Vorlage - RAT/1260/2008  

 
 
Betreff: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Ludwig-Schieffers, Birgit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.03.2008 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 10.12.2007, die von der Verwaltung vorgelegte neue Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2008.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die neuen Elternbeiträge wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.11.2007 und vom Rat am 10.12.2007 beschlossen.

 

Der Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder wird zum neuen Kindergartenjahr 2008/2009 ab dem 01.08.2008 auf der Basis des am 25.10.2007 im Landtag verabschiedeten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.

 

Wie in der Vorlage RAT/1142/2007 in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich dargestellt und erläutert, richtet sich die Finanzierung der Einrichtungen zukünftig nach der Anzahl der Kinder in den Einrichtungen und dem „gebuchten“ Stundenumfang (25, 35 oder 45 Stunden).

 

Gruppenform I:  Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

                            In dieser Gruppe sind 20 Kinder, davon müssen 4-6 Kinder unter 3

                           Jahren sein.

 

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale

Anzahl der Kinder X Kindpauschale

25 Stunden

4.288,70 €

 z.B. 10 Kinder x 4.288,70 = 42.887,00 €

35 Stunden

5.746,70 €

 z.B.   5 Kinder x 5.746,70 = 28.733,50 €

45 Stunden

7.369,75 €

 z.B.   5 Kinder x 7.369,75 = 36.848.75 €

 

Gruppenform II: Kinder im Alter unter drei Jahren

                          In dieser Gruppe sind 10 Kinder, davon 5 Kinder unter 3 Jahren.

 

Diese Gruppenform wird in Wermelskirchen nicht angeboten. Die Kinder unter 2 Kinder werden im Rahmen des Tagespflegekonzeptes betreut.

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

                             In dieser Gruppe sind 25 Kinder im Alter ab 3 Jahren. Wenn mehr als 

                             50  % der Kinder 45 Stunden gebucht haben, reduziert sich die

                             Gruppe auf 20 Kinder.

 

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale

Anzahl der Kinder x Kindpauschale

25 Stunden

3.165,24 €

z.B. 5 Kinder x 3.165,24 = 15.826,20

35 Stunden

4.225,36 €

z.B.10 Kinder x 4.225,36 = 42.253,60

45 Stunden

6.771,85 €

z.B.10 Kinder x 6.771,85 = 67.718,50

 

Gem. § 20 KiBiz gewährt das Jugendamt dem Träger der Einrichtung, wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft handelt, für die Aufgaben einen Zuschuss von 88 % der Kindpauschalen. Wenn es sich um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe handelt, der nicht zugleich kirchlicher Träger ist (DRK und AWO), erhöht sich der Zuschuss auf 91%. Soweit es sich bei einem Träger um einen Verein handelt (Elterninitiative), erhöht sich der Zuschuss auf 96 %. Der Zuschuss verringert sich auf 79 %, wenn es sich beim Träger der Einrichtung um den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe handelt (kommunale Einrichtungen).

 

Gem. § 21 Abs. 1  KiBiz  gewährt das Land  dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15.März für das gleiche Kalenderjahr vorzulegende verbindliche Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach dem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtungen eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Der Zuschuss beträgt im Fall des

 § 20 Abs. 1 Satz 1: 36,5 %  (kirchliche Trägerschaft)

 § 20 Abs. 1 Satz 2: 36    %  (andere freie Träger DRK, AWO)

 § 20 Abs. 1 Satz 3: 38,5 %  (Elterninitiativen)

 § 20 Abs. 1 Satz 4: 30    %  (kommunaler Träger)

der gemäß § 19 gezahlten Kindpauschale.

 

 

 

Der Zuschussbedarf  zur Kindpauschale beträgt bei den kirchlichen Einrichtungen 88%, davon bekommt das Jugendamt vom Land  36,5 % refinanziert. Die restlichen 51,5 % muss die Kommune aufbringen. Das Land geht von einem Aufkommen von 19 % über Elternbeiträge auf. Umso weniger Elternbeiträge erzielt werden, desto größer ist der Anteil, den das Jugendamt aufbringen muss.

 

 

 

Die Verwaltung hat sich erneut mit den Elternbeiträgen befasst und legt eine veränderte Fassung der Elternbeiträge vor.

 

 

Einkommensgruppen

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

Hort/OGATA

bis    12.300 €

0

0

0

0

bis    24.600 €

15 €

26 €

42 €

50 €

bis    36.900 €

30 €

44 €

71 €

75 €

bis    49.100 €

50 €

73 €

115 €

100 €

bis    61.400 €

70 €

115 €

178 €

130 €

über 61.400 €

100 €

151 €

235 €

150 €

 

 

Die Elternbeiträge sind gültig für die Kinder ab 2 Jahren.

Die derzeitig gültige Geschwisterermäßigung bleibt in der bestehen Form erhalten. Sie sieht wie folgt aus:

 

           Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine     
            Kindertageseinrichtung/Hort  oder wird in Tagespflege betreut, entfällt der geringere  
            Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind.

 

           Besucht gleichzeitig ein Kind dieser Familie die offene Ganztagsschule, wird hierfür
            der halbe Beitrag erhoben.

 

           Bekommt ein Kind zusätzlich zur Kindertagesstätte/Hort oder OGATA     
            Tagespflegeleistungen, so ist diese Leistung gem. Einkommensgruppe 
            beitragspflichtig.

 

           Auf Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
            ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind
            nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die in der Sitzung vom 06.11.2007 vorgelegte Elternbeitragstabelle ist von einem prognostizierten Ertrag von 1.010.232,00 € ausgegangen. Es wurde die tatsächliche Belegung im Jahr 2006 zugrunde gelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen nach den gemeldeten Kinderzahlen der Einrichtungen und prognostiziert auf die prozentuale Verteilung der Einkommensgruppen: 

 

 

Elternbeiträge für die Altersgruppe 2 bis zum Beginn der Einschulung                                                                                                                                

                                                                                                           

            Es wurden die Beiträge für 25 Stunden neu eingefügt und die Beiträge 35 und 45
            Stunden aus der derzeit gültigen Elternbeitragstabelle übernommen.                                                                                 

                                   

                        25 Stunden                            35 Stunden                              45 Stunden                 

                                                                       

 

 

Plätze

Ertrag

Plätze

Ertrag

Plätze

Ertrag

%

 

Einkommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bis   12.300 €

 

0

59

0

0

92

0

0

55

0

21

 

bis   24.600 €

 

15

28

420

26

44

1.144

42

26

1.092

10

 

bis   36.900 €

 

30

56

1.680

44

87

3.828

71

53

3.763

20

 

bis   49.100 €

 

50

52

2.650

73

84

6.132

115

50

5.750

19

 

bis   61.400 €

 

70

28

1.960

115

44

5.060

178

26

4.628

10

 

über 61.400 €

 

100

56

5.600

151

87

13.137

235

53

12.455

20

 

Plätze insg.

 

 

279

 

 

438

 

 

263

 

980

 

Ertrag pro Monat

 

 

 

12.310

 

 

29.301

 

 

27.688

69.299

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag  pro Jahr 831.588, 00 Euro

 

Es wird bei dieser vorgelegten Elternbeitragstabelle von einem prognostizierten Ertrag von ca. 831.588, 00 €uro ausgegangen.

 

Der Jahresabschluss 2006 weist einen Ertrag von 891.537,22 € auf.

 

Es wird daher von Mindereinnahmen von ca. 59.949,22 € ausgegangen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift