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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 10.12.2007, die von der Verwaltung vorgelegte neue Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2008. Sachverhalt: Die neuen Elternbeiträge wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.11.2007 und vom Rat am 10.12.2007 beschlossen. Der Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder wird zum neuen Kindergartenjahr 2008/2009 ab dem 01.08.2008 auf der Basis des am 25.10.2007 im Landtag verabschiedeten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt. Wie in der Vorlage RAT/1142/2007 in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich dargestellt und erläutert, richtet sich die Finanzierung der Einrichtungen zukünftig nach der Anzahl der Kinder in den Einrichtungen und dem „gebuchten“ Stundenumfang (25, 35 oder 45 Stunden). Gruppenform I: Kinder
im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
In dieser Gruppe sind 20 Kinder, davon müssen
4-6 Kinder unter 3
Jahren sein.
Gruppenform II: Kinder im Alter unter drei Jahren In dieser Gruppe sind 10 Kinder, davon 5 Kinder unter 3 Jahren. Diese Gruppenform wird in Wermelskirchen nicht angeboten. Die Kinder unter 2 Kinder werden im Rahmen des Tagespflegekonzeptes betreut. Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und
älter In dieser Gruppe
sind 25 Kinder im Alter ab 3 Jahren. Wenn mehr als 50 % der Kinder 45 Stunden gebucht haben,
reduziert sich die Gruppe auf 20 Kinder.
Gem. § 20 KiBiz gewährt das Jugendamt dem Träger der
Einrichtung, wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft
handelt, für die Aufgaben einen Zuschuss von 88 % der Kindpauschalen.
Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt, der
nicht zugleich kirchlicher Träger ist (DRK und AWO), erhöht sich der
Zuschuss auf 91%. Soweit es sich bei einem Träger um einen Verein
handelt (Elterninitiative), erhöht sich der Zuschuss auf 96 %. Der Zuschuss
verringert sich auf 79 %, wenn es sich beim Träger der Einrichtung um
den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe handelt (kommunale
Einrichtungen). Gem. § 21 Abs. 1 KiBiz gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15.März für das gleiche Kalenderjahr vorzulegende verbindliche Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach dem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtungen eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Der Zuschuss beträgt im Fall des § 20 Abs. 1 Satz 1: 36,5 % (kirchliche Trägerschaft) § 20 Abs. 1 Satz 2: 36 % (andere freie Träger DRK, AWO) § 20 Abs. 1 Satz 3: 38,5 % (Elterninitiativen) § 20 Abs. 1 Satz 4: 30 % (kommunaler Träger) der gemäß § 19 gezahlten Kindpauschale. Der Zuschussbedarf zur Kindpauschale beträgt bei den kirchlichen Einrichtungen 88%, davon bekommt das Jugendamt vom Land 36,5 % refinanziert. Die restlichen 51,5 % muss die Kommune aufbringen. Das Land geht von einem Aufkommen von 19 % über Elternbeiträge auf. Umso weniger Elternbeiträge erzielt werden, desto größer ist der Anteil, den das Jugendamt aufbringen muss. Die Verwaltung hat sich erneut mit den Elternbeiträgen befasst und legt eine veränderte Fassung der Elternbeiträge vor.
Die Elternbeiträge sind gültig für die Kinder ab 2 Jahren. Die derzeitig gültige Geschwisterermäßigung bleibt in der bestehen Form erhalten. Sie sieht wie folgt aus: • Besucht
mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine • Besucht
gleichzeitig ein Kind dieser Familie die offene Ganztagsschule, wird hierfür • Bekommt
ein Kind zusätzlich zur Kindertagesstätte/Hort oder OGATA • Auf
Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Finanzielle Auswirkungen Die in der Sitzung vom 06.11.2007 vorgelegte Elternbeitragstabelle ist von einem prognostizierten Ertrag von 1.010.232,00 € ausgegangen. Es wurde die tatsächliche Belegung im Jahr 2006 zugrunde gelegt. Finanzielle Auswirkungen nach den gemeldeten Kinderzahlen der Einrichtungen und prognostiziert auf die prozentuale Verteilung der Einkommensgruppen: Elternbeiträge für die Altersgruppe 2 bis zum Beginn der
Einschulung
Es wurden
die Beiträge für 25 Stunden neu eingefügt und die Beiträge 35 und 45
25
Stunden 35
Stunden 45
Stunden
Ertrag pro Jahr 831.588, 00 Euro Es wird bei dieser vorgelegten Elternbeitragstabelle von einem prognostizierten Ertrag von ca. 831.588, 00 €uro ausgegangen. Der Jahresabschluss 2006 weist einen Ertrag von 891.537,22 € auf. Es wird daher von Mindereinnahmen von ca. 59.949,22 € ausgegangen.
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