Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Demnach bleiben die Gebühren bis auf den Wegfall der Gebühren für zusätzliche Papierbehälter unverändert. Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 150.970 € zu entnehmen. Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom xx.xx.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten: · Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), · Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, · Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, · Sondermüllentsorgung, · Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, · Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, · Beseitigung wilder Kippen, · Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung. Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung zum 01.01.2008 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Darüber hinaus ist der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 150.970 € zu entnehmen. Dieser verteilt sich auf die Kostenträger “Kommunaler Siedlungsabfall” (118.500 €) und „Biomüll“ (32.470 €). Einstellung von
Über-/Unterdeckungen bzw. Mitteln aus der Freiwilligen Gebührenrücklage Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro
31.12.2003 589.777 31.12.2004 576.535 31.12.2005 610.191 31.12.2006 580.292 Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 39.498 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses aus 2005 (25.217 €), verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 14.281 € für 2009. Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2006 in Höhe von 580.292 € enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt. Hinsichtlich der Erstattung des Bergischen
Abfallwirtschaftverbandes (nachfolgend BAV) in Höhe von 397.060 € hat der
Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen
und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von
Gebührenerhöhungen einzusetzen. Für die Kalkulation 2007 war bereits eine Rücklagenentnahme in Höhe von 260.000 € eingeplant. Damit konnte die zum 01.01.2006 festgesetzte Gebühr in 2007 zunächst gehalten werden. Hätte man auch für 2008 eine Gebührenerhöhung vermeiden bzw. nur eine sehr geringe Gebührenerhöhung erzielen wollen, wäre eine vollständige Rücklagenentnahme und damit die Auflösung der Rücklage notwendig gewesen. Für die Gebührenkalkulation 2009 hätte dann bei gleich bleibenden Voraussetzungen gegenüber 2008 ein Betrag etwa in Höhe der bereits vollständig entnommenen Rücklage für einen Gebührenausgleich gefehlt. Dies hätte eine erhebliche Gebührensteigerung zur Folge gehabt. Um dies zu vermeiden, erhöhte sich im Jahr 2008 als Konsequenz bei einer Rücklagenentnahme von nur 172.000 € die Gebühr beim Restmüll um 9% und beim Biomüll um 7 %. Mit einer weiteren Rücklagenentnahme in Höhe von 150.970 € kann nun eine Gebührenerhöhung für 2009 vermieden werden. Aufgrund der NKF-Einführung liegt
das Ergebnis 2007 noch nicht vor. Die Entwicklung ab dem Kalkulationsjahr 2010
bleibt somit abzuwarten. Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gebühren des Bergischen
Abfallwirtschaftsverbandes Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 30.10.2008 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2009 vorgestellt.
Grund für die Erhöhung beim BAV ist u.a. die Tatsache, dass in der Gebührenkalkulation 2008 noch ein wesentlich größerer Überschuss aus Vorjahren eingestellt werden konnte (rund 3,5 Mio. €), während in der Kalkulation 2009 nur noch ein Überschuss von rund 1,86 Mio. € zur Verfügung steht. Obwohl der BAV seine Gebühren erhöht hat, sinkt die Umlage um 8.000 €. Gemäß einer Mengenprognose der Abfallmengen für das Jahr 2009, basierend auf tatsächlichen Mengen aus 2008, ist hier ein Rückgang der Abfallmengen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Berücksichtigung von Erlösen durch Papierverwertung Der BAV kalkuliert seine Gebühren
ebenfalls wie die Kommunen nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG
NRW). Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten für die Entsorgung
des Restmülls in der Sparte „Kommunale Siedlungsabfälle“ erfasst.
Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören sowohl der Haus- und Sperrmüll als
auch der Papierabfall. Nach Summierung der Kosten je Sparte erfolgt die
Ermittlung der Grund- und Leistungsgebühr anhand der Mengen bzw. Einwohner im
Verbandsgebiet. Kostenträger ist die gesammelte und zu entsorgende Menge an
Haus- und Sperrmüll sowie beim Biomüll die entsprechende Abfallmenge.
Ohne die Berücksichtigung der
Papiererlöse müsste die Stadt Wermelskirchen pro Tonne Haus- oder Sperrmüll
also 4,84 € bzw. pro Einwohner 0,90 € mehr zahlen. Bezogen auf die
in der Kalkulation der Stadt Wermelskirchen berücksichtigte Abfallmenge ergibt
sich folgende Auswirkung:
Durch die Berücksichtigung der
Papiererlöse wird der Gebührenbedarf und damit der Gebührenzahler in
Wermelskirchen um insgesamt 62.628 € entlastet. Grundlage für die Ermittlung der
Papiererlöse in der Kalkulation des BAV sind die aktuellen Marktpreise für
Papier, die aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation stark
rückläufig sind. In seiner Betriebsabrechnung für das Jahr 2009 muss der BAV
jedoch die tatsächlichen Kosten und Erlöse des Jahres 2009 berücksichtigen.
Sofern also der Erlös für Papier wieder steigt, profitiert auch der Gebührenzahler
hiervon. Da die Verbandsumlage des BAV die
größte Position innerhalb der Kalkulation der Abfallgebühren der Stadt
Wermelskirchen darstellt, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, in der
Gebührenkalkulation (siehe Anlage 1) ebenfalls nach Kommunalen
Siedlungsabfällen und Biomüll zu unterscheiden. Um aber weiterhin die gewohnte
Transparenz gewährleisten zu können, werden die Kosten für die Papiersammlung
und -entsorgung jedoch weiter nachrichtlich ausgewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass sich
die Papiersammlung für alle Gebührenzahler als sehr lohnend darstellt, schlägt
die Verwaltung vor, auf die bisher erhobenen Gebühren für zusätzliche (über dem
Regelvolumen liegende) Papierbehälter zu verzichten, zumal sich hier für 2008
z.B. auch nur ein Gebührenbedarf von 9.700 € ergeben hat. Diese
Vorgehensweise wird nicht nur vom BAV
sondern auch von den Gebührenexperten des Nordrhein-westfälischen
Städte- und Gemeindebundes empfohlen. Darüber hinaus haben bereits einige
Kommunen im Verbandsgebiet hierauf verzichtet. Aufgrund des Solidarprinzips im
Verbandsgebiet können zwar die positiven Auswirkungen zusätzlicher Papiermengen
in Wermelskirchen dem Gebührenzahler vor Ort nicht unmittelbar wiedergegeben
werden; wie aber die obige Berechnung zeigt, profitieren auch die
Gebührenzahler in Wermelskirchen zumindest mittelbar durch die erzielten
Papiererlöse in Form eines reduzierten Umlagebetrages für Haus- und Sperrmüll.
Je mehr Altpapier in den Mitgliedskommunen des BAV gesammelt wird, umso höhere
Erlöse können erzielt und durch Abzug bei den Tonnagekosten für den Rest- und
Sperrmüll berücksichtigt werden. Die Neufassung der
Abfallgebührensatzung enthält zum einen eine aktualisierte Präambel aufgrund von gesetzlichen Änderungen. Darüber
hinaus wird § 4 Abs. 5 ersatzlos gestrichen. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt. Anträge verschiedener Fraktion
zum Thema Abfallentsorgung Der Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 23.10.2008 (Gebührengerechtigkeit Müllgebühren) wird in dieser Sitzung eingebracht. Die Verwaltung schlägt vor, diesen und weitere Anträge von Fraktionen zum Thema Abfallentsorgung in einem zu gründenden Arbeitskreis aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung voraussichtlich bis Mitte 2009 zu beraten und spätestens in der Gebührenkalkulation 2010 zu berücksichtigen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) ● Neufassung vom * der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsentsorgung der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 (Anlage 2) ● Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 23.10.2008 (Anlage 3)
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