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Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt nach eingehender Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss, den Sperrvermerk bei Produkt 005.003.001 aufzuheben und in Abwandlung des SPD-Antrages vom 23.11.2006 dem Konzept und Antrag der AWO Bergisch Gladbach entsprechend weitere Personalkosten in Höhe von ca. 30.000 € für die Schuldnerberatung in Wermelskirchen bereitzustellen. Sachverhalt: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wermelskirchen hat mit Datum vom 23.11.0006 die Aufstockung der Personalkapazität der von der Stadt finanzierten Schuldnerberatung der AWO in Wermelskirchen um eine weitere 1/2 Stelle beantragt. Dieser Antrag war wiederholt Gegenstand der Beratungen im Sozialausschuss. So ist z. B. anlässlich der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2008 nach Vorberatungen im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss schließlich durch letztendliche Ratsentscheidung über den Haushalt bei Produkt 005.003.001 ein Betrag von 35.000 eingestellt, aber mit einem Sperrvermerk versehen worden, aufzuheben durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 13.03.2008 wurde die Entscheidung über die Aufhebung dieses Sperrvermerkes einstimmig bei einer Enthaltung (UWG) bis in die jetzige Folgesitzung vertagt, weil die AWO Bergisch Gladbach eine neue Konzeption zugesagt hatte, die eine Priorisierung der Arbeit in Richtung Prävention an Schulen in Aussicht stellen sollte. Dieses Konzept liegt jetzt vor und ist der Beschlussvorlage beigefügt. Entsprechend der konzeptionellen Vorstellung der AWO Bergisch Gladbach soll an Stelle der Einstellung einer weiteren Beratungskraft mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit die Aufstockung der Personalstunden der bereits tätigen Beraterinnen erfolgen. Die Begründung kann dem beigefügten Konzept der AWO entnommen werden. Anlage/n: Konzeption der AWO Bergisch Gladbach zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Wermelskirchen
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