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Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt, a) die Verwaltung zu beauftragen, den Einzug und die
Weiterleitung der eingenommenen Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung des
Gymnasiums auf der Grundlage der vom „Verein zur Förderung
außerunterrichtlicher Angebote“ vorgelegten Verträge durch das Amt 51 ab
dem Schuljahr 2008/2009 zu organisieren und abzuwickeln, b) der Schulleitung des Gymnasium zu gestatten, mögliche
Defizite bei der Finanzierung des Mensabetriebes - vor allem in der
Anfangsphase des Betriebes - aus dem laufenden Schulbudget zu decken, c)
die Gelder
(Auszahlungen) für die Beschaffung der erforderlichen Gerätschaften in Höhe von
8.000 € als Zuschuss an den Verein im Jahr 2008 im investiven
Teilfinanzplan 003.004.001 – Bereitstellung und Betrieb des Gymnasiums -
außerplanmäßig bereitzustellen, d) die Verwaltung zu beauftragen, umgehend eine
entsprechende Planung für die Erweiterung der Cafeteria - mit dem Ziel einer
Fertigstellung zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 – durchzuführen und e) die Verwaltung zu beauftragen, die für die Erweiterung
erforderlichen Haushaltsmittel für die Bau- und Einrichtungskosten in den
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 aufzunehmen und hierfür in 2008
Landeszuschüsse zu beantragen, sobald eine Beantragung möglich ist. Sachverhalt: Nach erfolgter Beratung der Anträge der CDU-Fraktion vom
14.11.2007 und der SPD-Fraktion vom 10.11.2007 hat der Schulausschuss im
Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen 2008 beschlossen, dem Haupt- und
Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgende Beträge für die Erweiterung
der Cafeteria des Städt. Gymnasiums in den Haushalt 2008 aufzunehmen: Planungskosten 2008: 10.000
€ Verpflichtungsermächtigung Baukosten 2009: 80.000 € Verpflichtungsermächtigung Einrichtungskosten 2009: 10.000 € Die in diesem Zusammenhang vom Gymnasium mit Datum vom
05.02.2008 erneut durchgeführte Bedarfsabfrage in den betroffenen
Jahrgangsstufen 5 bis 7 hat zu folgendem Ergebnis geführt: - bestehende
Plätze Cafeteria alt: 48 - geplante
Plätze Cafeteria neu: 60 Im Schuljahr 2008/2009 müssen 5 Klassen (5 x 23
Schüler/innen = 115 Schüler/innen) und ab dem Schuljahr 2009/2010 7 Klassen (7
x 23 Schüler/innen = 161 Schüler/innen) über Mittag versorgt werden. Vor diesem Hintergrund führt bereits die Situation ab dem
Schuljahr 2008/2009 zu Problemen, da in 2 Schichten nur 4 Klassen (= rd. 92
Schüler/innen) im alten Cafeteriabereich (= 2 Schichten x 48 Plätze = max. 96
Plätze) betreut werden können. Für 5 Klassen (= 5 x 23 Schüler/innen = 115
Schüler/innen) im 2-Schicht-Betrieb ist dann bereits eine Erweiterung
erforderlich. Für die Übergangszeit von einem Schuljahr muss das Problem der
Betreuung der 5. Klasse im Schuljahr 2008/2009 – ohne Erweiterung –
anderweitig gelöst werden. Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird dann die Betreuung von 7
Klassen (= 7 x 23 Schüler/innen = 161 Schüler/innen) in 2 Schichten
erforderlich. Dieses gelingt nur mit einem zusätzlichen Raumangebot (Cafeteria
alt 48 Plätze + Cafeteria neu 60 Plätze = 108 Plätze x 2 Schichten = maximal
216 Plätze). Im Ergebnis hat sich der Bedarf für eine Erweiterung des
Cafeteriabereiches im Gymnasium weiterhin bestätigt. Darüber hinaus wird die bedarfsgerechte Möglichkeit einer
Mittag-Betreuung im Gymnasium durch das von der Landesregierung für das Jahr
2009 angekündigte „1000-Schulen-Programm“ bestätigt, wonach in den
Jahren ab 2009 durch das Land NRW Zuschüsse für den Ausbau von Mensen und
Aufenthaltsräumen für die Mittag-Betreuung gewährt werden. Details liegen zur
Zeit noch nicht vor. Es ist damit zu rechnen, dass investive Maßnahmen mit bis
zu 100.000 € aus Landesmitteln gefördert werden, wenn der jeweilige
Schulträger einen Eigenanteil in gleicher Höhe gewährleisten kann. Mit Blick
auf die Erweiterung der Cafeteria des Gymnasiums im Jahr 2009 besteht demnach
die Möglichkeit, bei Gesamtkosten von rd. 100.000 € einen 50%igen
Zuschuss aus Landesmitteln zu erhalten. Unabhängig von der für 2009 vorgesehenen baulichen
Erweiterung der Cafeteria muss ein Mensabetrieb - mit Blick auf die aktuelle
Bedarfssituation - bereits mit Beginn des nächsten Schuljahres 2008/2009
vorgehalten werden. Die Schule hat in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom
06.05.2008 mitgeteilt, dass die Schulkonferenz am 28.04.2008 beschlossen hat,
den Verein zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote mit der Organisation
des Mensabetriebes unter folgenden Voraussetzungen zu beauftragen: a) Der Verein stellt das Personal für den
Mensabetrieb auf der Grundlage geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. b) Das Essen wird - wie im Rahmen der
Mittagsbetreuung der Schwanenschule - von der Fa. apetito geliefert, die im
Vergleich zu örtlichen Anbietern günstigere Konditionen anbieten kann. c) Die Stadt Wermelskirchen übernimmt im
Rahmen der Finanzierung des Mensabetriebes die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
(Elternbeiträge Mittagsverpflegung) auf der Grundlage der zwischen Eltern und
Förderverein abgeschlossenen Verträge (Einnahme monatlicher Beiträge für das
Mittagessen von den Eltern durch die Stadt und Weiterleitung der
Beitragseinnahmen an den Förderverein zur Finanzierung der Personal- und
Sachkosten). d) Der Verein ist bestrebt, die
Mittagsversorgung kostendeckend durch Elternbeiträge sicherzustellen. Im Falle
möglicher Defizite, vor allem in der Anfangsphase des Betriebes, ist die Schule
berechtigt, diese aus dem Budget zu decken, da der Verein - außer den
vorgenannten Beiträgen für das Mittagessen - über keine sonstigen Einnahmen
verfügt, e) Die Stadt Wermelskirchen übernimmt die
Anschaffungskosten für folgende Geräte, die von der Fa. apetito u. a. erworben
werden müssen: - Tiefkühlgeräte - Speiseausgabetechnik Preis: ca. 8.000
€ incl. MWST. Die Geräte sind für den Mensabetrieb
zur Versorgung von 100 bis 150 Schülerinnen und Schüler mit Produkten der Fa. apetito
erforderlich. Die Anschaffung der Geräte reduziert die beim Verein
verbleibenden Mietkosten für die insgesamt zu beschaffenden apetito-Geräte. Die Verwaltung schlägt daher vor, a)
Die
Einrichtung des durch den „Verein zur Förderung außerunterrichtlicher
Angebote“ organisierten Mensabetriebes im Gymnasium ab Beginn des
Schuljahres 2008/2009 grundsätzlich zu unterstützen. b)
Den
Einzug und die Weiterleitung der eingenommenen Elternbeiträge für die
Mittagsverpflegung auf der Grundlage der vom Verein zur Förderung außerunterrichtlicher
Angebote vorgelegten Verträge zu organisieren und abzuwickeln. (Bei einer Abwicklung des
Einzugsverfahrens für die Elternbeiträge entsteht im Bereich des Amtes 51 ein
zusätzlicher Personalstundenbedarf in Höhe von rd. 2 Wochenarbeitsstunden.
Dieser zusätzliche Stundenbedarf verursacht Zusatzkosten in Höhe von rd. 2.500
€ pro Jahr.) c)
Der
Schule zu gestatten, mögliche Defizite bei der Finanzierung des Mensabetriebes
- vor allem in der Anfangsphase des Betriebes - aus dem laufenden Budget zu
decken. d) Die Gelder für die Beschaffung der
erforderlichen Gerätschaften in Höhe von 8.000 € als Zuschuss an den
Verein im Jahr 2008 außerplanmäßig bereitzustellen. e)
Umgehend
eine entsprechende Planung für die Erweiterung der Cafeteria mit dem Ziel einer
Fertigstellung zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 durchzuführen. f)
Die
für die Erweiterung erforderlichen Haushaltsmittel für die Bau- und
Einrichtungskosten in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 aufzunehmen. g)
Landeszuschüsse
für die Erweiterungsmaßnahme der Cafeteria in 2008 zu beantragen, sobald eine
Beantragung möglich ist.
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