Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2008. Sachverhalt: Das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz – ermöglicht den Eltern ihre Kinder in drei unterschiedlichen Zeitblöcken (25, 35, 45 Stunden) in der Kindertageseinrichtung pädagogisch betreuen zu lassen. (Zu Einzelheiten wird auf den Top 6 Rat/1142/2007) verwiesen. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit ab in Kraft treten des neuen Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 die Elternbeiträge neu zu staffeln. Da das neue KiBiz vorsieht, dass der 15.März der Stichtag für das kommende Kindergartenjahr 2008/2009 ist und vom öffentlichen Jugendhilfeträger die verbindlichen Betreuungsplätze dem Ministerium mitgeteilt werden müssen, ist es erforderlich den Eltern frühzeitig mitzuteilen, was der Kindergartenplatz kostet. Es werden die folgenden Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im Alter vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht vorgeschlagen.
Die Geschwisterermäßigung wird in der ursprünglichen Form beibehalten. Für die Hortkinder wird zukünftig der gleiche Beitrag der Offenen Ganztagsschule erhoben. Für Kinder unter 2 Jahren, die in der Tagespflege betreut werden bleibt der ursprüngliche Beitrag erhalten. Im ersten Halbjahr 2008 wird die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von Kindern angepasst und die hier vorgeschlagenen neuen Elternbeiträge eingearbeitet.
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