Vorlage - RAT/1244/2008  

 
 
Betreff: Projekt: Kanal- und Straßenbau "Im Rosenacker"
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß §29 GemHVO (alt) - §24 Abs.2 GemHVO (neu)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
03.03.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.03.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftragssachkonto

I 12111012 01000 7852000 Projekt “Im Rosenacker“ 

 

von  832.000 €   um 157.000 € auf 989.000 €

 

gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 bs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.

 

Die Mehrzahlungen in Höhe von 157.000 €  werden erst in 2009 fällig und können bei der Haushaltsanmeldung für 2009 berücksichtigt werden.

Die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2008 für 2009 von 125.000 € ist im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen beim Produkt 012.001.001 – Neubaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen um 157.000 € zu erhöhen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme “Im Rosenacker” auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird.

 

Allgemeines

 

Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.02.08 (RAT/1242/2008) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Planung umfassend erläutert, gleichzeitig erfolgte der Ausbaubeschluss.

 

Ausbaugrundlage

In Ausführung des zurzeit gültigen Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenausbau „Im Rosenacker“ für das Jahr 2007/2008 vorgesehen.

In diesem Zusammenhang wird gemäß der gültigen Beschlusslage auch der Straßenbau geplant und durchgeführt.

Auf Grund der umfangreichen Grunderwerbsverhandlungen konnte die Planung erst in 2007 begonnen werden.

Der Ausbaubereich „Im Rosenacker“ liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbe- und Teile als Wohngebiet ausgewiesen.

 

Planung

Die Beauftragung der Gesamtplanung (Kanal und Straße) erfolgte an das Ingenieurbüro Osterhammel aus Nümbrecht.

Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist die ordnungsgemäße Entwässerung der Ortslage Herrlinghausen im Bereich der Straße „Im Rosenacker“ zu gewährleisten.

Hierfür wurde das Ingenieurbüro Osterhammel GmbH mit den Ingenieurleistungen für die Planung der erforderlichen Entwässerungsanlagen beauftragt.

Auf Grund des schlechten Straßenzustands soll mit dem Kanalbau auch die Straße ausgebaut werden.

Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen wurde vom Ingenieurbüro die Entwurfsplanung zum Straßenbau angefertigt.

Die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Wermelskirchen erarbeitet.

Bei der Entwurfsbearbeitung fanden die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) sowie die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 01) und andere einschlägige DIN-Vorschriften Anwendung.

 

Da es sich bei der Straße „Im Rosenacker“ um eine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr handelt, wird ihr gem. RSTO, Tabelle 2, die Bauklasse V zugeordnet.

In Anlehnung an die ZTVE-StB wird die Dicke des frostsicheren Straßenaufbaus gem. Tabelle 6 der RSTO 01 auf 50 cm festgelegt.

 

Gemäß dem vorliegenden geologischen Bodengutachten befindet sich im Aushubbereich eine Auffüllung mit schlackehaltigen Materialien, die oberhalb der Einbauklasse Z2 nach LAGA einzuordnen sind.

Dieser Boden muss entsprechend besonders entsorgt werden.

Des Weiteren kann es auf Grund des teilweise lehmigen, schluffigen Untergrunds zu Tieferschachtungen mit anschließenden Bodenverbesserungsmaßnahmen kommen.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 22.01.2008 im kleinen Ratssaal des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen statt. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehene Maßnahme informiert.

 

Im Januar 2007 lag lediglich die Kostenschätzung des Ing.-Büros vor, so dass noch keine Berechnung der Erschließungsbeiträge (Vorabermittlung) von der Verwaltung durchgeführt werden  konnte. Somit konnten bei der Informationsveranstaltung keine Angaben zu Straßenausbaubeiträgen mitgeteilt werden.

 

Weiterhin wurden die Anlieger über die Kanalbauplanung und den neuen Hausanschlussleitungen informiert (einschl. Kanalanschlussbeitrag und Hausanschlusskosten).

Für den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Kosten

Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung lag lediglich eine erste Kostenschätzung vor.

Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 832.000 €

 

Der Mehraufwand gegenüber des bisherigen GAB setzt sich wie folgt zusammen:

L- Steine entlang Mauer (Achse 1)                   10.000,- €

Tieferschachtung Versickerung                        11.000,- €

Entsorgung nach LAGA                                  115.000,- €

Bodenverbesserung                                           5.000,- €

zusätzliche Bodenuntersuchung                        2.000,- €

Ingenieurkosten                                                 14.000,- €

                                                                        --------------

Summe                                                           157.000,- €

 

Die voraussichtlichen Brutto-Baukosten betragen entsprechend der jetzt vorliegenden Kostenberechnung des Ing.-Büros (Ende Januar 2008)  rd. 802.000,00 Euro.

 

Es ergibt sich folgende Gesamtkostenaufstellung (einschl. Mehraufwand):

Teilmaßnahme                                         Investitionskosten

Grundlagenvermessung                                     2.000,- €

Baugrunduntersuchung                                      4.000,- €

Ing.-Leistung Planung                                       60.000,- €

Baukosten                                                       802.000,- €

Ing.-Leistung Bauleitung                                   23.000,- €

Straße Beleuchtung                                          50.000,- €

Straße Begrünung                                              5.000,- €

Notar, Entschädigung …                                  15.000,- €     

Schlussvermessung                                         28.000,- €     

                                                                        --------------

Summe                                                           989.000,- €

 

Die auf dem Auftragssachkonto I 12111012 01000 7852000 bereitgestellten Mittel betragen insgesamt  832.000 €.

In 2008 kassenwirksam          682.000 €

VE in 2008                               125.000 €

Bisher bereitgestellt                  25.000 €

                                                -------------

                                                832.000 €

 

Projektstand gemäß Bauinvestitionscontrolling:

                                              

Projektstufe

Gesamtausgaben in €

Mehrausgaben in €

 

Bisher

Neu

 

 

IV

832.000,--

989.000,--

 

157.000,--

                                   

 

Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling darf in der Stufe IV (Entwurfsplanung) eine Abweichung von +/- 20% auftreten.

Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 832.000 €, die jetzige Kostensumme beträgt 989.000 €. Die Abweichung beträgt 18,9 %.

 

Die Mehraufwendungen von 157.000 € werden erst in 2009 fällig und können im Haushalt 2009 berücksichtigt werden. Allerdings ist die Verpflichtungsermächtigung (VE) zu erhöhen.

Die Deckung der höheren VE von 157.000 € erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit  im Produkt über eine geringere VE von 152.000 € bei dem Auftrag I 12111010 01000 7852000 – Ausbau Neuenhaus 53-67 -.

Diese Maßnahme wird in 2008 nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt, so dass in 2008 keine Beauftragung  über die VE erfolgt.

Zusätzlich erfolgt noch eine Anpassung bei der VE von 5.000 € bei dem Auftrag I 12116007 01000 7852000 – Ausbau Kovelsberg -.

Eine Anpassung der Ansätze ist dann für den Haushalt 2009 vorgesehen.

 

 

Weiterer Projektverlauf

 

Die Vorstellung der Straßenbauplanung und der entsprechende Baubeschluss erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.2.2008  (siehe Vorlage RAT/1242/2008).

 

Die Vorstellung der Kanalplanung erfolgt im Betriebsauschuss des Städtischen Abwasserbetriebes am 27.2.2008  (siehe Vorlage RAT/1238/2008).

 

Wenn der Haupt- und Finanzausschuss am 3.03.2008 und der Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.03.2008 keine Einwände gegen die zusätzliche Mittelbereitstellung hat, kann auf der Grundlage der vorgestellten Planung die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden.

Die Ausschreibung und Vergabe könnte dann im Frühsommer 2008 erfolgen.

Der Baubeginn ist für Sommer 2008 geplant.

 

Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau beträgt ca. 10 - 12 Monate einschließlich der Verlegung und Erneuerung der Versorgungsleitungen.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach dem Baubeschluss und nach der Sitzung des Rates ein entsprechendes Informationsschreiben.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Aufgrund des erwarteten baulichen Fortschrittes ist es möglich, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2009 einzuplanen. Für 2008 wäre die Verpflichtungsermächtigung von 125.000 € auf 282.000 € zu erhöhen.

Die Deckung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes beim Produkt 012.001.001 – Neubaumaßnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 12111012 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

989.000

EUR

682.000

EUR

125.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift