Vorlage - RAT/1213/2008  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.03.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtverordnete Eberhard Lambeck wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Ralf Köber hat mit Wirkung vom 31.12.2007 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste des Bürgerforums ist Herr Eberhard Lambeck Nachfolger von Herrn Rolf Köber.

 

Herr Lambeck ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung  NW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.