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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von in der Zeit vom 18.11.2008 bis zum 23.02.2009 genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 18.11.2008 bis zum 23.02.2009 wurden durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NW (neu) zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt.
Die Vorlage entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wert-grenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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