überstauungen oder sonstige Überflutungen konnten seinerzeit von Seiten der Stadtverwaltung (Bauleiter  und Kanalmeister) nicht festgestellt werden.

Zwischen 2001 und 2005 fand hierzu weiterer Schriftverkehr zwischen den Anwohnern und der Stadtverwaltung statt.

Im Sommer 2005 hat der damalige Tiefbauamtsleiter einen Ortstermin zu der Rigolenproblematik in Löh durchgeführt.

Im Anschluss daran konnte von seiner Seite festgestellt werden, dass die Rigolenproblematik von Seiten der Stadtverwaltung (des Fachamtes) falsch eingeschätzt,  beziehungsweise unterschätzt wurde. Daraufhin wurde festgelegt, dass das Füllmaterial der Rigole durch ein technisches Gutachten geprüft werden sollte.

 

Im Herbst 2005 wurde der Auftrag an einen Gutachter erteilt. Aufgrund der Witterungssituation wurde der Termin mehrmals verschoben. Letztendlich wurde die örtliche Begutachtung durch den Gutachter im Juni 2006 durchgeführt. Mit Schreiben vom August 2006 liegt der Untersuchungsbericht zu der Versickerungsanlage vor. Der Bodengutachter hat in seiner Prüfung festgestellt, dass das geplante und ausgeschriebene Sickermaterial (Kies) nicht den Vorgaben der wasserrechtlichen Kriterien entspricht. Weiterhin hat der Gutachter festgestellt, dass das geplante und eingebaute Kies-Gemisch für eine dauerhafte Versickerung von Regenwasser grundsätzlich nicht geeignet ist.

Aufgrund der Stellungnahme des Gutachters geht die Verwaltung nun davon aus, dass die entsprechende Planung für die Versickerungsanlage nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und somit ein versteckter Mangel vorliegt.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes wurde zu diesem Vorgang ein Rechtsanwalt eingeschaltet (Fachkanzlei für technische Fragen der Stadt Wermelskirchen).

Hierbei soll geprüft werden, ob eventuelle Regressansprüche an das planende Ingenieurbüro gestellt werden können.

 

Aufgrund des fehlerhaften Materials in den Versickerungsrigolen kann eine ausreichende Versickerung von durchschnittlichen Regenmengen nicht mehr erfolgen. Das bedeutet für die Ortslage Löh, dass bei stärkeren Regenereignissen in einigen Bereichen (Tiefpunkten) die Rigolen rasch einstauen, die Straßenflächen überstauen und die Wassermengen über die Privatflächen entwässern.

Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen dürfen nicht auf Privatflächen fließen. Da dies in diesem Fall vorliegt und sich hierdurch Schäden auf den Privatflächen ergeben, wurde festgelegt, dass der Sachverhalt durch eine ingenieurtechnische Sanierungs-Planung begleitet werden soll und hierbei entscheidungswichtige Grundlagen vorbereitet werden müssen.

 

Um hierzu einen technischen Sanierungsvorschlag zu erarbeiten, wurde ein Fachbüro  im Frühjahr 2007 beauftragt,  eine umfangreiche Planung zu erstellen.

Das Fachbüro hat daraufhin eine Gesamtprüfung (Konzept) für den Bereich Löh  erarbeitet. Der Gesamtschaden für die Sanierung aller 31 Rigolen beträgt ca. 250.000 € bis 300.000 €. Im Zuge einer Gesamtplanung und Gesamtsanierung ist jedoch noch festzustellen, ob tatsächlich in allen Rigolen das gleiche falsche Rigolenmaterial verwendet worden ist.

 

Aufgrund der besonderen und schwerwiegenden Problematik in drei Bereichen hat sich die Verwaltung entschlossen,  vor Abschluss eines Rechtsverfahrens einen ersten Teil der Sanierung (Sanierungsabschnitt 1) durchzuführen. Dieser Sachverhalt ist mit dem von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt im Vorfeld abgestimmt worden.

 

Der erste Sanierungsabschnitt umfasst die Mängelbehebung von drei Rigolen (das vorhandene Material soll hierbei durch entsprechendes neues geeignetes Versickerungsmaterial ersetzt werden).

 

Im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung wurde festgestellt, dass nach dem heutigen Stand der Technik jeweils ein Vorschacht zu jeder Rigole eingeplant werden müsste. Dieser Schacht beinhaltet die Absetzmöglichkeit für das Regenwasser und eine bessere Kontrolle und Reinigung der Rigole.

Zusätzlich ist geplant, dass bei jeder Rigole (bei Muldenlage) eine Ablaufleitung zu einer nächsten Rigole als Notentlastung erstellt werden soll.

 

Das Fachbüro hat im Sommer 2007 eine Entwurfsplanung für die Sanierung des ersten Sanierungsabschnittes durchgeführt.

Anschließend wurde Vorort am 06.09.2007 eine kleine Bürgerinformationsveranstaltung mit den betroffenen Anliegern der problematischen drei Rigolen durchgeführt. Hierbei wurde das geplante Sanierungskonzept vorgestellt. Die beabsichtigte Sanierung der mangelhaften Rigolen wurde von den Anliegern begrüßt.

 

Im weiteren Verlauf der Planung wurde auch eine Kostenberechnung für den ersten Sanierungsabschnitt vom Fachbüro erstellt. Die Kosten für den ersten Sanierungsabschnitt belaufen sich auf rd. 122.000 €.

Diese Mittel stehen im jetzigen Haushalt der Stadt Wermelskirchen  nicht zur Verfügung, so dass über die genannte Summe von 122.000 € eine Neuanmeldung für das Jahr 2008 erforderlich ist.

 

Regressforderung:

Der technische Umfang des Sanierungsabschnittes 1 beinhaltet die Sanierung der drei Rigolen sowie weitere technischen Notwendigkeiten für eine schadensfreie Entwässerung des problematischen Straßenbereiches. Zusätzlich zum Materialaustausch werden entsprechend drei zusätzliche Absetzschächte notwendig. Des Weiteren sind zusätzliche Überlaufleitungen zwischen den Rigolen geplant.

 

 

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

Bodenaustausch der Rigole   .           43.000 €

Zusatzschächte                                   17.000 €

Rohrleitungen                                       63.000 €

                                                            --------------

Summe:                                             123.000 €

 

Eventuelle Regressansprüche beziehen sich hierbei lediglich auf die Bodenaustausch - Arbeiten. Die weiteren Positionen, Schächte und Rohrleitungen, sind technische Veränderungen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Diese stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren.

 

Da es sich bei der Sanierung der Rigolen (Bodenaustausch) um das Produkt Unterhaltung  von öffentlichen Verkehrsflächen handelt, muss somit die Anmeldung der dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 43.000 € im städtischen Haushalt beim Produkt 012.001.002 erfolgen. Eine Deckung des Produktsachkontos erfolgt hier durch die entsprechenden Regressforderungen.

 

Bei den zusätzlichen baulichen Maßnahmen (Zusatzschächte und Rohrleitungen) handelt es sich um investive Kosten. Eine Anmeldung hierfür hat daher im städtischen Haushalt beim Produkt 012.001.001 zu erfolgen.

 

Bei der Erstellung von zusätzlichen Schächten und weiteren Rohrleitungen entsteht eine Verbesserung der vorhandenen Entwässerung. Im Sinne des Kommunalen Abgabengesetztes (KAG) beinhalten diese baulichen Veränderungen eine in sich geschlossene Teilmaßnahme als Verbesserung der Oberflächenentwässerung der Verkehrsanlage dieser Anliegerstraße.

Das bedeutet, dass die Hälfte der Kosten (rd. 40.000 €) über den beitragsfähigen Aufwand refinanziert werden können.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift