Vorlage - RAT/1727/2009  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1434/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation Wochenmärkte 2010  
Gebührenkalkulation Jahrmärkte 2010  
Kalkulatorischer Anlagennachweis Jahrmärkte 2010  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 2.297sowie der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 2.103 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2010 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·           Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·           Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2006 (Ausgleich spätestens in 2009)

- 1.300

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2006

1.300

 

 

Ergebnis 2007(Ausgleich spätestens in 2010)

- 2.620

Vortrag Defizit 2007 in der Kalkulation 2010

2.620 €

verbleiben aus 2007

0 €

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 3.867

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2008

- 3.867

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

- 5.167 €

Ausgleich bis spätestens 2009

- 1.300 €

Ausgleich bis spätestens 2011

- 3.867

 

             

Die Unterdeckung des Jahres 2006 wurde bereits in der Kalkulation 2008 berücksichtigt, aber nicht realisiert. Dieses Defizit kann daher nur noch durch eine entsprechende Überdeckung des Jahres 2009 gedeckt werden. Darüber hinaus verbleibt ein weiterer Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 2.620 €, der noch zu decken ist. Dieser Fehlbetrag wird in der Gebührenkalkulation 2010 berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2008 wird in der Kalkulation 2011 Berücksichtigung finden.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 500 m auf 11.500 m aufgrund der Gewinnung neuer Angebote. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 

 

Jahrmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann aufgrund einer Verrechnung mit einer Überdeckung aus Vorjahren und unter Inanspruchnahme der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von insgesamt 4.400 € unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2006 (Ausgleich spätestens in 2009)

- 381 €

Vortrag Defizit 2006 in der Kalkulation 2009

381 €

verbleiben aus 2006

0 €

 

 

Ergebnis 2007(Ausgleich spätestens in 2010)

- 5.952 €

verrechnet mit freiwilliger Gebührenrücklage

5.952 €

verbleiben aus 2007

0 €

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

2.297

Vortrag in der Kalkulation 2010

- 2.297

verbleiben aus 2008

0

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung (bis 2011)

0

             

 

Nach Verrechnung aller Überschüsse und Defizite der Vorjahre verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 2.296,93, welche bereits in der Kalkulation 2010 berücksichtigt wird.

 

In 2006 wurde der Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ anteilig mit den Baukosten „Neugestaltung Schwanenplatz“ in Höhe von 107.179,48 € belastet. Die Buchung von Baukosten erfolgt grundsätzlich im Vermögenshaushalt, sodass sie im Zuge der Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung ihre Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird hierbei der Nettowert (92.396,10 €) zugrunde gelegt.

 

Die sich ergebende Steuererstattung in Höhe von 14.783,38 € wurde einer freiwilligen Gebührenrücklage zugeführt und dient dem Ausgleich des Gebührenhaushaltes in kommenden Jahren. Aufgrund einer Neuberechnung im Rahmen der Jahreserklärung 2007 und der Berücksichtigung weiterer Baukostenabrechnungen erhöht sich der Erstattungsbetrag und damit auch die freiwillige Gebührenrücklage um 8.732 €. Eine Ausgleichsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.

 

Der Bestand der freiwilligen Gebührenrücklage hat sich wie folgt entwickelt:

 

Rücklagenbestand zum 31.12.2006

14.783 €

Zuführung in 2007

8.723 €

Fehlbetrag 2007

- 5.952 €

Vortrag in Kalkulation 2009

- 3.750 €

Vortrag in Kalkulation 2010

- 2.103

Verbleiben

11.701

 

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (+ 1.000 €). Dieser erhöhte Gebührenbedarf wird durch die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich gedeckt.

 

Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2009 nicht verändert.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

·      Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Wochenmärkte 2010 (37 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation Jahrmärkte 2010 (54 KB)      
Anlage 3 3 Kalkulatorischer Anlagennachweis Jahrmärkte 2010 (10 KB)      
Stammbaum:
RAT/1434/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
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