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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftrag I 09012608 Projekt “Telegrafenstraße“ von 2.649.000 € um 331.000 € auf 2.980.000 € und bei dem Auftrag I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ von 935.000 € um 70.000 € auf 1.005.000 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 bs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 331.000 € und 70.000 € werden in 2008 und 2009 fällig. Die Deckung der Mehrausgaben ist aus dem Sachverhalt ersichtlich. Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei den beiden Straßenbaumaßnahmen Projekt “Telegrafenstraße” und Projekt “Kreuzung Bügeleisen” überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Beschreibung der Maßnahme
Der Ausbau für den Bereich “Telegrafenstraße“ und “Kreuzung Bügeleisen“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.06 (RAT/0713/2006) beschlossen. Im Winter 2006/2007 wurde vom planenden Ingenieurbüro im Rahmen der Ausführungsplanung eine entsprechende Kostenberechnung durchgeführt. Diese Kosten ergaben gegenüber den Werten aus dem Haushaltsplan 2007 eine Kostensteigerung. In Folge dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 26.03.2007 (siehe RAT/0937/2007). Nachfolgend wurde die Ausschreibung für die genannten Projekte im April 2007 durchgeführt. Die Submission erfolgte hierfür am 16.05.07. Aufgrund des Submissionsergebnisses und im Zusammenhang mit der Vergabe wurde eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 11.06.2007 gegeben (siehe RAT/1012/2007). Die Vergabe erfolgte ebenfalls im Rat der Stadt am 11.06.2007 (siehe RAT/1014/2007). an die Bietergemeinschaft ARGE Strabag / August Dohrmann GmbH. Die Bauarbeiten hierzu haben im Sommer 2007 begonnen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Baumaßnahme, ist die Lieferung des Natursteinpflasters gemäß Rahmenvertrag bestellt worden. Die Lieferfirma hat daraufhin die Stadt Wermelskirchen über Lieferprobleme und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Natursteinmaterialien informiert. Die Lieferfirma hat mitgeteilt, dass verschiedene Faktoren dazu führen, dass die Lieferung nicht mehr zu den Einheitspreisen des Rahmenvertrages erfolgen kann (u.a. Exportsteuer für Natursteinpflaster und Erhöhung der Frachtraten). Aus diesem Sachverhalt ergab sich eine Kostenerhöhung von rd. 129.000 €. In Folge dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 17.09.2007 (siehe RAT/1078/2007).
Der Gesamtausgabebedarf (GAB) wurde seinerzeit in Höhe von 3.584.000 € mitgeteilt, der sich wie folgt aufteilt: Auftrag I 09012608 Projekt “Telegrafenstr.“ GAB 2.649.000 € Auftrag I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ GAB 935.000 € Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten bei den genannten Projekten haben sich unter anderem Massenveränderungen und technische Veränderungen ergeben, die sich auf die Gesamtkosten auswirken. Zu den Mehrkosten bei den Projekten „Telegrafenstraße“ und „Kreuzung Bügeleisen“ hat die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2008 einen mündlichen Sachstandsbericht gegeben. Im Zuge der Bauausführung wurden Mehraufwendungen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erkennbar waren. Unter Berücksichtigung des festgelegten Auftrages (Sommer 2008) und der bisherigen Nachträge für zusätzliche Arbeiten und Leistungen ergeben sich für den Straßenausbau nunmehr Gesamtkosten in Höhe von: Kreuzung Bügeleisen: Aufgrund verkehrsbehördlicher Anordnungen wurden weiträumige Beschilderungen und Regelungen notwendig. Die vorhandenen Schwarzdeckenmaterialien waren stark PAK belastet, so dass eine aufwändige Entsorgung erfolgen musste. Unter dem bestehenden Straßenaufbau wurde Lehmboden mit Tendenz zu weicher Konsistenz angetroffen. Nach gutachterlicher Vorgabe musste deshalb ein Bodenaustausch erfolgen. Aus den hier aufgeführten Gründen musste eine Nachtragsvereinbarung über 69.679,43 € (Mehrkosten rd. 70.000,00 €) abgeschlossen werden. Die Baumaßnahme Bügeleisen ist inzwischen baulich fertig gestellt, aber noch nicht schlussgerechnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesamtsumme von 1.005.000,00 € (935.000 € + 70.000 €) aber unterschritten wird. Die Mitteilung nach § 29 GemHVO ist hier formal notwendig (Dienstvereinbarung zu Nachtragsbeauftragungen). Telegrafenstraße: -Bauzeit- Bedingt durch den geänderten Baubeginn entsteht hier eine Forderung der Arge über 47.513,34 €. Eine abschließende Prüfung kann hier erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen (die rechtliche Stellungnahme des Rechtsbeistandes der Stadt Wermelskirchen bestätigt diese Aussage). - Drainage- Der alte Kanalgraben in der Telegrafenstraße ist an der Oberkante teilweise bis zu 4 m breit. Die Verfüllung erfolgte mit Boden, der nicht wasserdurchlässig ist. In Abstimmung mit dem Bodengutachter wurde eine Planumsdrainage angeordnet. Dem Nachtragsangebot über 65.093,88 € stehen Einsparungen durch entfallene Leistungen aus dem Hauptauftrag von 59.235,22 € gegenüber, so dass eine Nachtragsvereinbarung über 5.858,67 € abgeschlossen wurde. -Betonelemente- Die Gestaltungsplanung im Bereich Rathaus / Haltestelle war zum Zeitpunkt der Ausschreibungserstellung noch nicht abgeschlossen. Die abschließende Planung sieht hier Sitzquader und Betonelemente vor. Die Arge hat hierzu ein Nachtragsangebot von 31.116,47 € eingereicht. Im Zusammenhang mit der Prüfung und Nachtragsverhandlung konnte hier eine Einsparung erzielt werden. Die Auftragssumme beträgt nunmehr 22.085,66 €. - Bodenentsorgung und Pflasterverlegung- Das Natursteinpflaster musste teilweise aufgrund abweichender Abmessungen in einer neu modifizierten Bauweise eingebaut werden, d.h. nach einer vom Planer und Gutachter neu festgelegten Verlegeanleitung. Weiterhin mussten organoleptisch auffällige Bodenmassen entsorgt werden. Hierüber liegt ein geprüfter Nachtrag über 40.125,29 € (Nachtrag über veränderte Verlegung und Bodenentsorgung) vor. - Massenmehrung Altpflaster- Im Vorfeld der Vergabe wurden aufgrund des hohen Einheitspreises zusätzliche Aufschlüsse ausgeführt. Weiterhin wurden die Erkenntnisse aus zusätzlichen Suchschachtungen und Versorgungsleitungen der BEW einbezogen. Aus den Gesamtinformationen ergaben sich keine abweichenden Flächensätze zur Ausschreibungsvorgabe Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurde unter der vorhandenen Asphaltdecke jedoch eine erhebliche Mehrmenge altes Natursteinpflaster angetroffen, als im Leistungsansatz der Ausschreibung angesetzt ist. Aufgrund der erheblichen Massenmehrungen (Menge rd. 2.000 m²) wurde im Sinne von VOB/B § 2.3 (2) der angebotenen Einheitspreise von 92,29 €/m² auf 76,49 €/m² (netto) reduziert. Das geprüfte Nachtragsangebot einschl. 2 % Nachlass schließt mit 178.405,28 € ab. Somit ergibt sich eine deutliche Einsparung (rd. 37.000 €). -Arkadenbereich Rathaus- Nach der ursprünglichen Planung sollten die Entwässerungsrinnen und die Pflasterflächen in den Arkadenbereichen des Rathauses unverändert bleiben. Aus technischen Gründen war dieses nicht möglich (Defekte Entwässerungsrinnen, Herstellung einer neuen Dichtung über dem Keller des Rathauses). Für die in diesem Bereich erneuerten Entwässerungsanlagen und Pflasterflächen liegt ein ungeprüfter Nachtrag über 37.266,35 € vor. Zusammenstellung Bauzeit 47.513,34 € Drainage 5.858,67 € Betonelemente 22.085,66 € Bodenentsorgung 40.125,29 € Massenmehrung Altpflaster 178.405,28 € Arkadenbereich Rathaus 37.266,35 € ----------------- Summe 331.254,59 € Unter Zugrundelegung der hier aufgeführten geprüften und ungeprüften Nachträge erhöhen sich die Kosten bei der Telegrafenstraße um rd. 331.000 €. Es ergibt sich somit ein neuer GAB von 3.985.000 € der sich wie folgt aufteilt: Auftrag I 09012608 GAB 2.980.000 € Mehrausgaben 331.000 € Auftrag I 09012610 GAB 1.005.000 € Mehrausgaben 70.000 € Projektstand gemäß Bauinvestitionscontrolling:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe VI +/- 10 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 11,19 %. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem Projekt werden bei der Planung der nächsten Projekte berücksichtigt. Unter anderem wird jetzt bei dem Projekt „Obere Eich“ eine erhöhte Anzahl von Bodenutersuchungen durchgeführt. Ein Großteil der Leistungen und Kosten sind so genannte „Sowieso“ Kosten. Das bedeutet, dass hier Leistungen ausgeführt und notwendig wurden, die bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen hätten berücksichtigt werden müssen. Da bei den Nachtragsverhandlungen auf Marktpreise zurückgegriffen wurde, lässt sich im Nachhinein nicht beurteilen, ob es hier zu wirklichen Mehrkosten geführt hat.
Belastung der StadtGemäß der jetzigen Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten 3.985.000 €. Die Netto-Gesamtbelastung errechnet sich aus den Gesamtbaukosten abzüglich der Anliegerbeiträge und den Fördergeldern. Die Anlieger werden für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz / Hauptgeschäftsstraße ) veranlagt, dieses bedeutet, das 60 % (Gehwege, Parkstreifen) bzw. 40 % (Fahrbahn, Beleuchtung) der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Die Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beträgt, gemäß den jetzigen geplanten Ausbauflächen 971.000 €, bei einem Fördersatz von 75 €/m² (wobei Parkplätze nicht gefördert werden). Die Förderung des Landes erhöht sich aufgrund des jetzigen Ausschreibungsergebnisses nicht. Deckung
der Mehrausgaben Von den Mehrausgaben in Höhe von 401.000 € werden mit rd. 200.000 € in 2008 fällig (davon bei dem Auftrag I 09012608 Projekt „Telegrafenstraße“ 130.000 € und bei dem Auftrag I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ 70.000 €). Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt durch Einsparungen bei den Aufträgen I 0901 2617 „Anbindung K19 an B51n Nebenanlagen“ mit 123.000 € und I 0901 2613 “Projekt Kreuzungsbereich Loches-Platz“ mit 77.000 €. Die restlichen Mehrausgaben in Höhe von 201.000 € werden in 2009 fällig. Hierzu erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Aufstellung des Haushaltes für 2009. Stellungnahme der Kämmerei Der Zuschussbedarf in 2008 erhöht sich bei den beiden Maßnahmen um 200.000 €. Im Zuge der Haushaltsanmeldung 2009 muss das Fachamt
versuchen die Kosten von 200.000 € in anderen Bereichen zu kompensieren.
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