Vorlage - RAT/1233/2008  

 
 
Betreff: Erneuerung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. DA 10 "Auf dem Heidchen" mit erweitertem räumlichen Geltungsbereich.
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
18.02.2008 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.03.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Geltungsbereich_Jan08  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der Planbereich befindet sich im Süden der Ortslage Stumpf. Die genaue Festsetzung des Plangebietes ist der als Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.03.07 gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ beschlossen (Drucksache RAT/0904/2007, Planungsamt).

In gleicher Sitzung hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag über die zum Verfahren erforderlichen Planungsleistungen mit dem Antragsteller, Herrn Architekt Hans-Joachim Geiser, Stumpf 10, 42929 Wermelskirchen, abzuschließen.

 

Die entsprechende städtebauliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Architekturbüro Geiser Architekten hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.10.2007 beschlossen (Drucksache- Nr. RAT/1112/2007, Amt für Bauverwaltung). Dies jedoch auf der Grundlage einer neuen Plangebietsabgrenzung, die von dem Geltungsbereich des vorgenannten Beschlusses zur Bebauungsplanaufstellung abweicht.

 

Die neue Plangebietsabgrenzung umfasst einen erweiterten Geltungsbereich. Auf Initiative des Vorhabenträgers und zur Sicherung der planungsrechtlichen Situation werden jetzt auch die ehemals angrenzenden Randbereiche einbezogen. Das Plangebiet wird nunmehr allseitig von den öffentlichen Verkehrsflächen der Landstraße 101, der Kreisstraße 16 und der Wohnstraße Irlenweg umschlossen (Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich“).

 

In Anpassung an die vorgenannten vertraglichen Gegebenheiten und zur allgemeinen rechtlichen Sicherheit ist es daher erforderlich, dass der Rat der Stadt einen erneuten Aufstellungsbeschluss fasst.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der Planbereich befindet sich im Süden der Ortslage Stumpf. Die genaue Festsetzung des Plangebietes ist der als Anlage 1: „Räumlicher Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage 1:        Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Geltungsbereich_Jan08 (96 KB)