Vorlage - RAT/1677/2009  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1474/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
09.09.2009 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008 per 31.12.2008 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.702.372,00 ab.

 

2.               Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 168.148,02 aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.              

             

3.               Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.07.2009 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.               Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2008 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

1.                  der Ergebnisrechung,

2.                  der Finanzrechnung,

3.                  den Teilrechnungen,

4.                  der Bilanz und

5.                  dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes und des Prüfberichtes 2008 mit den o.g. Anlagen wird den Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern zugestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit dieser Vorlage. Den Fraktionen wird je 1 Exemplar des Prüfungsberichtes übergeben.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung  hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. Aufgrund von zeitaufwändigen Arbeiten an der Eröffnungsbilanz des städtischen Haushaltes, konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht erfolgen. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wurde jedoch innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt.

 

 

2. Jahresergebnis 2008

 

Der Wirtschaftsplan 2008 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn von 233.900 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2008 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von

 

168.148,02

 

Dies begründet sich insbesondere auch dadurch, dass

-          aufgrund der Verschiebung von Baumaßnahmen weniger Eigenleistungen aktiviert

-          bei den Erstattungen von Grundstückshausanschlusskosten nicht alle vorgesehenen Maßnahme abgerechnet

werden konnten.

 

 

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2008 mit einer Unterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 28.139,22 und beim Nieder­schlagswasser mit einer Unterdeckung von 118.422,39 € (zurückzuführen auf Erstattungen wegen der Reduzierung von einleitenden Flächen) abgeschlossen. Diese Unterdeckung wurde durch die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich, der durch Überdeckungen der Vorjahre gebildet wurde, ausgeglichen.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Fäkalienabfuhr“ schloss mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 36.461,95 € bei den Kleinkläranlagen und von 4.799,84 bei den Festen Gruben ab. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2008 ertragsmindernd bei den Fäkalienabfuhrgebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird. Hierbei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Überdeckung nur aufgrund einer Erstattung des Wupperverbandes aus Vorjahren entstanden ist.

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 18.06.2008 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit der Südwestfalen-Revision wurde der Prüfungsvertrag am 29.07./06.08.2008 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  hat ihre Prüfung beendet. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschuss­mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 09.09.2009 wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2008 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2008 in Höhe von 168.148,02 aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den Betriebsausschuss selbst ist gem. § 4 EigVO eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2008 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.              Jahresabschluss

2.              Gewinnverwendung

3.              Entlastung der Betriebsleitung

4.              Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1. 2. und 4. entscheidet der Rat

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2008

(Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Betriebsausschuss,  Ratsmitglieder)

 

Prüfungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2008

(Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Betriebsausschuss, Fraktionen)

 

 

Stammbaum:
RAT/1474/2008   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1677/2009   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb