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Beschlussvorschlag: Zu A. Abwägung der Anregungen
zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite
3 Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP dargestellt wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.4 /
Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die bestehenden Ferngasleitungen in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden. Beschlussvorschlag zu a) 1.51 /
Seite 4 Bezogen auf die
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates
beschließt der Rat der Stadt, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt,
der Quell- und Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird.
In der 28. Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der
Wohnbaufläche. Beschlussvorschlag zu d) / Seite
5 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 28.
Änderung des FNP „Wöllersberg“ / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt die 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß
der Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt. Sachverhalt: Bisheriges Planverfahren · Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 28. Änderung des FNP „Wöllersberg“ beschlossen. ·
Die landesplanerische Zustimmung der
Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04. · Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt. · Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage I). · Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind. · Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis. ·
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am
18.02.2008 die öffentliche Auslegung der Darstellung der 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Planbereich Anlage II) beschlossen hat, wurde nach
öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 03.03.08 bis zum 11.04.08
durchgeführt. ·
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu Ihrer Stellungnahme bis
zum 11.04.08 aufgefordert. Alle Stellungnahmen und
Anregungen, die vorliegen, werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage
behandelt und abgewägt. Das Planungsziel zur Darstellung einer
Wohnbaufläche in Wöllersberg hat sich im Laufe des Verfahrens nicht geändert. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des FNP wurde die Einleitung einer Entwicklungssatzung als Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) 2 Bau GB beschlossen. Die Abgrenzung beider Planbereiche ist identisch. Erläuterungen zum Planinhalt
der FNP-Änderung In „Wöllersberg“ wird durch das aufgestellte Verfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der bisherigen „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“ geändert. Im Rahmen der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat der Rat der Stadt am 17.09.07 beschlossen, die Abgrenzung des Geltungsbereiches geringfügig zu erweitern (Anlage I). In der Begründung (Anlage IV) werden die Planinhalte ausführlich erläutert. Hinweise der Träger öffentlicher Belange zum Quellbereich und Denkmalschutz wurden eingearbeitet. Zur frühzeitigen Beteiligung lag die Gliederung des Umweltberichtes als Themenübersicht zur Begründung vor. Im Auftrag der Stadt hat das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung, Bonn“ den Umweltbericht verfasst. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nahm den Umweltbericht in der ersten Fassung am 14.05.07 zur Kenntnis. Im Umweltausschuss am 23.08.07 wurde bereits die ergänzte Fassung des Umweltberichtes in Vorbereitung für die Offenlage ausführlich vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Zusammenfassend kommt der Umweltbericht zu folgendem Ergebnis: · Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Landschaftsplan, Landschafts- und Ortsbild, Abwasser, Luftschadstoffimmissionen, Klima, Kaltluft / Ventilation, Lärm und Kultur- und Sachgüter und Boden-, Denkmalpflege“ werden als unbedenklich eingestuft. · Als vertretbar werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden und Oberflächenwasser“ eingestuft. Grundlegende inhaltliche Veränderungen in der Weiterbearbeitung hatten sich nicht ergeben, da die geringfügigen Plangebietsergänzungen keine Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung hatten. Durch die Abwägung zur Offenlage haben sich ebenfalls keine inhaltlichen Veränderungen des Umweltberichtes ergeben. Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage a. Behörden, Träger
öffentlicher Belange Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende Behörden / TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1.1 BEW, Wipperfürth (Anlage
III /1.1) 1.2 Agrarstruktur-Bezirksregierung, Köln (Anlage
III /1.2) Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 bis 1.2 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. 1.3 Die Deutsche Telekom, Bochum (Anlage III/ 1.3) hat keine Bedenken. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen Rücksicht genommen werden muss. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: In
FNP-Änderungen werden solche Hinweise generell nicht dargestellt. In die
Entwicklungssatzung „Wöllersberg“ wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
Beschlussvorschlag: Bezogen
auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass
der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP
dargestellt wird. 1.4 Die PLEdoc, Essen (Anlage
III/ 1.4) möchte auf die bestehende Trassenführung der Ferngasleitungen hinweisen und die redaktionelle Ergänzung in der Darstellung der FNP-Änderung bewirken. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: Im
Flächennutzungsplan der Stadt sind die Ferngasleitungen dargestellt. Sie werden
in der Darstellung der 28. Änderung des FNP entsprechend redaktionell ergänzt.
Beschlussvorschlag: Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die bestehenden Ferngasleitungen in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden. 1.5 Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach (Anlage III/ 1.5) verweist aus
seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt keine
Bedenken. 1.51 Die Untere Landschaftsbehörde und der Landschaftsbeirat äußern eine Anregung. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen: Im Zuge der weiteren
Konkretisierung der Bauleitplanung sollte die Empfehlung des Umweltberichtes
zwecks dauerhafter Erhaltung und Entwicklung von Quell- und Brachbereichen
beachtet und entsprechend festgesetzt werden. Ergebnis
der Prüfung / Abwägung: In der
Entwicklungssatzung wurde für den Quell- und Bachbereich eine bauliche
Entwicklung ausgeschlossen. Beschlussvorschlag: Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates beschließt der Rat
der Stadt, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt, der Quell- und
Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird. In der 28.
Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der Wohnbaufläche. 1.52 Die Untere
Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken 1.53 Kreisstraßenbau- und unterhaltung, ÖPNV und Verkehr haben keine Bedenken Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.52 und 1.53 eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. b. Öffentlichkeit Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen. c. Redaktionelle Ergänzung der
zeichnerischen Darstellung Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen wird der Rat der Stadt beschließen, dass die bestehenden Ferngasleitungen in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden (Anlage IV). d. Redaktionelle Ergänzung
der Begründung Die Begründung zur 28. Änderung
des FNP wird auf Grund der vorab behandelten Abwägung aller Anregungen ergänzt. Der Abschnitt 4.5 Versorgungsanlagen wurde ergänzt: Grundlegende inhaltliche
Veränderungen der Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung wurden nicht
vorgenommen. In der Anlage IV ist die Begründung zum Beschluss
beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung
sind kenntlich gemacht. Der zur Begründung gehörende Umweltbericht
bedurfte entsprechend der Abwägung keiner redaktionellen Überarbeitung. Eine zusammenfassende Erklärung
wird der Begründung beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung. Zu B. Beschluss der 28. Änderung des
FNP „Wöllersberg“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung beschließen und der Begründung einschließlich der zusammenfassenden Erklärung zustimmen (Anlage VI). Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“
als Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung. Der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt. Weiteres Verfahren Nach gefasstem Beschluss wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung wird die 28. Änderung des FNP verbindlich. Anlage/n: Anlage I Darstellung der geringfügigen Erweiterungen nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung Anlage II Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss Anlage III Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Anlage IV Zeichnerische Darstellung der 28. Änderung des FNP und Begründung mit Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung
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