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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnete Ingelore Kirsten-Polnik wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Ulrich Hentschel hat mit Wirkung vom 11.03.2008 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Nach der Reserveliste des Bündnis 90/Die Grünen ist Frau Ingelore Kirsten-Polnik Nachfolgerin von Herrn Ulrich Hentschel. Frau Kirsten-Polnik ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten. |
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