Vorlage - RAT/1336/2008  

 
 
Betreff: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) "Käfringhausen"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der 27. Änderung des FNP "Käfringhausen"
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.06.2008 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen I bis IV  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 3

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz nicht in der 27. Änderung des FNP dargestellt wird.

 

Beschlussvorschlag zu d) / Seite 4

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung die redaktionelle Ergänzung der Begründung.

 

 

Zu B. Beschluss der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ Seite 4

Der Rat der Stadt beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriges Planverfahren

 

·           Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ beschlossen.

·           Die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04.

·           Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt.

·           Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage I).

·           Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind.

·           Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis.

·           Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 18.02.2008 die öffentliche Auslegung der Darstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planbereich Anlage II) beschlossen hat, wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 03.03.08 bis zum 11.04.08 durchgeführt.

·           Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu Ihrer Stellungnahme bis zum 11.04.08 aufgefordert.

 

Alle Stellungnahmen und Anregungen, die vorliegen, werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage behandelt und abgewägt.

 

Das Planungsziel zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Käfringhausen hat sich im Laufe des Verfahrens nicht geändert.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung wurde die Einleitung einer Entwicklungssatzung als Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) 2 Bau GB beschlossen. Die Abgrenzung beider Planbereiche ist identisch.

 

 

 

Erläuterungen zum Planinhalt der FNP-Änderung

 

In „Käfringhausen“ wird durch das aufgestellte Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der bisherigen „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“ geändert.

 

Im Rahmen der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat der Rat der Stadt am 17.09.07 beschlossen, die Abgrenzung des Geltungsbereiches an einigen Stellen bis zum Landschaftsschutz zu erweitern und südlich der K16 innerhalb der Wasserschutzzone zurückzunehmen (Anlage I).

 

In der Begründung (Anlage IV) werden die Planinhalte ausführlich erläutert. Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung lag die Gliederung des Umweltberichtes als Themenübersicht zur Begründung vor. Im Auftrag der Stadt hat das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung, Bonn“ den Umweltbericht verfasst.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nahm den Umweltbericht in der ersten Fassung am 14.05.07 zur Kenntnis. Im Umweltausschuss am 23.08.07 wurde bereits die ergänzte Fassung des Umweltberichtes in Vorbereitung für die Offenlage ausführlich vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

 

Zusammenfassend kommt der Umweltbericht zu folgendem Ergebnis:

·           Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere, Landschafts- und Ortsbild, Oberflächenwasser, Abwasser, Luftschadstoffimmissionen, Klima, Kaltluft / Ventilation, Lärm und Kultur- und Sachgüter und Boden-, Denkmalpflege“ werden als unbedenklich eingestuft.

·           Als vertretbar werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biologische Vielfalt und Boden“ eingestuft.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen in der Weiterbearbeitung hatten sich nicht ergeben, da die Plangebietsergänzungen und die Zurücknahme keine Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung hatten.

Durch die Abwägung zur Offenlage haben sich ebenfalls keine inhaltlichen Veränderungen des Umweltberichtes ergeben.

 

 

 

Zu A.

Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

a. Behörden, Träger öffentlicher Belange

 

Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

Nachfolgende Behörden / TÖB haben keine Anregungen geäußert:

 

 

1.1       BEW, Wipperfürth                                                                              (Anlage III /1.1)

 

1.2       Agrarstruktur-Bezirksregierung, Köln                                                 (Anlage III /1.2)

 

1.3       PLEdoc, Essen                                                                                   (Anlage III /1.3)

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.3 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

1.4       Die Deutsche Telekom, Bochum                                                    (Anlage III/ 1.4)

hat keine Bedenken. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen Rücksicht genommen werden muss.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

In FNP-Änderungen werden solche Hinweise generell nicht dargestellt. In die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

           

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt dass, der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz nicht in der 27. Änderung des FNP dargestellt wird.

 

 

1.5       Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach                  (Anlage III/ 1.5)

verweist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt keine Bedenken.

 

1.51     Die Untere Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat äußern keine Bedenken.

1.52     Die Untere Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken.

1.53     Kreisstraßenbau- und unterhaltung, ÖPNV und Verkehr haben keine Bedenken.

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.51 und 1.53 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

b. Öffentlichkeit

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

 

c. Redaktionelle Ergänzung der zeichnerischen Darstellung

 

Redaktionelle Ergänzungen im Bezug auf die zeichnerische Darstellung sind im Anschluss an die Offenlage nicht erforderlich.

 

 

d. Redaktionelle Ergänzung der Begründung

 

Die Begründung zur 27. Änderung des FNP wird auf Grund der vorab behandelten Abwägung geringfügig ergänzt.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung wurden nicht vorgenommen. In der Anlage IV ist die Begründung zum Beschluss beigefügt.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

Der zur Begründung gehörende Umweltbericht bedurfte entsprechend der Abwägung keiner redaktionellen Überarbeitung.

Eine zusammenfassende Erklärung wird der Begründung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung die redaktionelle Ergänzung der Begründung.

 

 

 

Zu B.

Beschluss der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“

 

Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als Wohnbaufläche gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung beschließen und der Begründung einschließlich der zusammenfassenden Erklärung zustimmen (Anlage VI).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ als Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 

 

 

Weiteres Verfahren

 

Nach gefasstem Beschluss wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung wird die 27. Änderung des FNP verbindlich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Darstellung der Plangebietsergänzungen und der Zurücknahme nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung

 

Anlage II           Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss

 

Anlage III          Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage

 

Anlage IV         Zeichnerische Darstellung der 27. Änderung des FNP

                        und Begründung mit Umweltbericht

                        Zusammenfassende Erklärung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen I bis IV (1187 KB)