Vorlage - RAT/1181/2007  

 
 
Betreff: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.11.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Elternbeitragstabelle für die  Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2008.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz – ermöglicht den Eltern ihre Kinder in drei unterschiedlichen Zeitblöcken (25, 35, 45 Stunden) in der Kindertageseinrichtung pädagogisch betreuen zu lassen. (Zu Einzelheiten wird auf den Top 6 Rat/1142/2007) verwiesen.

 

Es ergibt sich daher die Notwendigkeit ab in Kraft treten des neuen Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 die  Elternbeiträge neu zu staffeln.

 

Da das neue KiBiz vorsieht, dass der 15.März der Stichtag für das kommende Kindergartenjahr 2008/2009 ist und vom öffentlichen Jugendhilfeträger die verbindlichen Betreuungsplätze dem Ministerium mitgeteilt werden müssen, ist es erforderlich den Eltern frühzeitig mitzuteilen, was der Kindergartenplatz kostet.

 

Es werden die folgenden Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im Alter vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht vorgeschlagen.

 

Elternbeiträge ab 01.08.2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahreseinkommen

 

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

 

 

 

 

 

bis   12.300 €

 

0

0

0

bis   24.600 €

 

26

34

42

bis   36.900 €

 

44

58

71

bis   49.100 €

 

73

94

115

bis   61.400 €

 

115

147

178

über 61.400 €

 

151

193

235

 

Die Geschwisterermäßigung wird in der ursprünglichen Form beibehalten.

Für die Hortkinder wird zukünftig der gleiche Beitrag der Offenen Ganztagsschule erhoben.

 

Für Kinder unter 2 Jahren, die in der Tagespflege betreut werden bleibt der ursprüngliche Beitrag erhalten.

 

 

Im ersten Halbjahr 2008 wird die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von Kindern angepasst und die hier vorgeschlagenen neuen Elternbeiträge eingearbeitet.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift