Vorlage - RAT/1271/2008  

 
 
Betreff: Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.03.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Rat der Stadt Entscheidung
10.03.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, im Stellenplan des Haushaltsjahres 2008 die Stelle der Amtsleitung des neu gebildeten Planungs- und Tiefbauamtes nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO auszuweisen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stelle der Amtsleitung des Tiefbauamtes ist seit 01.01.2007 vakant, nachdem der vormalige Stelleninhaber zu einer anderen Stadt gewechselt ist. Die Stelle der Amtsleitung des Planungsamtes ist seit November 2005 vakant, nachdem die vormalige Stelleinhaberin in den Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit eingetreten ist.

 

Die Stelle der Amtsleitung des Tiefbauamtes ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008 als Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A 14 BBesO ausgewiesen.

 

Die Stelle der Amtsleitung des Planungsamtes ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008 als Stelle einer/eines tariflich Beschäftigten nach Vergütungsgruppe E 14 TVöD ausgewiesen.

 

Die Stelle der Amtsleitung des Tiefbauamtes ist im Frühjahr 2007 öffentlich ausgeschrieben worden. Eine Stellenbesetzung konnte jedoch nicht erfolgen, weil beide in die engere Wahl gezogenen Bewerber letztlich ihre Bewerbung nicht aufrechterhalten haben.

 

Verwaltungsseitig wird nunmehr vorgeschlagen, die Ämter Planungsamt und Tiefbauamt zusammenzulegen. Die Stelle der Amtsleitung des neu gebildeten Amtes entspricht der Besoldungsgruppe  A 15 BBesO. Die Stelle der Amtsleitung des bisherigen Planungsamtes bleibt bis auf weiteres unverändert im Stellenplan. Mit Ablauf der Beurlaubung der betreffenden Mitarbeiterin wird die Verwaltung einen Vorschlag für die künftige Ausweisung dieser Stelle im Stellenplan unterbreiten.

 

Inhaltlich scheint die Zusammenlegung sinnvoll und geboten. Die bisher selbständigen Ämter Planungsamt und Tiefbauamt müssen fachlich eng zusammenarbeiten. Dies ist insbesondere bei dem Aufgabenbereich der derzeit stattfindenden Umgestaltung der Innenstadt deutlich zu beobachten. Fragen der planerischen Gestaltung und der baulichen Umsetzbarkeit sind eng miteinander verbunden und bedürfen einer stetigen Abstimmung, die naturgemäß in einem Amt einfacher zu realisieren ist als bei der Koordinierung zwischen zwei Fachämtern. Die derzeitige Zuordnung des Tiefbauamtes zum Dezernat I soll nach Zusammenlegung der beiden Ämter geändert und das neu gebildete Planungs- und Tiefbauamt vollständig wieder dem Dezernat II zugeordnet werden.

 

Es scheint auch in Zukunft möglich, mit dieser reduzierten Personalbemessung (hier insbesondere des Planungsamtes, die bereits seit November 2005 kompensiert wird, die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund festzustellen, dass die große Aufgabe der Umgestaltung der Innenstadt planerisch weitestgehend abgeschlossen ist.

 

Der Stelleplan ist entsprechend dieses Vorschlages anzupassen. Hierzu bedarf es der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.