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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, das „Berechnungsmodell der Stadt Wermelskirchen zur Ermittlung von Sekretärinnenstunden“ mit Wirkung zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 wie folgt zu erweitern: IV. Die Berechnung von Sekretärinnenstunden bei gebildeten Grundschulverbünden erfolgt auf der Grundlage eines Schulstandortes. Für die Betreuung des 2. (Teil-) Standortes im Verbund werden die so ermittelten Wochenarbeitsstunden um 10 % erhöht. Sachverhalt: Vor dem Hintergrund der Zusammenlegung der Grundschulen Dabringhausen/Dhünn sowie Tente/Hünger ist es erforderlich, die Anwendung des beschlossenen „Berechnungsmodells der Stadt Wermelskirchen zur Ermittlung von Sekretärinnenstunden“ zu überprüfen bzw. mit Blick auf die Schaffung von Grundschulverbünden anzupassen. Die zu leistenden Wochenarbeitsstunden für Schulsekretärinnen sind im Rahmen des vorgenannten Berechnungsmodells wie folgt zu berechnen: I. Grundschulen 1. Sockel von 12 Stunden 2. zusätzlich je 1 Stunde für je 25 Schülerinnen und Schüler über 150 3. zuzüglich Ferienausgleich (Berechnung s. Anlage) II. Hauptschule, Realschule, Gymnasium 1. Sockel von 20 Stunden 2. zusätzlich je 1 Stunde für je 25 Schülerinnen und Schüler über 250 3. zusätzlich je 1 Stunde für je 20 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II 3. zusätzlich je 1 Stunde für Haupt- und Realschule, 2 Stunden für Gymnasium für die Führung der Schulgirokonten 4. zuzüglich Ferienausgleich (Berechnung s. Anlage) III. Sonderschule (Verbundschule LB, SB, E) Einzelberechnung gem. KGSt-Gutachten Nr. 17/1991 Folgende Möglichkeiten der Stundenermittlung stehen vor diesem Hintergrund zur Verfügung: 1. Vorschlag
1: Weiterhin Berücksichtigung von
2 Schulstandorten je Verbund: Da die Zusammenlegung der Grundschulen Dabringhausen/Dhünn und Tente/Hünger nicht automatisch zu einem Wegfall oder einer Verminderung des von den Sekretärinnen zu leistenden Arbeitsaufwandes führt und keine räumliche Zusammenlegung vorgenommen wird, besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Schulstandorte bei der Berechnung der Sekretärinnenstunden auch weiterhin als getrennte Schulstandorte zu werten. Hiernach würde sich folgende Stundenermittlung ergeben:
2. Vorschlag 2: Berücksichtigung
nur eines gemeinsamen Schulstandortes je Verbund Der ab 01.08.2008 gebildete Schulverbund bewirkt faktisch, dass die Gemeinschaftsgrundschulen Dhünn und Dabringhausen einerseits sowie Hünger und Tente andererseits zu jeweils einer Schule zusammengefasst werden.
3. Vorschlag 3 Vorschlag
der Verwaltung: 3.1 Ermittlung der Sekretärinnenstunden unter Berücksichtigung eines gemeinsamen Schulstandortes je Verbund (s. a. Vorschlag 2.) zuzüglich eines Zeitzuschlages in Höhe von 10 % auf die gem. Berechnungsmodell ermittelten Wochenarbeitsstunden, um die Tatsache einer Betreuung von 2 Schulstandorten je Verbund gerecht werden zu können.
Der Vorschlag der Verwaltung, bei der Ermittlung der Sekretärinnenstunden einen gemeinsamen Schulstandort je Grundschulverbund zu berücksichtigen und die ermittelten Wochenarbeitsstunden dann um 10 % zu erhöhen, führt im Vergleich zur Berücksichtigung von 2 Schulstandorten je Grundschulverbund (Vorschlag 1) zu einer Einsparung von insgesamt 10,50 Stunden/Woche im Bereich der Sekretärinnenstunden der Grundschulverbünde Tente/Hünger und Dabringhausen/Dhünn. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, das „Berechnungsmodell der Stadt Wermelskirchen zur Ermittlung von Sekretärinnenstunden“ wie folgt zu ergänzen:
IV. Die Berechnung von Sekretärinnenstunden bei gebildeten Grundschulverbünden erfolgt auf der Grundlage eines Schulstandortes. Für die Betreuung des 2. (Teil-) Standortes im Verbund werden die so ermittelten Wochenarbeitsstunden um 10 % erhöht. |
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