Vorlage - RAT/1144/2007  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.11.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2007 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2008 Straßenreinigung PDF-Dokument
Satzungsänderung Straßenreinigung 2008 PDF-Dokument
Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses PDF-Dokument
Abschluss Kehrdienst  
Abschluss Winterdienst  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006.

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehr­dienst" (Produkt 12.05.01) und "Winter­dienst" (Produkt 12.05.02) vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NRW in Verbindung mit dem KAG NRW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 ausgeglichen gestaltet.

 

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·     Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

·     Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

Kehrdienst

 

Der Ausgleich des  Gebührenhaushaltes kann unter Beibehaltung der Gebühren in Höhe von 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                  Euro

31.12.2002                                                                                                                          - 4.636

31.12.2003                                                                                                                        - 17.478

31.12.2004                                                                                                                        - 41.766

31.12.2005                                                                                                                        - 16.100

31.12.2006                                                                                                                         + 1.850

 

Das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 24.288 €, welches spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen wäre, ist bereits mit Überschüssen aus 2005 und 2006 ausgeglichen. Der in der Kalkulation 2007 eingestellte Fehlbetrag in Höhe von 3.300 € wurde somit bereits mit dem Überschuss 2006 realisiert.

 

Nach Verrechnung des noch verbleibenden Überschusses des Jahres 2005 mit Defiziten aus Vorjahren verbleibt kein Rest, welcher in der Kalkulation 2008 auszugleichen wäre. Von dem Überschuss aus dem Jahr 2006 in Höhe von 17.950,15 € verbleibt nach der Deckung von Defiziten aus Vorjahren ein Teilüberschuss von 1.850,14 €, welcher spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen ist.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2007 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

·        Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 2.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2008 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können.

 

·        Die Unternehmerkosten steigen um 7.000 €. Dies ist unter anderem auch auf die Erhöhung der Veranlagungsmeter zurückzuführen. Die Unternehmerkosten erhöhen sich entsprechend.

 

·        In der Gebührenkalkulation 2008 besteht keine Ausgleichsverpflichtung aus Vorjahren.

 

Winterdienst

 

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann unter der Beibehaltung der Gebühr in Höhe von 1,52 € je laufendem Meter erreicht werden.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                  Euro

31.12.2002                                                                                                                        - 31.321

31.12.2003                                                                                                                        - 13.599

31.12.2004                                                                                                                        - 64.220

31.12.2005                                                                                                                      - 113.138

31.12.2006                                                                                                                      - 178.872

 

Nach Verrechnung der Defizite und Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 178.872 €, der noch zu decken ist. In der Kalkulation 2007 sind bereits 64.300 € berücksichtigt. Das Defizit aus dem Jahre 2005 (48.918 €) ist spätestens in der Kalkulation 2008 und das Defizit aus dem Jahr 2006 (65.733 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 einzustellen.

 

Mit einem Vortrag in der Kalkulation 2008 von insgesamt 74.000 € ist sowohl dem Defizit aus 2005 als auch schon einem Teil des Defizits aus 2006 Rechnung getragen worden.

 

Das noch verbleibende Teildefizit aus dem Jahre 2006 (40.573 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Es ergeben sich aber keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr. So bleibt die Gebühr bei nahezu gleich bleibendem Gebührenbedarf und gleich bleibendem Gebührenmaßstab konstant gegenüber dem Vorjahr.

 

 

 

 

 

Sämtliche Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit dem Betriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im Produkt 01.07.01 zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des Betriebshofes gegeben. Die internen Beziehungen für Leistungen des Betriebshofes werden ebenfalls zentral vom Produkt 01.07.01 in die betreffenden Produkte gebucht. Sie wurden für das Jahr 2008 an den Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst und enthalten auch die Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie Aufwendungen für die Gebrauchs­gegenstände.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlage 1)

          Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006 (Anlage 2)

          Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)

          Abschlussergebnis 2006 „Kehrdienst“ (Anlage 4)

          Abschlussergebnis 2006 „Winterdienst“ (Anlage 5)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2008 Straßenreinigung (43 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 2 2 Satzungsänderung Straßenreinigung 2008 (52 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 3 3 Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (25 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 4 4 Abschluss Kehrdienst (17 KB)      
Anlage 5 5 Abschluss Winterdienst (17 KB)      
Stammbaum:
RAT/1144/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung
RAT/1448/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren   Kämmerei   Beschlussvorlage o. fin. Auswirkung