Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der am 05.03.2009 genehmigten außerplanmäßigen Auszahlung.
Sachverhalt:
Am 05.03.2009 wurde eine außerplanmäßige Auszahlung genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreitet, ist sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NRW zur Kenntnis zu geben. Sie ist in der Anlage aufgeführt.
Die Vorlage entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wert-grenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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