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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 18.12.2001. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Die aktuelle Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen stammt aus dem Jahr 2001. Die darin enthaltenen Bestimmungen und Gebührensätze basieren weitgehend auf den Empfehlungen und Gebührenkalkulationen des Städte- und Gemeindebundes NW. Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2007 die Überarbeitung der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung des StGB NRW beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich die Gebührenkalkulation, die an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den aktuellen KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes" angepasst worden ist. Weiter wurde nun erstmals ein Sachkostenzuschlag von 10 % hinzugerechnet, der von der KGSt bereits seit Jahren vorgeschlagen wird, um die Gesamtkosten des Arbeitsplatzes und der eingesetzten Mitarbeiter zu erfassen. Bei der letzten Anpassung der Gebührenkalkulation im Zuge der Euro-Umstellung war auf die Kalkulation des Sachkostenzuschlags verzichtet worden, um die damals ohnehin geführte Diskussion über Preissteigerungen nicht noch zu verschärfen. Anlage/n: - 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 18.12.2001 - Synopse der Änderungen
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