Vorlage - RAT/1447/2008  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1145/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebuehrenkalkulation 2009  
Abfallgebuehrensatzung  
Antrag der WNK UWG-Fraktion  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis. Demnach bleiben die Gebühren bis auf den Wegfall der Gebühren für zusätzliche Papierbehälter unverändert.

 

Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 150.970 € zu entnehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom xx.xx.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

·         Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),

·         Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,

·         Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,

·         Sondermüllentsorgung,

·         Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,

·         Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,

·         Beseitigung wilder Kippen,

·         Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung zum 01.01.2008 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Darüber hinaus ist der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 150.970 € zu entnehmen. Dieser verteilt sich auf die Kostenträger “Kommunaler Siedlungsabfall” (118.500 €) und „Biomüll“ (32.470 €).

 

 

Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Mitteln aus der Freiwilligen Gebührenrücklage

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                       Euro

31.12.2003                                                                                                                  589.777

31.12.2004                                                                                                                  576.535

31.12.2005                                                                                                                  610.191

31.12.2006                                                                                                                  580.292

 

Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 39.498 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses aus 2005 (25.217 €), verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 14.281 € für 2009.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2006 in Höhe von 580.292 € enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt.

 

Hinsichtlich der Erstattung des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes (nachfolgend BAV) in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen.

 

Für die Kalkulation 2007 war bereits eine Rücklagenentnahme in Höhe von 260.000 € eingeplant. Damit konnte die zum 01.01.2006 festgesetzte Gebühr in 2007 zunächst gehalten werden.

 

Hätte man auch für 2008 eine Gebührenerhöhung vermeiden bzw. nur eine sehr geringe Gebührenerhöhung erzielen wollen, wäre eine vollständige Rücklagenentnahme und damit die Auflösung der Rücklage notwendig gewesen. Für die Gebührenkalkulation 2009 hätte dann bei gleich bleibenden Voraussetzungen gegenüber 2008 ein Betrag etwa in Höhe der bereits vollständig entnommenen Rücklage für einen Gebührenausgleich gefehlt. Dies hätte eine erhebliche Gebührensteigerung zur Folge gehabt. Um dies zu vermeiden, erhöhte sich im Jahr 2008 als Konsequenz bei einer Rücklagenentnahme von nur 172.000 € die Gebühr beim Restmüll um 9% und beim Biomüll um 7 %.

 

Mit einer weiteren Rücklagenentnahme in Höhe von 150.970 € kann nun eine Gebührenerhöhung für 2009 vermieden werden.

 

Aufgrund der NKF-Einführung liegt das Ergebnis 2007 noch nicht vor. Die Entwicklung ab dem Kalkulationsjahr 2010 bleibt somit abzuwarten.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2009 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

 

Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 30.10.2008 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2009 vorgestellt.

 

 

Gebührenart

2009

2008

Einzelpreis €

Einzelpreis €

Hausmüll

Grundgebühr

17,09 €/EW

16,76 €/EW

 

Leistungsgebühr

91,82 €/ Tonne

89,37 €/ Tonne

Sperrmüll

Leistungsgebühr

91,82 €/ Tonne

89,37 €/ Tonne

Biomüll

Grundgebühr

4,08 €/ EW

4,06 €/ EW

 

Leistungsgebühr

77,14 €/ Tonne

75,37 €/ Tonne

 

 

Grund für die Erhöhung beim BAV ist u.a. die Tatsache, dass in der Gebührenkalkulation 2008 noch ein wesentlich größerer Überschuss aus Vorjahren eingestellt werden konnte (rund 3,5 Mio. €), während in der Kalkulation 2009 nur noch ein Überschuss von rund 1,86 Mio. € zur Verfügung steht.

 

Obwohl der BAV seine Gebühren erhöht hat, sinkt die Umlage um 8.000 €. Gemäß einer Mengenprognose der Abfallmengen für das Jahr 2009, basierend auf tatsächlichen Mengen aus 2008, ist hier ein Rückgang der Abfallmengen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

 

Berücksichtigung von Erlösen durch Papierverwertung

 

Der BAV kalkuliert seine Gebühren ebenfalls wie die Kommunen nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten für die Entsorgung des Restmülls in der Sparte „Kommunale Siedlungsabfälle“ erfasst. Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören sowohl der Haus- und Sperrmüll als auch der Papierabfall. Nach Summierung der Kosten je Sparte erfolgt die Ermittlung der Grund- und Leistungsgebühr anhand der Mengen bzw. Einwohner im Verbandsgebiet. Kostenträger ist die gesammelte und zu entsorgende Menge an Haus- und Sperrmüll sowie beim Biomüll die entsprechende Abfallmenge.

 
In seiner am 30.10.2008 vorgestellten Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 hat der BAV für die Verwertung des Papierabfalls einen Erlös von 1.020.000 € berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um einen Reinerlös, bei dem anfallende Kosten für Sortierung etc. bereits abgezogen sind. Dieser Erlös für die Papierverwertung senkt den umzulegenden Gebührenbedarf der Sparte „Kommunale Siedlungsabfälle“ um die genannte Höhe. Dies wirkt sich auf die Gebühren für die „Kommunalen Siedlungsabfälle“ wie folgt aus:

 

 

BAV-Gebühren nach Abzug Papiererlöse

BAV-Gebühren ohne Abzug Papiererlöse

Differenz/Ersparnis je Einwohner/ Tonne

Grundgebühr

91,82 € / Tonne

96,66 € /Tonne

- 4,84 € / Tonne

Leistungsgebühr

17,09 € / Einwohner

17,99 € / Einwohner

- 0,90 € / Einwohner

 

 

Ohne die Berücksichtigung der Papiererlöse müsste die Stadt Wermelskirchen pro Tonne Haus- oder Sperrmüll also 4,84 € bzw. pro Einwohner 0,90 € mehr zahlen. Bezogen auf die in der Kalkulation der Stadt Wermelskirchen berücksichtigte Abfallmenge ergibt sich folgende Auswirkung:

 

 

Differenz/Ersparnis

je Einwohner/ Tonne

Menge/

Einwohner

Differenz/

Ersparnis in €

Grundgebühr

4,84 € / Tonne

6.200 t

   30.008 €

Leistungsgebühr

0,90 € / Einwohner

36.244 Ew.

   32.620 €

Gesamt

 

 

   62.628 €

 

Durch die Berücksichtigung der Papiererlöse wird der Gebührenbedarf und damit der Gebührenzahler in Wermelskirchen um insgesamt 62.628 € entlastet.

 

Grundlage für die Ermittlung der Papiererlöse in der Kalkulation des BAV sind die aktuellen Marktpreise für Papier, die aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation stark rückläufig sind. In seiner Betriebsabrechnung für das Jahr 2009 muss der BAV jedoch die tatsächlichen Kosten und Erlöse des Jahres 2009 berücksichtigen. Sofern also der Erlös für Papier wieder steigt, profitiert auch der Gebührenzahler hiervon.

 

Da die Verbandsumlage des BAV die größte Position innerhalb der Kalkulation der Abfallgebühren der Stadt Wermelskirchen darstellt, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, in der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 1) ebenfalls nach Kommunalen Siedlungsabfällen und Biomüll zu unterscheiden. Um aber weiterhin die gewohnte Transparenz gewährleisten zu können, werden die Kosten für die Papiersammlung und -entsorgung jedoch weiter nachrichtlich ausgewiesen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Papiersammlung für alle Gebührenzahler als sehr lohnend darstellt, schlägt die Verwaltung vor, auf die bisher erhobenen Gebühren für zusätzliche (über dem Regelvolumen liegende) Papierbehälter zu verzichten, zumal sich hier für 2008 z.B. auch nur ein Gebührenbedarf von 9.700 € ergeben hat. Diese Vorgehensweise wird nicht nur vom BAV  sondern auch von den Gebührenexperten des Nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes empfohlen. Darüber hinaus haben bereits einige Kommunen im Verbandsgebiet hierauf verzichtet.

 

Aufgrund des Solidarprinzips im Verbandsgebiet können zwar die positiven Auswirkungen zusätzlicher Papiermengen in Wermelskirchen dem Gebührenzahler vor Ort nicht unmittelbar wiedergegeben werden; wie aber die obige Berechnung zeigt, profitieren auch die Gebührenzahler in Wermelskirchen zumindest mittelbar durch die erzielten Papiererlöse in Form eines reduzierten Umlagebetrages für Haus- und Sperrmüll. Je mehr Altpapier in den Mitgliedskommunen des BAV gesammelt wird, umso höhere Erlöse können erzielt und durch Abzug bei den Tonnagekosten für den Rest- und Sperrmüll berücksichtigt werden.

 

Die Neufassung der Abfallgebührensatzung enthält zum einen eine aktualisierte Präambel aufgrund von gesetzlichen Änderungen. Darüber hinaus wird § 4 Abs. 5 ersatzlos gestrichen.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den Fraktionen sobald wie möglich zur Ver­fügung gestellt.

 

 

Anträge verschiedener Fraktion zum Thema Abfallentsorgung

 

Der Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 23.10.2008 (Gebührengerechtigkeit Müllgebühren) wird in dieser Sitzung eingebracht. Die Verwaltung schlägt vor, diesen und weitere Anträge von Fraktionen zum Thema Abfallentsorgung in einem zu gründenden Arbeitskreis aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung voraussichtlich bis Mitte 2009 zu beraten und spätestens in der Gebührenkalkulation 2010 zu berücksichtigen.

Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

   Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

   Neufassung vom * der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsent­sorgung

der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 (Anlage 2)

   Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 23.10.2008 (Anlage 3)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebuehrenkalkulation 2009 (127 KB)      
Anlage 2 2 Abfallgebuehrensatzung (90 KB)      
Anlage 3 3 Antrag der WNK UWG-Fraktion (42 KB)      
Stammbaum:
RAT/1145/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung
RAT/1447/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung