Vorlage - RAT/1448/2008  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1144/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebuehrenkalkualtion 2009  
Straßenreinigungssatzung  
Aenderung des Straßenverzeichnisses  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2009 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2009 wie folgt:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                           1,89 € (bisher 2,49 €)

nur Winterdienst je lfd. Meter                                      0,92 € (bisher 1,52 €)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom xx.xx.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehr­dienst" (Produkt 12.05.01) und "Winter­dienst" (Produkt 12.05.02) vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NRW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen gestaltet.

 

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·     Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

·     Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

 

Kehrdienst

 

Der Ausgleich des  Gebührenhaushaltes kann unter Beibehaltung der Gebühren in Höhe von 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                  Euro

31.12.2003                                                                                                                        - 17.478

31.12.2004                                                                                                                        - 41.766

31.12.2005                                                                                                                        - 16.100

31.12.2006                                                                                                                         + 1.850

 

Der Überschuss des Jahres 2005 in Höhe von 25.666 €, welcher spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen war, ist bereits mit Defiziten aus 2002, 2003 und 2004 ausgeglichen. Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2006 mit dem restlichen Defizit aus 2004 verbleibt ein Überschuss in Höhe von 1.850 €, welcher in der Kalkulation 2009 auszugleichen ist.

 

Der Abschluss des Jahres 2007 lag zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation aufgrund der NKF-Einführung noch nicht vor. Der daraus resultierende Überschuss oder Fehlbetrag wird in der Gebührenkalkulation 2010 Berücksichtigung finden. 

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2008 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

·        Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 6.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2009 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können.

 

·        Die Unternehmerkosten steigen um 8.000 €. Dies ist unter anderem auch auf die Erhöhung der Veranlagungsmeter zurückzuführen. Die Deponiekosten erhöhen sich daher ebenfalls.

 

 

Winterdienst

 

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes kann unter Senkung der Gebühr um 0,60 € von bislang 1,52 € auf jetzt 0,92 € je laufendem Meter erreicht werden.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                  Euro

31.12.2003                                                                                                                        - 13.599

31.12.2004                                                                                                                        - 64.220

31.12.2005                                                                                                                      - 113.138

31.12.2006                                                                                                                      - 178.872

 

Das Defizit aus dem Jahre 2005 (48.900 €) war spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen und das Defizit aus dem Jahr 2006 (65.700 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 einzustellen. Mit einem Vortrag in der Kalkulation 2008 von insgesamt 74.000 € ist sowohl dem Defizit aus 2005 als auch schon einem Teil des Defizits aus 2006 Rechnung getragen worden. Das noch verbleibende Teildefizit aus dem Jahre 2006 (40.600 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen.

 

Die Betriebsabrechnung 2007 liegt derzeit noch nicht vor. Dennoch ist aufgrund des extrem milden Winters 2007 ein deutlicher Überschuss zu erwarten. Aus diesem Grund wird in die Kalkulation 2009 ein Teil der voraussichtlichen Überdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 100.000 € eingestellt. Daneben wird ebenfalls die restliche Unterdeckung des Jahres 2006 in Höhe von 40.600 € berücksichtigt, sodass der Gebührenbedarf insgesamt um 59.400 € entlastet wird.

 

Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die voraussichtliche Überdeckung des Jahres 2007 auf die Jahre 2009 und 2010 verteilt werden kann. Nach § 6 II des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die Überdeckung 2007 spätestens in der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen. Somit sollen Gebührensprünge - zumindest innerhalb eines Jahres - vermieden werden.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Schwieriger gestaltet sich jedoch die Berücksichtigung der extrem schwankenden Witterung im Winter: So waren beispielsweise die Winter 2004/2005 und 2005/2006 sehr streng und lang; der Winter 2006/2007 fiel wiederum sehr mild aus. Um die Auswirkung dieser wetterbedingten Schwankungen auf die Gebühren berücksichtigen zu können, werden mehr Jahre als bisher zur Ermittlung von Durchschnittswerten herangezogen. Die sich hieraus ergebenen Ansätze insbesondere für die Unternehmerkosten, Sachaufwendungen und für die Leistungen des Betriebshofes bilden die Grundlage für die Kalkulation 2009.

 

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung beinhaltet zum einen eine Änderung der Präambel aufgrund von gesetzlichen Änderungen, die Anpassung der neuen Gebührensätze (§7, Abs. 4), sowie eine Anpassung des Straßenverzeichnisses gemäß Anlage 3.

 

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1)

          Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom xx.xx.2008 (Anlage 2)

          Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebuehrenkalkualtion 2009 (33 KB)      
Anlage 2 2 Straßenreinigungssatzung (306 KB)      
Anlage 3 3 Aenderung des Straßenverzeichnisses (36 KB)      
Stammbaum:
RAT/1144/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung
RAT/1448/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung