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Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die zustimmende Grundsatzentschließung des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 28.01.2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, der Teilnahme der Pestalozzischule an dem dreijährigen Pilotprojekt des Landes NRW zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren sowie der damit verbundenen Umwandlung der Pestalozzischule zu einem Kompetenzzentrum - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der beteiligten Städte Burscheid und Leichlingen - zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte durchzuführen. Sachverhalt: Gem. § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes kann der Schulträger Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung. Darüber hinausgehende Regelungen - so § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes - trifft das entsprechende Landesministerium durch Rechtsverordnung. In diesem Zusammenhang hat das Land NRW jetzt „Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ herausgegeben. Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung der Pestalozzischule bei der Stadt Wermelskirchen angefragt, ob eine Umwandlung der Pestalozzischule zu einem Kompetenzzentrum sowie die Teilnahme der Schule an einem entsprechenden dreijährigen Pilotprojekt grundsätzlich vom Schulträger (Stadt Wermelskirchen) unterstützt wird. Im Unterstützungsfall muss durch den Schulträger bis zum 29.02.2008 ein entsprechender Antrag beim zuständigen Landesministerium über die Bezirksregierung eingereicht werden. Darüber hinaus ist - ergänzend zu diesem Antrag - die Vorlage entsprechend zustimmender Beschlüsse der politischen Gremien des Schulträgers erforderlich, welche bis zum 31.03.2008 vorgelegt werden müssen. Auf Landesebene wird dann entschieden, welche Schulen ab dem Schuljahr 2008/2009 an der dreijährigen Pilotphase teilnehmen und zu einem Kompetenzzentrum umgewandelt werden. Da die mögliche Umwandlung der Pestalozzischule in ein Kompetenzzentrum eine grundsätzliche Neuausrichtung der schulischen Arbeit bedeutet, ist diese Thematik mit Vertretern der an der Pestalozzischule beteiligten Kommunen sowie Vertretern des Rheinisch-Bergischen Kreises am 11.01.2008 erörtert worden. Die Vertreter der beteiligten Kommunen und des Rheinisch-Bergischen Kreises haben sich - vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Fachgremien - mit der vorgenannten Vorgehensweise einverstanden erklärt. Parallel zur Beschlussfassung in der Stadt Wermelskirchen werden die Beschlussfassungen in den Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises im Februar/März 2008 vorgenommen. Unter den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass der erforderliche Antrag fristgerecht von der Stadt Wermelskirchen (Schulträger) bis zum 29.02.2008 über die Bezirksregierung beim Land NW eingereicht wird. Die erforderlichen Beschlüsse der politischen Gremien werden bis zum 31.03.2008 als Ergänzung zum dann bereits eingereichten Antrag nachgereicht. Der Antrag wird zurückgezogen, sofern eines der beteiligten Gremien der Vorgehensweise nicht zustimmt. Der Schulausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Umwandlung der Pestalozzischule in ein Kompetenzzentrum bereits in seiner Sitzung am 28.01.2008 mit folgender Grundsatzentschließung zugestimmt: Der
Rheinisch-Bergische Kreis begrüßt die Initiativen der Schulträger im
Rheinisch-Bergischen Kreis, an der Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu
Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung teilzunehmen. Er wird im Rahmen
der vorhandenen Ressourcen durch Einbringung von zu vernetzenden
Dienstleistungen, z. B. durch den Schulpsychologischen Dienst und die RAA,
Unterstützung leisten. Im Sinne eines insgesamt
anzustrebenden kreisweiten Konzepts der sonderpädagogischen Förderung sollen
die Auswirkungen auf andere Förderschulsysteme bereits in der Pilotphase
berücksichtigt und dieses Systeme in Abstimmung mit den Schulträgern in die
Weiterentwicklung einbezogen werden. 1. Ausgangssituation Mit Datum vom 30.10.2007 hat das Landeskabinett die „Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ beschlossen. Mit dem Ausbau der Förderschulen zu Kompetenzzentren soll die Grundlage dafür geschaffen werden, alle Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung zu bündeln und wirkungsvoll an Förderschulen und im allgemeinen Schulsystem zu verankern. Die Aufgaben der Kompetenzzentren werden mit „Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht“ beschrieben, die Ziele der Zentren werden wie folgt erläutert: - Kinder und Jugendliche sind so frühzeitig zu fördern, dass sich Unterstützungsbedarfe dort, wo dies durch präventive sonderpädagogische Förderung möglich ist, nicht immer zu einem sonderpädagogischen Förderungsbedarf verfestigen. - Schülerinnen und Schüler sind möglichst integrativ in allgemeinen Schulen zu fördern, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. - Unabhängig vom Förderort wird eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht; dies muss durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Zuständigkeiten sowie durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und Anbietern sichergestellt werden. - Im Interesse einer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ist die Einbindung von zusätzlichem externen Sachverstand in ein Kompetenzzentrum ebenso zwingend erforderlich, wie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit- z. B. mit der Jugendhilfe, medizinischen Einrichtungen, schulpsychologischen und anderen Beratungsstellen. 1.1. Rahmenbedingungen: - Eine Vernetzungsstruktur mit weiteren Schulen, den Trägern der Jugendhilfe, mit außerschulischen und medizinischen Einrichtungen sowie Beratungsstellen ist erforderlich. - Der Schulträger legt dem Land ein Vernetzungskonzept vor und stellt seine Unterstützungsleistungen sowie deren haushaltsverträglich Finanzierung vor. - Das Ministerium für Schule und Weiterbildung eröffnet den Förderschulen die Möglichkeit der Einbindung einer verwaltungsfachlichen Schulassistenz (wird vom Ministerium noch näher erläutert) und gewährt zum Aufbau der Prävention einen Stellenzuschlag von 0,5 Stellen. - Die Ausstattung des Kompetenzzentrums im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen mit Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung wird abgekoppelt von der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. 1.2. Teilnahmevoraussetzungen: - Zustimmung zum Konzept aller zum Einzugsbereich gehörenden Schulen. - Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger und Land. - Beschreibung der in das Kompetenzzentrum einzubringenden Angebote des Schulträgers (können z. B. schon vorhandene Strukturen der Jugendhilfe sein). - Antragstellung durch Schulträger über die Bezirksregierung beim Ministerium für Schule und Weiterbildung bis zum 29.02.2008 zur Teilnahme an der Pilotphase (landesweit sollen 20 Pilotpojekte gefördert werden). - Übersendung der Gremienbeschlüsse (Schulkonferenz, Ratsbeschluss des Schulträgers) bis 31.03.2008 an die Bezirksregierung. 2. Ergebnis
des Erörterungsprozesses mit den beteiligten Kommunen, dem Rheinisch-Bergischen
Kreis und der Pestalozzischule: Die
Beantragung der Teilnahme an dem dreijährigen Pilotprojekt des Landes NW und
der damit verbundenen Umwandlung der Pestalozzischule in ein Kompetenzzentrum
ab dem Schuljahr 2008/2009 wird aus folgenden Gründen befürwortet: - Das Schulgesetz sieht die Einrichtung von Kompetenzzentren grundsätzlich vor. - Bei einer erfolgreichen Umsetzung des Pilotprojektes ist davon auszugehen, dass alle in Frage kommenden Schulen zu Kompetenzzentren umgewandelt werden. Die Teilnahme am Pilotprojekt eröffnet daher die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln - Das Kompetenzzentrum ermöglicht es, mit den vorhandenen Ressourcen einen größeren Effekt zu erzielen. - Zusatzkosten für die Schulträger der beteiligten Regelschulen (z. B. für zusätzliche Räumlichkeiten oder zusätzliche Personalkosten) bzw. für die an der Pestalozzischule beteiligten Städte Burscheid und Leichlingen sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis werden ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von der Stadt Burscheid ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass zusätzliche Kosten, die mit dem Projekt im Zusammenhang stehen, in keiner Weise getragen werden können. - Das für den Neubau der Pestalozzischule berücksichtigte Raumkonzept ist auch bei einer erfolgreichen Umsetzung eines Kompetenzzentrums „Pestalozzischule“ bedarfsgerecht. Mit dem Neubau der Pestalozzischule werden insgesamt 13 neue Klassenräume sowie Fachräume geschaffen (Grundlage: seinerzeitige Schulentwicklungsplanung). Tatsächlich werden zur Zeit 17 Klassenräume belegt. Ein denkbarer Rückgang Schülerzahlen (aus demographischen Gründen oder aus der Arbeit des Kompetenzzentrums heraus) gleicht den Bedarf an den seinerzeitigen Planungsstand an. Als Klassenräume genutzte Fachräume können dann wieder als Fachräume genutzt werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die im Rheinisch Bergischen Kreis vorhandene Quote für Förderschulen mit 2,68 % (Durchschnitt Land NRW: 3,68 %) nicht noch weiter gesenkt werden kann. - Vorhandene Betreuungsressourcen der Jugendhilfe werden im Rahmen des Kompetenzzentrums genutzt. Die
konkrete Vorstellung des Konzeptes „Kompetenzzentrum
Pestalozzischule“ erfolgt in der Sitzung des Schulausschusses. |
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