Vorlage - RAT/1362/2008  

 
 
Betreff: Fassade des Bürgerzentrums; hier: Sachstandsbericht und Bildung einer Arbeitsgruppe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
16.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.06.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung die Fassade des Bürgerzentrums betreffend zur Kenntnis. Jede Fraktion wird bis zum 10.07.2008 einen Vertreter benennen, der in der „Arbeitsgruppe Fassade Bürgerzentrum“ mitwirkt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem alle bisher vorliegenden rechtlichen und fachlichen Gutachten über die Fassade des Bürgerzentrums ausgesagt hatten, dass eine Vollsanierung nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend erforderlich sei, hat nun ein weiterer Gutachter eine Möglichkeit aufgezeigt, die zumindest rechtlich die Chance einräumt, abweichend von allen bisherigen Stellungnahmen doch die Möglichkeit einer Teilsanierung der Fassade zu prüfen.

 

Das Beratungsbüro für Bauphysik, Herr Dr. Jandl, hat in seinem Gutachten vom 26.05.2008 den § 25 der EnEV (Befreiungen) zitiert:

„Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung (EnEV) befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würden. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.“

Das vollständige Gutachten ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die für diese Entscheidung zuständige Behörde ist die obere Bauaufsicht des Kreises. Ihr werden jetzt alle vorhandenen Gutachten mit einer Schilderung des Sachverhaltes vorgelegt zur Entscheidung, ob die Fassade des Bürgerzentrums nach der EnEV komplett zu erneuern ist oder ob hiervon eine Befreiung erteilt werden kann und somit eine Teilsanierung rechtlich zulässig ist.

 

Außerdem wird die Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellen, aus denen die Gesamtkosten einer Teilsanierung im Vergleich zu einer Vollsanierung ersichtlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass für die Kostenkalkulation einer Vollsanierung definiert wird, welche Oberflächen (statt Marmor) zu berechnen sind, da hierdurch sehr unterschiedliche Investitions- und Folgekosten verursacht werden.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, eine „Arbeitsgruppe Fassade Bürgerzentrum“ einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll laufend über die weitere Vorgehensweise unterrichtet werden und in wesentlichen Punkten wie der Festlegung der zu untersuchenden Fassadengestaltung mitwirken. Außerdem soll diese Arbeitsgruppe auch für eine permanente aktuelle Information aller Fraktionen sorgen.

 

Diese Arbeitsgruppe soll sich wie folgt zusammensetzen:

1 Vertreter der CDU-Fraktion

1 Vertreter der SPD-Fraktion

1 Vertreter der Fraktion Bürgerforum

1 Vertreter der Fraktion WNK UWG

1 Vertreter der Fraktion Die Grünen/Bündnis 90

1 Vertreter der FDP-Fraktion

1 Vertreter der UWG-Fraktion

Bürgermeister Herr Weik

Dezernent Herr Graef

Sachgebietsleiter TGW/Amt für Gebäudewirtschaft, Herr Kieseler

Amtsleiter Amt für Gebäudewirtschaft, Herr von Foller

Die Leitung dieser Arbeitsgruppe soll Herrn Amtsleiter von Foller zur fachlichen wie auch verfahrensmäßigen Koordination übertragen werden.

 

Diese Arbeitsgruppe soll bis zur Ausführung der Fassadenerneuerung oder –teilsanierung bestehen und hier im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen:

§                     Alternative Fassaden erarbeiten; Urheberrecht beachten

§                     Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Investition; Folgekosten; Energieeinsparung)

§                     Finanzierung (Prüfung Contracting)

§                     Beteiligung Fachkundiger (z. B. Energieagentur, BAKA, Fachplaner, usw)

§                     Grobplanung der zeitlichen Umsetzung

§                     Entscheidungsmatrix erarbeiten

 

Die Fraktionen sind gebeten, ihre Vertreter in dieser Arbeitsgruppe bis zum 10.07.2008 zu benennen, damit die weitere Bearbeitung dieses Aufgabenfeldes zeitnah erfolgen kann.