Vorlage - RAT/1186/2007  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 80 "Hochseilgarten Zurmühle"
A) Aufstellungsbeschluss
B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.12.2007 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BP_80_Anlage_I_Plankonzept  
BP_80_Anlage_II_Begründung  

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Gleichzeitig soll die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB eingeleitet werden.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung in der Anlage 2 der Begründung zu entnehmen.

 

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A)

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“

 

Hintergrund

Seit 2006 betreibt die „Grüner Hochseilgarten Wermelskirchen GmbH“ auf dem Gelände des Planbereichs einen Hochseilgarten. Im Rahmen einer Bauvoranfrage zur Errichtung von Sanitäreinrichtungen wurde festgestellt, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für einen positiven Vorbescheid als auch für den Betrieb des Hochseilgartens nicht vorliegen. Aus der Übersichtskarte Anlage 1 (der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Begründung) ist die „Lage im Stadtgebiet“ ersichtlich.

Mit Schreiben vom 08.10.2007 stellen die Fachplanerin Frau Dipl.-Ing. Rita Blecher-Hampe (Architektur und Städtebau, Remscheid) und die Betreiberin Frau Gundel Ehlis (Grüner Hochseilgarten Wermelskirchen GmbH) einen Antrag auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die oben näher bezeichnete Fläche in Wermelskirchen-Zurmühle. Diesem Schreiben beigefügt sind ein zeichnerischer Vorentwurf sowie textliche Erläuterungen zur Konzeption „Grüner Hochseilgarten Wermelskirchen“ (Anlage 4 der Begründung: “Antrag und Konzeption der Investorin“). Beantragt wird, einen klassischen Bebauungsplan als Angebotsplanung zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Gutachterkosten werden von der Investorin übernommen

In weiterführenden Gesprächen legt die Investorin dar, dass es sich bei dem „Grünen Hochseilgarten Wermelskirchen“ weniger um eine Freizeiteinrichtung im touristischen Sinne (kein Freizeitpark) handele, als vielmehr um eine Einrichtung für Aktivitäten des erlebnis- und handlungsorientierten Lernens. Als Zielgruppen werden insbesondere angesprochen: Soziale Einrichtungen, Schulen, Vereine, und Firmen. Die in der Vergangenheit durchgeführten Erhebungen belegen diese Besucherprofile. Der normale Freizeitkletterer nimmt dabei nur einen geringen Anteil ein.

 

Ziel

Um den Betrieb des Hochseilgartens zu ermöglichen, ist nunmehr die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich. Dies ist jedoch nur über ein Bauleitplanverfahren herbeizuführen. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ erforderlich. Dem Übersichtsplan Anlage 2 der Begründung „räumlicher Geltungsbereich“ ist die genaue Plangebietsabgrenzung zu entnehmen.

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Gleichzeitig mit diesem Aufstellungsverfahren soll auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Entsprechend soll 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ eingeleitet werden. (Parallelverfahren, siehe Beschlussvorlage RAT/1185/2007.)

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen und Wald dar. Um die vorgenannte Zielsetzung zu sichern, ist es erforderlich, diese Fläche im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochseilgarten“ darzustellen. Durch das Verfahren zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Waldflächen in eine Sondergebietsfläche geändert werden (Anlage 3 der Begründung „Übersichtsplan FNP Bestand / Planung“).

 

Landesplanerische Abstimmung

Nach der Aufstellungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt wird die Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln die Prüfung der Übereinstimmung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung gemäß Landesplanungsgesetz beantragen.

 

Landschaftsschutz

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 2 – Eifgental – des Rheinisch-Bergischen Kreises und ist Bestandteil des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes 2.4. Grundsätzlich sind natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur auch in Landschaftsschutzgebieten möglich. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur FNP-Änderung bzw. zur Bebauungsplanaufstellung ist zu klären, ob bzw. inwieweit die Landschaftsbehörde der angestrebten Nutzung nicht widersprechen wird. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäß § 29 (4) LG NW bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft treten, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.

 

Umweltprüfung

Da das Plangebiet nicht zum Innenbereich der Stadt Wermelskirchen zählt, ist eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnis im Umweltbericht zusammengefasst und als „Teil 2 – Umweltbericht-“  Bestandteil der Begründung wird.

 

Finanzierung

Für Planungsarbeiten zu den Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Wermelskirchen keine Kosten. Diese werden von der Investorin als Planverursacherin übernommen.

 

Verfahren

Die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ und zur Einleitung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen parallel geführt werden.

Details sind im weiteren Verfahren zu klären.

Der frühzeitigen Klärung bedürfen insbesondere die gesicherte Erschließung des Hochseilgartens und deren Anbindung an den übergeordneten Verkehr.

 

 

Beschlussvorschlag zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Gleichzeitig soll die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB eingeleitet werden.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung in der Anlage 2 der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

B)        Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

 

Das Entwurfskonzept zum Bebauungsplan wird anhand der dieser Sitzungsvorlage beiliegenden Anlage I „Planzeichnung Nutzungskonzept zum Bebauungsplanentwurf“ sowie der Anlage II „Begründung einschließlich der Anlagen 1 – 4“ dargestellt.

Der Bebauungsplanentwurf basiert auf den in Anlage 4 enthaltenen Unterlagen der Investorin: Antrag und Konzeption der Investorin zum Vorhaben „grüner Hochseilgarten Wermelskirchen“ mit der zeichnerischen Darstellung des Nutzungskonzeptes sowie textlichen Erläuterungen.

 

Frühzeitige Beteiligung

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes soll nun die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden einzuleiten.

 

 

Beschlussvorschlag zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage I          Planzeichnung Nutzungskonzept zum Bebauungsplanentwurf

 

Anlage II         Begründung mit den Anlagen 1 - 4

                        Anlage 1:         Übersichtsplan – Lage im Stadtgebiet

                        Anlage 2:         Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

                        Anlage 3:         Übersichtsplan FNP „Bestand / Planung“ mit Legende

                        Anlage 4:         Antrag und Konzeption der Investorin zum Vorhaben „grüner                                               Hochseilgarten Wermelskirchen“:

-          Textliche Erläuterung und zeichnerische Darstellung des Nutzungskonzeptes als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_80_Anlage_I_Plankonzept (368 KB)      
Anlage 2 2 BP_80_Anlage_II_Begründung (746 KB)