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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Gleichzeitig dazu soll die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Die Abgrenzung des Änderungs- und Ergänzungsbereiches ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 1) zu entnehmen. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 15.08.2007 hat die WEYAND Inter. Güterkraftverkehr GmbH, Handelsstraße 18, 42929 Wermelskirchen gegenüber der Stadt dargelegt, dass es für sie aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sehr wichtig und dringend ist, ihr Betriebsgelände am bestehenden Standort zu erweitern. Sie begründet dies auch mit organisatorischen Abläufen im Betrieb, die in der notwendigen Form auch nur am bestehenden Standort in Verbindung mit einer Ausdehnung des Betriebsgeländes in südliche Richtung möglich und sinnvoll sind. Ohne eine Erweiterung der nutzbaren Flächen ist mittelfristig der Betriebsstandort Wermelskirchen für die Fa. Weyand nicht mehr attraktiv und sie müsste sich einen alternativen Firmenstandort suchen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine verwaltungsinterne Vorprüfung vorgenommen, ob eine Ergänzung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ und eine Ausdehnung der Gewerbeflächen aus technischer, naturschutzrechtlicher und verkehrlicher Sicht denkbar sind. Darüber hinaus wurden in dieser Betrachtung auch gleichzeitig die westlich und östlich an das Betriebsgeländes Weyand angrenzenden Freiflächen bewertet, um auch diese in eine Ergänzung des B-Planes einzubeziehen. Die erweiterte Planabgrenzung macht auch deswegen Sinn, damit im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens der südliche Siedlungsrand des bestehenden Gewerbegebietes noch einmal neu gefasst und ausgestaltet werden kann, denn in Teilen sind hier bereits Anschüttungen und bauliche Veränderungen vorgenommen worden. Dies alles könnte neu geordnet werden und der Übergangsbereich von Gewerbe zum südl. angrenzenden Waldbereich würde nach deutlichen Schäden und Veränderungen durch den Sturm „Kyrill“ neu ausgestaltet. Im Ergebnis wurde bei der verwaltungsinternen Abfrage festgestellt, dass eine Ausdehnung des Gewerbegebietes „Elbringhausen“ in südöstliche Richtung, im Bereich des Wirtschaftsweges Elbringhausen-Kovelsberg, grundsätzlich vertretbar und umsetzbar ist, auch wenn der Ergänzungsbereich Flächen erfasst, die im Landschaftsschutz liegen. Hier ist bei der weiteren Planung der erforderliche Umweltbericht mit besonderer Sorgfalt zu erstellen, um die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten bzw. entsprechend qualifiziert auszugleichen. Die östlich des Wirtschaftsweges angrenzende Weidefläche (städt. Grundstück) ist dabei auch nur eingeschränkt entwicklungsfähig, da im zentralen Bereich dieses Grundstückes ein Quellsiefen liegt. Inwieweit eine Ausdehnung einer Gewerbeentwicklung auf diese Fläche möglich ist, kann nur bei einer vertiefenden Untersuchung im Rahmen eines Planverfahrens ermittelt werden. Dabei geht die Planbereichsabgrenzung des Bebauungsplanes noch über die Abgrenzung der geplanten FNP-Änderung hinaus, um auch außerhalb möglicher Gewerbeflächen entsprechende Festsetzungen für Ausgleichsmaßnahmen treffen zu können. Neben der Ergänzung des Bebauungsplanes ist es aber auch erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan in Teilen zu ändern. Hier soll die Aufhebung des im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Schutzstreifens zum Wald (die neue Waldkante verschiebt sich deutlich nach Süden) vorgenommen werden, und für die dann einbezogenen Grundstücke können neue, aktualisierte planungsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt vor, zur Standortsicherung der dortigen bestehenden Betriebe und zur südöstlichen Arrondierung des Gewerbegebietes Elbringhausen den Bebauungsplan Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ entsprechend zu ändern und zu ergänzen. Ausdehnung und Umfang der Bebauungsplanänderung und -ergänzung ist dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. (s. Anlage 1) Gleichzeitig soll im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. (s. gesonderte Sitzungsvorlage) Nach dem Beschluss zur Aufstellung der Änderung und der Ergänzung des Bebauungsplanes soll zunächst das Erweiterungskonzept der Fa. Weyand untersucht und genauer dargestellt werden (Höhenlage, verkehrl. Anbindung). Parallel dazu werden weitere Planinhalte für die angrenzenden Bereiche entwickelt und anschließend, vor Weiterführung des Verfahrens, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt. Vor Beginn der eigentlichen Verfahrensschritte soll aber zunächst die landesplanerische Abstimmung der Entwicklungsziele bei der Bezirksregierung Köln erfolgen.
Anlage/n: 1. Übersichtsplan zur geplanten 2. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ 2. Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 20 3. Luftbild des Änderungs- und Ergänzungsbereiches
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