Vorlage - RAT/1300/2008  

 
 
Betreff: Sauberkeit in unserer Stadt
Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 12.01.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
21.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
080112_BUEFO  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt den Antrag der Fraktion Bürgerforum und die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis. Eine Änderung der Satzung oder eine Ausweitung der Reinigung der Innenstadt wird zur Zeit für nicht notwendig erachtet.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.01.2008 beantragt die Fraktion Bürgerforum nach Fertigstellung des Innenstadtausbaues Ende 2008 für mehr Sauberkeit in der Stadt zu sorgen.

Dies soll durch verschiedenste Maßnahmen erreicht werden.

Es sollen die Reinigungsintervalle erhöht und die Kontrollen bzgl. der Sauberkeit vermehrt werden. In der Innenstadt sollen mehr Abfallkörbe aufgestellt werden. Jedem Hundebesitzer soll zur Auflage gemacht werden, zum Jahreswechsel Plastikbeutel für Hundekot in den Bürgerbüros abzuholen. Diese sind vom Hundeführer mitzuführen um den hinterlassenen Kot der Hunde zu entsorgen. Dies alles soll durch die Ordnungsbehörde überwacht und bei Nichtbeachtung geahndet werden.

Es ist festzustellen, dass in den bereits fertig gestellten Teilen der Innenstadt keine übermäßige Unsauberkeit durch Unrat oder Hundekot herrscht.

Die Innenstadtreinigung wird bereits jetzt quantitativ und qualitativ ausreichend durchgeführt. Zusätzlich zur maschinellen Reinigung wird der Innenstadtbereich täglich durch mindestens eine Kraft vom Unrat gesäubert. Die in großer Menge aufgestellten Abfallkörbe werden 2x wöchentlich durch eine Fremdfirma geleert. Hierbei soll auch das Umfeld gesäubert werden. Dies wird als ausreichend erachtet.

Aufgrund dieses Antrages werden jedoch die Standorte der Abfallkörbe im Innenstadtbereich nochmals überprüft. Sollte sich jetzt oder in der Zukunft ein weiterer Bedarf ergeben, können nach Abstimmung mit der Stadtplanung noch zusätzliche Behälter aufgestellt werden.

Per Satzung ist die Reinigung der Gehwege generell den Anliegern übertragen worden. Hier sind die Bürger selbst in der Pflicht. Dieser Reinigungsverpflichtung wird nicht immer in dem notwendigen Maß nachgekommen. Daher soll nach Fertigstellung der Innenstadt eine verstärkte Kontrolle durchgeführt werden.

Verstöße gegen die Reinigungspflicht der Gehwege oder Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (Zigarettenkippen, Papier, Essensreste, Hundekot, u. a.) stellen nach dem aktuellen Ortsrecht bereits jetzt Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Im Rahmen des Außendienstes des Ordnungsamtes und des Bauverwaltungsamtes wird bei festgestellten Verstößen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Sollten über dieses Maß hinaus, verschärfte Kontrollen durch zusätzliches Personal im Bereich der Gehwegreinigung, der Verschmutzung der Verkehrsflächen oder dem Mitführen von Plastikbeuteln zur Beseitigung von Hundekot durchgeführt werden, kann dies schnell zum Unmut in der Bevölkerung führen. Es wird bereits jetzt schon über Kontrollen der Eingriffsbehörde geschimpft.

Durch die neue Gestaltung der Innenstadt soll eine angenehme, freundliche und zum Aufenthalt einladende Atmosphäre geschaffen werden. Hierzu tragen die großzügig dimensionierten Gehwege mit den vielen Außengastronomien bei. Eine verstärkte Kontrolle in diesen Bereichen ist wie bereits erläutert nicht notwendig und würde gerade die gewünschte Lebensqualität erheblich stören.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 12.01.2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 080112_BUEFO (42 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift