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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2008
zur Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert
bleiben. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 für die Kostenrechnenden
Einrichtungen "Kehrdienst" (Produkt 12.05.01) und "Winterdienst"
(Produkt 12.05.02) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßenreinigungsgesetz
NRW in Verbindung mit dem KAG NRW sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt
Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008 ausgeglichen gestaltet. Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen
über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen,
Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen,
Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung
nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist. · Winterwartung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die
Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist. Kehrdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann unter Beibehaltung der Gebühren in Höhe von 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind
Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen
sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des
Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen.
Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden
Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 -
4.636 31.12.2003 -
17.478 31.12.2004 -
41.766 31.12.2005 -
16.100 31.12.2006 +
1.850 Das
Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 24.288 €, welches spätestens in der
Kalkulation 2007 auszugleichen wäre, ist bereits mit Überschüssen aus 2005 und
2006 ausgeglichen. Der in der Kalkulation 2007 eingestellte Fehlbetrag in Höhe
von 3.300 € wurde somit bereits mit dem Überschuss 2006 realisiert. Nach
Verrechnung des noch verbleibenden Überschusses des Jahres 2005 mit Defiziten
aus Vorjahren verbleibt kein Rest, welcher in der Kalkulation 2008
auszugleichen wäre. Von dem Überschuss aus dem Jahr 2006 in Höhe von 17.950,15
€ verbleibt nach der Deckung von Defiziten aus Vorjahren ein Teilüberschuss
von 1.850,14 €, welcher spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen ist. Alle Aufwands-
und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber
der Gebührenkalkulation 2007 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: · Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 2.000 Meter. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2008 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet
nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden
können. · Die Unternehmerkosten steigen um 7.000 €. Dies ist
unter anderem auch auf die Erhöhung der Veranlagungsmeter zurückzuführen. Die
Unternehmerkosten erhöhen sich entsprechend. · In der Gebührenkalkulation 2008 besteht keine Ausgleichsverpflichtung aus Vorjahren. Winterdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann unter der Beibehaltung der Gebühr in Höhe von 1,52 € je laufendem Meter erreicht werden. Der Bestand
des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie
folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 -
31.321 31.12.2003 -
13.599 31.12.2004 -
64.220 31.12.2005 -
113.138 31.12.2006 -
178.872 Nach
Verrechnung der Defizite und Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag
in Höhe von 178.872 €, der noch zu decken ist. In der Kalkulation 2007
sind bereits 64.300 € berücksichtigt. Das Defizit aus dem Jahre 2005 (48.918
€) ist spätestens in der Kalkulation 2008 und das Defizit aus dem Jahr
2006 (65.733 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 einzustellen. Mit
einem Vortrag in der Kalkulation 2008 von insgesamt 74.000 € ist sowohl
dem Defizit aus 2005 als auch schon einem Teil des Defizits aus 2006 Rechnung
getragen worden. Das noch
verbleibende Teildefizit aus dem Jahre 2006 (40.573 €) ist spätestens in
der Kalkulation 2009 auszugleichen. Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden
Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der
Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Es ergeben sich aber keine wesentlichen Änderungen
gegenüber dem Vorjahr. So bleibt die Gebühr bei nahezu gleich bleibendem
Gebührenbedarf und gleich bleibendem Gebührenmaßstab konstant gegenüber dem
Vorjahr. Sämtliche Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit
dem Betriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im Produkt 01.07.01
zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer Überblick des
Ressourcenverbrauchs des Betriebshofes gegeben. Die internen Beziehungen für
Leistungen des Betriebshofes werden ebenfalls zentral vom Produkt 01.07.01 in
die betreffenden Produkte gebucht. Sie wurden für das Jahr 2008 an den
Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und
an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst und enthalten
auch die Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie Aufwendungen für die
Gebrauchsgegenstände. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den
Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den
Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlage 1) ● Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 18.12.2006 (Anlage 2) ● Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3) ● Abschlussergebnis 2006 „Kehrdienst“ (Anlage 4) ● Abschlussergebnis 2006 „Winterdienst“ (Anlage 5)
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