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Beschlussvorschlag: Zu A. Abwägung der Anregungen
zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschlussvorschlag zu a) 1.3 /
Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 27. Änderung des FNP dargestellt wird. Beschlussvorschlag zu d) / Seite
4 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 27.
Änderung des FNP „Käfringhausen“ Seite 4 Der Rat der Stadt beschließt die 27.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als
Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt. Sachverhalt: Bisheriges Planverfahren · Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ beschlossen. ·
Die landesplanerische Zustimmung der
Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04. · Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt. · Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage I). · Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind. · Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis. ·
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am
18.02.2008 die öffentliche Auslegung der Darstellung der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Planbereich Anlage II) beschlossen hat, wurde nach
öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 03.03.08 bis zum 11.04.08
durchgeführt. ·
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu Ihrer Stellungnahme bis
zum 11.04.08 aufgefordert. Alle Stellungnahmen und
Anregungen, die vorliegen, werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage
behandelt und abgewägt. Das Planungsziel zur Darstellung einer
Wohnbaufläche in Käfringhausen hat sich im Laufe des Verfahrens nicht geändert. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung wurde die Einleitung einer Entwicklungssatzung als Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) 2 Bau GB beschlossen. Die Abgrenzung beider Planbereiche ist identisch. Erläuterungen zum Planinhalt
der FNP-Änderung In „Käfringhausen“ wird durch das aufgestellte Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der bisherigen „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“ geändert. Im Rahmen der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat der Rat der Stadt am 17.09.07 beschlossen, die Abgrenzung des Geltungsbereiches an einigen Stellen bis zum Landschaftsschutz zu erweitern und südlich der K16 innerhalb der Wasserschutzzone zurückzunehmen (Anlage I). In der Begründung (Anlage IV) werden die Planinhalte ausführlich erläutert. Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Zur frühzeitigen Beteiligung lag die Gliederung des Umweltberichtes als Themenübersicht zur Begründung vor. Im Auftrag der Stadt hat das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung, Bonn“ den Umweltbericht verfasst. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nahm den Umweltbericht in der ersten Fassung am 14.05.07 zur Kenntnis. Im Umweltausschuss am 23.08.07 wurde bereits die ergänzte Fassung des Umweltberichtes in Vorbereitung für die Offenlage ausführlich vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Zusammenfassend kommt der
Umweltbericht zu folgendem Ergebnis: ·
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter
„Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere, Landschafts- und Ortsbild,
Oberflächenwasser, Abwasser, Luftschadstoffimmissionen, Klima, Kaltluft /
Ventilation, Lärm und Kultur- und Sachgüter und Boden-, Denkmalpflege“
werden als unbedenklich eingestuft. ·
Als vertretbar werden die Auswirkungen
auf die Schutzgüter „Biologische Vielfalt und Boden“ eingestuft. Grundlegende inhaltliche Veränderungen in der Weiterbearbeitung hatten sich nicht ergeben, da die Plangebietsergänzungen und die Zurücknahme keine Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung hatten. Durch die Abwägung zur Offenlage haben sich ebenfalls keine inhaltlichen Veränderungen des Umweltberichtes ergeben. Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage a. Behörden, Träger
öffentlicher Belange Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende Behörden / TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 BEW, Wipperfürth (Anlage
III /1.1) 1.2 Agrarstruktur-Bezirksregierung, Köln (Anlage
III /1.2) 1.3 PLEdoc, Essen (Anlage III /1.3) Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.4 Die Deutsche Telekom, Bochum (Anlage III/ 1.4) hat keine Bedenken. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen Rücksicht genommen werden muss. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: In
FNP-Änderungen werden solche Hinweise generell nicht dargestellt. In die
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
Beschlussvorschlag: Bezogen
auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt dass,
der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz nicht in der 27. Änderung des FNP
dargestellt wird. 1.5 Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach (Anlage III/ 1.5) verweist aus
seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt keine
Bedenken. 1.51 Die Untere
Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat äußern keine Bedenken. 1.52 Die Untere
Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken. 1.53 Kreisstraßenbau- und unterhaltung, ÖPNV und Verkehr haben keine Bedenken. Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.51 und 1.53 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. b. Öffentlichkeit Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen. c. Redaktionelle Ergänzung der
zeichnerischen Darstellung Redaktionelle Ergänzungen im Bezug auf die zeichnerische Darstellung sind im Anschluss an die Offenlage nicht erforderlich. d. Redaktionelle Ergänzung
der Begründung Die Begründung zur 27. Änderung
des FNP wird auf Grund der vorab behandelten Abwägung geringfügig ergänzt. Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung wurden nicht vorgenommen. In der Anlage IV ist die Begründung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem
Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht. Der zur Begründung gehörende Umweltbericht
bedurfte entsprechend der Abwägung keiner redaktionellen Überarbeitung. Eine zusammenfassende Erklärung
wird der Begründung beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 27. Änderung des
FNP „Käfringhausen“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als Wohnbaufläche gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung beschließen und der Begründung einschließlich der zusammenfassenden Erklärung zustimmen (Anlage VI). Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“
als Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt. Weiteres Verfahren Nach gefasstem Beschluss wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung wird die 27. Änderung des FNP verbindlich. Anlage/n: Anlage I Darstellung der Plangebietsergänzungen und der Zurücknahme nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung Anlage II Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss Anlage III Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Anlage IV Zeichnerische Darstellung der 27. Änderung des FNP und Begründung mit Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung
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