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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Sachverhalt: Die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling sind als Neufassung erarbeitet. Der Entwurf wird zeitlich mit dieser Sitzungsvorlage dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Änderung der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), neu § 24 Abs. 2 GemHVO, mit den Bestimmungen zur Unterrichtungspflicht gegenüber dem Rat der Stadt bei Kostensteigerungen über die Wertgrenzen hinaus, ist wegen der Änderung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aber auch durch die Anpassung der Verweise auf Bestimmungen der, aufgrund des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, geänderten GemHVO. Der Entwurf der Neufassung der Dienstanweisung wurde federführend von der Kämmerei bearbeitet, mit dem Rechnungsprüfungsamt und der in der Verwaltung gebildeten Arbeitsgruppe für das Bauinvestitionscontrolling abgestimmt. Der Arbeitsgruppe gehören neben der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt das Amt für Gebäudewirtschaft, das Tiefbauamt und das Haupt- und Personalamt an. Die Dienstanweisung soll zeitgleich mit der Neufassung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling in Kraft gesetzt werden. Dies erfolgte bislang noch nicht, da sich bei Änderungen der Richtlinien bei der politischen Beratung evtl. auch das Erfordernis einer weiteren Änderung der Dienstanweisung ergeben könnte.
Dieser Vorlage sind beigefügt: ● Neufassung der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ● Synopse mit der bislang gültigen Dienstanweisung und der Neufassung. Die Neufassung der Dienstanweisung beinhaltet folgende wesentlichen Änderungen:
Falls eine Verabschiedung der Neufassung der Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling wegen weiterem Beratungsbedarf nicht in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2008 erfolgen kann, würde evtl. auch die Beratung der Neufassung der Dienstanweisung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2008 und damit auch das Inkrafttreten zu verschieben sein
Anlage/n: 1. Entwurf der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) 2. Synopse der bisherigen und der Neufassung
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