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Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnete Eberhard Lambeck wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Ralf Köber hat mit Wirkung vom 31.12.2007 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Nach der Reserveliste des Bürgerforums ist Herr Eberhard Lambeck Nachfolger von Herrn Rolf Köber. Herr Lambeck ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
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