Vorlage - RAT/1313/2008  

 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, Klaus
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
DA 20-03_Stand1004_290408 PDF-Dokument
Synopse300408 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung für die Durch­führung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling sind als Neufassung erarbeitet. Der Entwurf wird zeitlich mit dieser Sitzungsvorlage dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Änderung der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 Gemeindehaus­halts­verordnung (GemHVO), neu § 24 Abs. 2 GemHVO, mit den Bestimmungen zur Unter­richtungs­pflicht gegenüber dem Rat der Stadt bei Kosten­steigerungen über die Wertgrenzen hinaus, ist wegen der Änderung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aber auch durch die Anpassung der Verweise auf Bestimmungen der, aufgrund des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, geänderten GemHVO.

 

Der Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung wurde federführend von der Kämmerei bearbeitet, mit dem Rechnungsprüfungsamt und der in der Verwaltung gebildeten Arbeits­gruppe für das Bauinvestitionscontrolling abgestimmt. Der Arbeitsgruppe gehören neben der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt das Amt für Gebäudewirtschaft, das Tiefbauamt und das Haupt- und Personalamt an.

 

Die Dienstanweisung soll zeitgleich mit der Neufassung der Richtlinien für das Bauinvesti­tionscontrolling in Kraft gesetzt werden. Dies erfolgte bislang noch nicht, da sich bei Änderungen der Richtlinien bei der politischen Beratung evtl. auch das Erfordernis einer weiteren Änderung der Dienstanweisung ergeben könnte.

 

Dieser Vorlage sind beigefügt:

 

          Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

 

          Synopse mit der bislang gültigen Dienstanweisung und der Neufassung.

 

Die Neufassung der Dienstanweisung beinhaltet folgende wesentlichen Änderungen:

 

Paragraf

 

Änderung

Bemerkungen

 

 

 

§ 1 Unterrichtungspflicht

Die Bestimmungen sind an die geänderte GemHVO angepasst. Es ist gem. der GemHVO definiert, was zu den Investitionsauszahlungen zählt.

 

§ 2 Kostensteigerungen

Die Wertgrenzen sind seit 2001/2002 unverändert.

Berücksichtigung folgender Änderung:

25.000 € auf 30.000 € (10 %-Regel ….)

50.000 € auf 75.000 €  (generell nicht

                                     geringfügig).

Die Beispiele sind entsprechend diesen Änderungen angepasst.

 

Änderung der Wertgrenzen entsprechend der Neufassung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling

§ 3 Unterrichtung des

Bürgermeisters und des

Verwaltungsvorstandes

Geringfügige formale Änderungen, u. a.

„Investitionskonferenz“ durch „Verwaltungsvorstand“ ersetzt.

 

Bei Ziffer 1.  5. Zeile eingefügt:

„(hierzu zählen auch Standardabsenkungen)“

In letzter und vorletzter Zeile neu:

„an den Rat der Stadt gem. dem Muster im Verfahren Allris zu fertigen.“

 

In Ziffer 2 gestrichen :

„- gegebenenfalls durch Beschluss der zuständigen Ausschüsse - nach der bisherigen Praxis bzw. den bestehenden Dienstan­weisungen“  

 

 

 

 

 

 

Erwähnung wichtig.

 

 

 

 

 

 

 

überholt bzw. entbehrlich

§ 4 Maßnahmen des

       Ergebnisplanes

Verwaltungshaushalt in Ergebnisplan

geändert

 

 

§ 5 Inkrafttreten

Vorgesehen zum 01.07.2008

zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Richtlinien für das

Bauinvestitionscontrolling.

 

 

Falls eine Verabschiedung der Neufassung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling wegen weiterem Beratungsbedarf nicht in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2008 erfolgen kann, würde evtl. auch die Beratung der Neufassung der Dienstanweisung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2008 und damit auch das Inkrafttreten zu verschieben sein  

 

     

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.                  Entwurf der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

 

2.                  Synopse der bisherigen und der Neufassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DA 20-03_Stand1004_290408 (58 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 2 Synopse300408 (46 KB) PDF-Dokument (19 KB)