Vorlage - RAT/1373/2008  

 
 
Betreff: Zahlung von Zuschüssen an die Schuldnerberatung der AWO in Wermelskirchen;
Aufhebung eines Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1367/2008
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Schuldnerberatung_Konzept PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk bei Produkt 005.003.001, Produktsachkonto 01000 5318003, in Höhe eines Teilbetrages von 25.000 € auf. Dieser Betrag wird der AWO Bergisch Gladbach als weiterer Zuschuss der Stadt Wermelskirchen zur personellen Stundenaufstockung auf der Grundlage des der Beschlussvorlage beigefügten Konzeptes gewährt. Der gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung im Haushaltsplan 2008 nicht benötigte Betrag in Höhe von 10.000 € geht beim Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2008 als erspart unter.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bei Realisierung des vorstehenden Beschlussvorschlages notwendigen vertragsrechtlichen Konsequenzen durch Ausfertigung und Abschluss eines weiteren Ergänzungsvertrages zwischen der AWO Bergisch Gladbach und der Stadt Wermelskirchen umzusetzen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt Bergisch Gladbach (AWO) hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2006 den Jahresbericht für das Jahr 2005 vorgelegt. Hieraus ging hervor, dass die AWO die personelle Ausstattung der Schuldnerberatung für nicht ausreichend hielt.

 

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 23.11.2006 beantragt, der AWO einen Betrag in Höhe von 35.000 € zusätzlich zu gewähren zur Einstellung einer weiteren Fachkraft im Umfang einer halben Stelle.

 

Die Entscheidung über diesen Antrag wurde zunächst zurückgestellt, bis Klarheit darüber bestand, ob zusätzliche Mittel des Kreises für Zwecke der Schuldnerberatung gewährt werden.

 

Abschließend hat der Rat der Stadt bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, für die Einrichtung einer weiteren halben Stelle bei der Schuldnerberatung einen Betrag in Höhe von 35.000 € bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk (Aufhebung durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Sozialausschuss) zu versehen.

 

Für die Sitzung des Sozialausschusses am 13.03.2008 war die Vorberatung zur Aufhebung des Sperrvermerkes vorgesehen. Diese wurde jedoch zurückgestellt, da die AWO mitgeteilt hat, dass diese eine neue Konzeption erarbeite und aus diesem Grund darum bitte, die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks bis zur Vorlage des neuen Konzeptes zurückzustellen.

 

Nunmehr liegt das Konzept der AWO vor (s. Anlage). Dieses sieht vor, statt der Einrichtung einer weiteren halben Stelle die Stundenzahl der Mitarbeiterinnen der AWO um insgesamt 15,75 Stunden zu erhöhen. Die Begründung für diese Modifizierung ist aus dem beigefügten Konzept der AWO zu entnehmen.

 

Da dieser Vorschlag aus Sicht der AWO „die effektivste Nutzung der beantragten zusätzlichen Haushaltsmittel und damit eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen auch im Sinne der Stadt Wermelskirchen als Zuschussgeberin darstellt“ und „darüber hinaus zu einer Einsparung gegenüber der bisher beantragten Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle in Höhe von rd. 10.000 € führt“, sollte diesem Vorschlag aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.

 

Die Vertragssituation zwischen der AWO Bergisch Gladbach und der Stadt Wermelskirchen bedarf wegen der Stundenaufstockung einer Anpassung (s. Absatz 2 des Beschlussvorschlages).

 

Für das Haushaltsjahr 2008 wird nur ein Teilbetrag des zusätzlichen Zuschusses in Höhe von 25.000 p.a. in Anspruch genommen, da die Umsetzung der Stundenerhöhung erst nach Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen kann.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Konzeption der AWO Bergisch Gladbach zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Wermelskirchen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schuldnerberatung_Konzept (215 KB) PDF-Dokument (407 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

Ansatz, Ausgaberest

(mit Sperrvermerk)

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

35.000,00

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

25.000,00

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja/ Nach Aufhebung Sperrvermerk

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/1367/2008   3. Stelle für die Schuldnerberatung hier: Aufhebung des Sperrvermerkes durch einen empfehlenden Beschluss des Sozialausschusses für den Haupt- und Finanzausschuss zur Freigabe des Betrages von 35.000 € für die Einstellung einer weiteren fachkraft fürdie Schuldnerberatung - halbe Stelle - (ursprünglicher SPD-Antrag vom 23.11.2006)   Sozialamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1373/2008   Zahlung von Zuschüssen an die Schuldnerberatung der AWO in Wermelskirchen; Aufhebung eines Sperrvermerkes   Sozialamt   Beschlussvorlage öffentlich