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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk bei Produkt 005.003.001, Produktsachkonto 01000 5318003, in Höhe eines Teilbetrages von 25.000 € auf. Dieser Betrag wird der AWO Bergisch Gladbach als weiterer Zuschuss der Stadt Wermelskirchen zur personellen Stundenaufstockung auf der Grundlage des der Beschlussvorlage beigefügten Konzeptes gewährt. Der gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung im Haushaltsplan 2008 nicht benötigte Betrag in Höhe von 10.000 € geht beim Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2008 als erspart unter.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bei Realisierung des vorstehenden Beschlussvorschlages notwendigen vertragsrechtlichen Konsequenzen durch Ausfertigung und Abschluss eines weiteren Ergänzungsvertrages zwischen der AWO Bergisch Gladbach und der Stadt Wermelskirchen umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt Bergisch Gladbach (AWO) hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2006 den Jahresbericht für das Jahr 2005 vorgelegt. Hieraus ging hervor, dass die AWO die personelle Ausstattung der Schuldnerberatung für nicht ausreichend hielt.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 23.11.2006 beantragt, der AWO einen Betrag in Höhe von 35.000 € zusätzlich zu gewähren zur Einstellung einer weiteren Fachkraft im Umfang einer halben Stelle.
Die Entscheidung über diesen Antrag wurde zunächst zurückgestellt, bis Klarheit darüber bestand, ob zusätzliche Mittel des Kreises für Zwecke der Schuldnerberatung gewährt werden.
Abschließend hat der Rat der Stadt bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, für die Einrichtung einer weiteren halben Stelle bei der Schuldnerberatung einen Betrag in Höhe von 35.000 € bereitzustellen und mit einem Sperrvermerk (Aufhebung durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Sozialausschuss) zu versehen.
Für die Sitzung des Sozialausschusses am 13.03.2008 war die Vorberatung zur Aufhebung des Sperrvermerkes vorgesehen. Diese wurde jedoch zurückgestellt, da die AWO mitgeteilt hat, dass diese eine neue Konzeption erarbeite und aus diesem Grund darum bitte, die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks bis zur Vorlage des neuen Konzeptes zurückzustellen.
Nunmehr liegt das Konzept der AWO vor (s. Anlage). Dieses sieht vor, statt der Einrichtung einer weiteren halben Stelle die Stundenzahl der Mitarbeiterinnen der AWO um insgesamt 15,75 Stunden zu erhöhen. Die Begründung für diese Modifizierung ist aus dem beigefügten Konzept der AWO zu entnehmen.
Da dieser Vorschlag aus Sicht der AWO „die effektivste Nutzung der beantragten zusätzlichen Haushaltsmittel und damit eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen auch im Sinne der Stadt Wermelskirchen als Zuschussgeberin darstellt“ und „darüber hinaus zu einer Einsparung gegenüber der bisher beantragten Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle in Höhe von rd. 10.000 € führt“, sollte diesem Vorschlag aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.
Die Vertragssituation zwischen der AWO Bergisch Gladbach und der Stadt Wermelskirchen bedarf wegen der Stundenaufstockung einer Anpassung (s. Absatz 2 des Beschlussvorschlages).
Für das Haushaltsjahr 2008 wird nur ein Teilbetrag des zusätzlichen Zuschusses in Höhe von 25.000 € p.a. in Anspruch genommen, da die Umsetzung der Stundenerhöhung erst nach Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen kann. Anlage/n:
Konzeption der AWO Bergisch Gladbach zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Wermelskirchen
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