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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung und beauftragt die Verwaltung, nach ca. 1 Jahr, spätestens vor Einbringung des Haushaltsplanes 2010, einen Erfahrungsbericht im Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Ein Exemplar der geänderten Richtlinien ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.04.2008 einen Sachstandsbericht zum Stand der Überarbeitung der Richtlinien für die Durchführung des Bauinvestitionscontrollings gegeben. Nun wird der geänderte Entwurf der Richtlinien in den zuständigen Gremien vorgelegt. Historie und Ziel des
Bauinvestitionscontrollings Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die am 01.01.2001 in Kraft getreten sind. Wegen der Umstellung auf Euro-Beträge wurden die Richtlinien mit Ratsbeschluss vom 17.12.2001 per 01.01.2002 geändert. Das Bauinvestitionscontrolling wird als Steuerungsinstrument während der Planungs- und Ausführungsphase von Baumaßnahmen eingesetzt. Durch gezielte und rechtzeitige Information sollen unwirtschaftliches Bauen und Baukostenüberschreitungen vermieden werden. Soweit es dann allerdings doch zu Baukostenüberschreitungen über die festgelegten Wertgrenzen hinaus kommt bzw. solche sich abzeichnen, erfolgt gem. § 29 (alt), § 24 Abs. 2 (neu) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eine Unterrichtung des Rates der Stadt. Außerdem erfolgt gem. § 6 der Richtlinien über das Bauinvestitionscontrolling in vierteljährlichen Abständen im Rahmen der Sitzungsvorlagen zur Entwicklung der Haushaltwirtschaft die Vorlage von standardisierten Berichten, in denen der aktuelle Zeitplan, der Kosten-, Planungs- und Genehmigungsstand sowie die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt werden. Die Überarbeitung der
Richtlinien Es hat sich in den letzten Jahren, so auch in 2007, gezeigt, dass eine Überarbeitung der Richtlinien erforderlich ist, um gerade das o. a. Ziel, möglichst höhere Baukostenüberschreitungen zu vermeiden, zu erreichen. Die Kämmerei hat inzwischen in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling komplett überarbeitet. Am 03.04.2008 wurde dieser Entwurf in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, in der neben dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei das Amt für Gebäudewirtschaft, das Tiefbauamt sowie das Haupt- und Personalamt vertreten sind, erörtert. Änderungsvorschläge wurden in den Entwurf eingearbeitet. Die Richtlinien wurden weiter präzisiert. Dabei war zu beachten, dass sie auch in der Praxis umgesetzt werden können. Neue Vorgaben für die Haushalts- und Finanzplanung sind enthalten. Gleichzeitig wird der neue Entwurf der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 (neu § 24 Abs. 2) GemHVO mit den Bestimmungen zur Unterrichtungspflicht gegenüber dem Rat der Stadt bei über die Wertgrenzen hinausgehenden Kostensteigerungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Vorlage sind beigefügt: ► Entwurf der geänderten Richtlinien für d. Durchführung von Bauinvestitionscontrolling ► Synopse mit den bislang gültigen und dem Entwurf der geänderten Richtlinien ► Geänderter Vordruck der standardisierten Berichte für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die geänderten Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung des Bauinvestitionscontrollings vor. Sie sind umfangreicher. Dies begründet sich darin, dass die Verfahrensabläufe präzisiert und neue Regelungen aufgenommen wurden. Bei den vorgenommenen Änderungen wurde berücksichtigt, dass sie auch in der Praxis umsetzbar sind. Wie erwähnt muss es Ziel sein, in der Zukunft die Anzahl der Kostenüberschreitungen zu verringern und ggf. die Höhen zu reduzieren. Wie aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich, soll hierzu eine ganze Reihe von Verfahrensänderungen beitragen. Ganz besonders wichtig ist hierbei: ► Die Veranschlagungsreife der Maßnahmen für die Aufnahme im Haushalt muss grundsätzlich vorliegen. ► Fortschreibung des Gesamtausgabebedarfs der Maßnahmen in der investiven Finanzplanung für die zukünftigen Planungsjahre. ► Berücksichtung eines einheitlichen Prozentsatzes für Sicherheiten in Kostenschätzungen etc. ► Erarbeitung von Gegenmaßnahmen bei sich abzeichnenden Kostenüberschreitungen. ► Hierzu gehört auch die Absenkung von Standards, die in Abstimmung zwischen Verwaltung, der Politik und ggf. betroffenen Bürgern (z. B. bei Straßenausbaumaßnahmen) erfolgen muss. ► Wichtig ist aber auch, dass bei der Beratung in den zuständigen Gremien Bedarfsanerkennungen zu Maßnahmen nicht ohne Kenntnis der entstehenden Kosten erfolgt. ► Verwaltungsintern ist das Abstimmungsverfahren, vor allem auch bezüglich der Beteiligung des Verwaltungsvorstandes (auch zur Haushaltsveranschlagung), konkreter gefasst. Unter Berücksichtigung der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 21.04.2008 hat die Verwaltung den standardisierten Bericht zum Bauinvestitionscontrolling zur Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat der Stadt geändert und dabei Vorschläge, die in dieser Sitzung unterbreitet wurden, eingearbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, die geänderten Richtlinien zum 01.07.2008 in Kraft zu setzen. Nach ca. 1 Jahr, auf jeden Fall vor Vorlage des Haushaltsplanes 2010, sollte im Haupt- und Finanzausschuss ein Erfahrungsbericht gegeben werden. Soweit seitens der Politik und der Verwaltung weitere Veränderungen und Verbesserungen für notwendig erachtet werden, sollte eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgen. Kann eine Verabschiedung im Rat der Stadt am 23.06.2008 wegen noch erforderlichem Beratungsbedarf in den Fraktionen nicht erfolgen, wäre die Behandlung im Rat auf die Sitzung des Rates am 22.09.2008 zu vertagen. Dann könnten die Richtlinien zum 01.10.2008 in Kraft treten.
Anlage/n: - Entwurf der Neufassung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling - Synopse mit den bislang gültigen Richtlinien und der Neufassung - geänderter standardisierter Vordruck für das Bauinvestitionscontrolling
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