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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 3.750 € zu entnehmen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2009 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:
· Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, · Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
Bestand Euro 31.12.2002 - 6.044 31.12.2003 - 3.676 31.12.2004 - 1.139 31.12.2005 - 417 31.12.2006 - 1.717
Der Abschluss des Jahres 2007 lag zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation aufgrund der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ noch nicht vor. Der daraus resultierende Überschuss oder Fehlbetrag wird in der Gebührenkalkulation 2010 Berücksichtigung finden.
Nach Verrechnung der Defizite und Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 1.717 €, der noch zu decken ist. Dieser Fehlbetrag wurde in den Gebührenkalkulationen 2007 (417 €) und 2008 (gerundet 1.297 €) berücksichtigt. Für die Gebührenkalkulation 2009 bedeutet dies, dass kein Fehlbetrag aus Vorjahren zu berücksichtigen ist.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranlagungsmeter verringern sich um 500 m auf 11.000 m. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.
Jahrmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann aufgrund einer Entnahme in Höhe von 3.750 € aus der freiwilligen Gebührenrücklage unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden.
Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
Bestand Euro 31.12.2002 8.416 31.12.2003 7.955 31.12.2004 5.601 31.12.2005 - 4.053 31.12.2006 - 4.434
Der Abschluss des Jahres 2007 lag zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation aufgrund der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ noch nicht vor. Der daraus resultierende Überschuss oder Fehlbetrag wird in der Gebührenkalkulation 2010 Berücksichtigung finden.
Nach Verrechnung aller Überschüsse und Defizite der Vorjahre verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 4.053,32 €. Auf dieses Defizit wurde gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses (RAT/1143/2007) auf Vorschlag der Verwaltung vorbehaltlich des Ergebnisses des Jahres 2007 zunächst verzichtet. Sollte das Ergebnis des Jahres 2007 nicht ausreichen, um das Defizit des Jahres 2005 auszugleichen, so kann dieser Ausgleich durch eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage vorgenommen werden. Die Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2006 in Höhe von 380,95 € wird in dieser Kalkulation berücksichtigt.
In 2006 wurde der Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ anteilig mit den Baukosten „Neugestaltung Schwanenplatz“ in Höhe von 107.179,48 € belastet. Die Buchung von Baukosten erfolgt grundsätzlich im Vermögenshaushalt, sodass sie im Zuge der Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung ihre Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird hierbei der Nettowert (92.396,10 €) zugrunde gelegt.
Die sich ergebende Steuererstattung in Höhe von 14.783,38 € wurde einer freiwilligen Gebührenrücklage zugeführt und dient dem Ausgleich des Gebührenhaushaltes in kommenden Jahren. Aufgrund einer Neuberechnung im Rahmen der Jahreserklärung 2007 und der Berücksichtigung weiterer Baukostenabrechnungen erhöht sich der Erstattungsbetrag und damit auch die freiwillige Gebührenrücklage um 8.732 €. Eine Ausgleichsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht. Um den Gebührenhaushalt 2009 ausgeglichen gestalten zu können, wird der freiwilligen Gebührenrücklage ein Betrag in Höhe von 3.750 € entnommen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (+ 1.600 €). Dieser erhöhte Gebührenbedarf wird durch die Entnahme aus der freiwilligen Rücklage gedeckt.
Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2008 nicht verändert.
Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt.
Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 „Wochenmärkte“ (Anlage 1) · Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 „Jahrmärkte“ (Anlage 2) · Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)
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