Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2009
zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2009
wie folgt: Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 1,89 € (bisher
2,49 €) nur Winterdienst je lfd. Meter 0,92
€ (bisher 1,52 €) Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom xx.xx.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 für die Kostenrechnenden
Einrichtungen "Kehrdienst" (Produkt 12.05.01) und "Winterdienst"
(Produkt 12.05.02) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßenreinigungsgesetz
NRW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW sowie die Straßenreinigungssatzung
der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen gestaltet. Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen
über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen,
Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen,
Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung
nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist. · Winterwartung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die
Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist. Kehrdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann unter Beibehaltung der Gebühren in Höhe von 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind
Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen
sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des
Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis
abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden
Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2003 -
17.478 31.12.2004 -
41.766 31.12.2005 -
16.100 31.12.2006 +
1.850 Der
Überschuss des Jahres 2005 in Höhe von 25.666 €, welcher spätestens in
der Kalkulation 2008 auszugleichen war, ist bereits mit Defiziten aus 2002,
2003 und 2004 ausgeglichen. Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2006
mit dem restlichen Defizit aus 2004 verbleibt ein Überschuss in Höhe von 1.850
€, welcher in der Kalkulation 2009 auszugleichen ist. Der
Abschluss des Jahres 2007 lag zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation aufgrund
der NKF-Einführung noch nicht vor. Der daraus resultierende Überschuss oder
Fehlbetrag wird in der Gebührenkalkulation 2010 Berücksichtigung finden. Alle Aufwands-
und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber
der Gebührenkalkulation 2008 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: · Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 6.000 Meter. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2009 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet
nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden
können. · Die Unternehmerkosten steigen um 8.000 €. Dies ist
unter anderem auch auf die Erhöhung der Veranlagungsmeter zurückzuführen. Die Deponiekosten
erhöhen sich daher ebenfalls. Winterdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann unter Senkung der Gebühr um 0,60 € von bislang 1,52 € auf jetzt 0,92 € je laufendem Meter erreicht werden. Der Bestand
des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie
folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2003 -
13.599 31.12.2004 -
64.220 31.12.2005 -
113.138 31.12.2006 -
178.872 Das Defizit aus dem Jahre 2005 (48.900 €) war spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen und das Defizit aus dem Jahr 2006 (65.700 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 einzustellen. Mit einem Vortrag in der Kalkulation 2008 von insgesamt 74.000 € ist sowohl dem Defizit aus 2005 als auch schon einem Teil des Defizits aus 2006 Rechnung getragen worden. Das noch verbleibende Teildefizit aus dem Jahre 2006 (40.600 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Die
Betriebsabrechnung 2007 liegt derzeit noch nicht vor. Dennoch ist aufgrund des extrem
milden Winters 2007 ein deutlicher Überschuss zu erwarten. Aus diesem Grund wird in die Kalkulation 2009 ein
Teil der voraussichtlichen Überdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 100.000
€ eingestellt. Daneben wird ebenfalls die restliche Unterdeckung des
Jahres 2006 in Höhe von 40.600 € berücksichtigt, sodass der
Gebührenbedarf insgesamt um 59.400 € entlastet wird. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass
die voraussichtliche Überdeckung des Jahres 2007 auf die Jahre 2009 und 2010
verteilt werden kann. Nach § 6 II des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die
Überdeckung 2007 spätestens in der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen. Somit
sollen Gebührensprünge - zumindest innerhalb eines Jahres - vermieden werden. Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden
Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der
Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Schwieriger gestaltet sich jedoch die Berücksichtigung der
extrem schwankenden Witterung im Winter: So waren beispielsweise die Winter 2004/2005
und 2005/2006 sehr streng und lang; der Winter 2006/2007 fiel wiederum sehr
mild aus. Um die Auswirkung dieser wetterbedingten Schwankungen auf die
Gebühren berücksichtigen zu können, werden mehr Jahre als bisher zur Ermittlung
von Durchschnittswerten herangezogen. Die sich hieraus ergebenen Ansätze
insbesondere für die Unternehmerkosten, Sachaufwendungen und für die Leistungen
des Betriebshofes bilden die Grundlage für die Kalkulation 2009. Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung beinhaltet zum
einen eine Änderung der Präambel aufgrund von gesetzlichen Änderungen, die
Anpassung der neuen Gebührensätze (§7, Abs. 4), sowie eine Anpassung des
Straßenverzeichnisses gemäß Anlage 3. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 werden den
Fraktionen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1) ● Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom xx.xx.2008 (Anlage 2) ● Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)
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