Vorlage - RAT/1189/2007  

 
 
Betreff: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Elbringhausen/Altenhöhe
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.12.2007 
27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen_1und2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.

Die geänderte Fläche soll als „gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.08.2007 hat die WEYAND Inter. Güterkraftverkehr GmbH, Handelsstraße 18, 42929 Wermelskirchen gegenüber der Stadt dargelegt, dass es für sie aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sehr wichtig und dringend ist, ihr Betriebsgelände am bestehenden Standort zu erweitern.

 

Sie begründet dies auch mit organisatorischen Abläufen im Betrieb, die in der notwendigen Form auch nur am bestehenden Standort in Verbindung mit einer Ausdehnung des Betriebsgeländes in südliche Richtung möglich und sinnvoll sind.

Ohne eine Erweiterung der nutzbaren Flächen ist mittelfristig der Betriebsstandort Wermelskirchen für die Fa. Weyand nicht mehr attraktiv und sie müsste sich einen alternativen Firmenstandort suchen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine verwaltungsinterne Vorprüfung vorgenommen, ob eine Ergänzung des Flächennutzungsplanes und eine Ausdehnung der Gewerbeflächen aus technischer, naturschutzrechtlicher und verkehrlicher Sicht denkbar sind.

 

Darüber hinaus wurden in dieser Betrachtung auch gleichzeitig die westlich und östlich an das Betriebsgelände Weyand angrenzenden Freiflächen bewertet,  um auch diese in eine Änderung des FNP einzubeziehen.

Die erweiterte Planabgrenzung macht auch deswegen Sinn, damit im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens der südliche Siedlungsrand des bestehenden Gewerbegebietes noch einmal neu gefasst und ausgestaltet werden kann, denn in Teilen sind hier bereits  Anschüttungen und bauliche Veränderungen vorgenommen worden.

Dies alles könnte neu geordnet werden und der Übergangsbereich von Gewerbe zum südl. angrenzenden Waldbereich würde nach deutlichen Schäden und Veränderungen durch den Sturm „Kyrill“ neu  ausgestaltet.

 

Im Ergebnis wurde bei der verwaltungsinternen Abfrage festgestellt, dass eine Ausdehnung des Gewerbegebietes „Elbringhausen“ in südöstliche Richtung, im Bereich des Wirtschaftsweges Elbringhausen-Kovelsberg, grundsätzlich vertretbar und umsetzbar ist.

 

Aus Sicht des Umweltschutzes ist die Entwicklung aber nicht unproblematisch, da die Flächen im Landschaftsschutz liegen. Hier ist bei der Entwicklung einer Gewerbeflächenerweiterung eine sehr sorgfältige Bearbeitung des dazu erforderlichen Umweltberichtes von Bedeutung.

 

Die östlich des Wirtschaftsweges angrenzende Weidefläche (städt. Grundstück) ist dabei auch nur eingeschränkt entwicklungsfähig, da im zentralen Bereich dieses Grundstückes ein Quellsiefen liegt.

Inwieweit eine Ausdehnung einer Gewerbeentwicklung auf diese Fläche möglich ist, kann nur bei einer vertiefenden Untersuchung im Rahmen des Planverfahrens ermittelt werden.

 

Dennoch sollte auch dieser Bereich in das Plangebiet mit einbezogen werden, nicht zuletzt auch deswegen, um hier mögliche Ausgleichsflächen für die angrenzenden geplanten Entwicklungsflächen zu sichern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zur Standortsicherung bestehender Betriebe und zur Arrondierung des Gewerbegebietes Elbringhausen den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Ausdehnung und Umfang der FNP-Planänderung ist den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.

(s. Anlage 1 und 2)

 

 

 

Gleichzeitig soll im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ geändert und ergänzt werden.

(s. gesonderte Sitzungsvorlage)

 

Unabhängig davon wird nach Beschluss zur Änderung des FNP zunächst die landesplanerische Abstimmung des Verfahrens bei der Bezirksregierung durchgeführt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.

Die geänderte Fläche soll als „gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

 

1.         Übersichtsplan FNP    Bestand / Planung

 

2.         Übersichtsplan Gebietsabgrenzung 31. Änd. FNP

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen_1und2 (119 KB)