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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, bei der Realisierung des durch Umlegung neu geordneten
Baugebietes Bebauungsplan Nr. 11 A/B “Hilfringhausen” grundsätzlich
mit dem Investor
..................................
zusammenzuarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu erarbeiten mit dem
Ziel, diesen in der 1. Sitzung des Rates im Jahr 2003 abzuschließen. Sachverhalt: Die interessierten Investoren wurden
gebeten, sich in der Sitzung den Ausschussmitgliedern vorzustellen und
darzustellen, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen eine Realisierung des
Bereiches “Hifringhausen” realistisch ist. Dies sind: 1.
Fa.
BauGrund, Bonn 2.
Fa.
BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH, Kierspe 3.
Arbeitsgemeinschaft
“Eifgenblick” GbR, Wermelskirchen 4.
Fa.
Gebig, Köln 5.
Fa.
domicil, Gummersbach Die Arbeitsgemeinschaft
“Eifgenblick” GbR besteht aus sechs ortsansässige Firmen: a)
Empersmann
Bauunternehmung + Bauträger GmbH b)
Architekturbüro
Hilverkus & Staller c)
Rolf
Körschgen Bauunternehmung GmbH & Co. KG d)
Sieg
und Partner GmbH & Co. KG e)
Christian
Stark Bauunternehmen GmbH f)
Bauzentrum
Tönnes GmbH & Co KG Das Anforderungsprofil der Stadt
liegt bei. (ANLAGE) Wesentliche Punkte hierbei sind: -
Durchführung
des Baus sämtlicher Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet
“Hilfringhausen” (Straße, Kanal, Ausgleichsmaßnahmen) -
Bau
der sogenannten “äußeren” Erschließung (= Umgestaltung der L 157 im
Einmündungsbereich der Baugebiete Hilfringhausen und Eckringhausen) -
Vorfinanzierung
der Erschließungsanlagen für die privaten Grundstücksbereiche unter Erstattung
der zu erhebenden Erschließungs- und
Kanalanschlussbeiträge - Abwicklung
des Grunderwerbes der städt. Baugrundstücke -
Festlegung
einer voraussichtlichen Gesamtdauer der Baumassnahme - Sicherung
einer Option, dass auf Antrag der potenziellen Erwerber auch Grundstücke im
Erbbaurecht vergeben werden Zur Abwicklung des Grunderwerbes
sieht die Stadt Wermelskirchen nach juristischer Prüfung durch das Büro Lenz
& Johlen zwei Modelle: Modell 1 (Verkauf der städt. Grundstücke an den
Investor) Für den Fall, dass der Investor die
städt. Grundstücke ankauft, ergibt sich natürlich eine sofortige Entlastung für
den städt. Haushalt. Das Risiko der Vermarktung trüge allein der Investor. Kleinere Investoren wären hierzu
sicherlich finanziell nicht in der Lage. Die Stadt Wermelskirchen hätte auch
keinen Einfluss auf den Verkaufspreis und/oder die mögliche Vergabe von
Erbbaurechten. Dies könnte aber durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag
gewährleistet werden. Es fällt zweimal Grunderwerbssteuer an. Modell 2 (Bauherrenmodell) In diesem Modell gestattet die Stadt
Wermelskirchen dem Investor, die städt. Baugrundstücke im Plangebiet mit
Wohnhäusern zu bebauuen. Der Investor schließt mit den potenziellen Erwerbern
einen Werkvertrag nach den §§ 631 ff BGB. Die Stadt Wermelskirchen bleibt
Eigentümerin der Grundstücke. Alle drei Parteien gehen anschließend zum Notar,
wobei die Grundstücke der Stadt entweder an den Erwerber veräußert werden oder
auf Antrag der Erwerber auch im Erbbaurecht vergeben werden können. (Dieses
Modell wurde vom Büro Lenz & Johlen juristisch geprüft und für zulässig
befunden.) Nachteil
dieser Variante ist die Tatsache, dass das Vermarktungsrisiko auch bei der
Stadt liegt. Auch der sofortige Entlastungsaspekt für den Haushalt tritt nicht
ein. Allerdings
hat die Vorgehensweise nach dem “Bauherrenmodell” auch viele
Vorteile. Wie vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr angeregt, behielte
die Stadt Kontrolle über den Verkaufspreis und die auf Antrag mögliche Vergabe
von Erbbaurechten. Es fällt nur einmal Grunderwerbssteuer an. Erbbaurechte
Selbstverständlich
steht die Stadt Wermelskirchen der Vergabe einzelner Grundstücke im Erbbaurecht
nicht im Wege. Dies sollte aber im
Einzelfall von den potenziellen Erwerbern beantragt werden. Mittlerweile
gilt das über 99 Jahre laufende Erbbaurecht eher als günstig für den
Erbbaurechtsgeber. Bei einem Erbbauzins von z. B. 4 % wird das Grundstück über
die lange Laufzeit mehr als einmal abgezahlt. Daher
werden bei heutigen Erbbaurechtskonstellationen häufig Kaufoptionen nach
25 bis 30 Jahren vereinbart. Dies ergibt
sich aus einer Mitteilung des Nordrhein – Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes. Haushalt
2003 (Einnahme aus Veräußerung von Grundstücken) Hierzu
hatte Stadtverordneter Peters (SPD) in der letzten Sitzung angefragt, ob bei
dem Haushaltsansatz die mögliche Vergabe von Erbbaurechten berücksichtigt
worden sei. Der Haushalt geht im Unterabschnitt 614 von einer
Einnahmeposition von 500.000 € aus. Hierbei wurde vom Grundstücksverkauf
ausgegangen. Da beabsichtigt ist, mit der Investorenmaßnahme noch in 2003 zu
beginnen, erscheint der Ansatz realistisch. Die Einnahme könnte sich aber
reduzieren, wenn durch die Antragssteller viele Anträge auf Vergabe von
Erbbaurechten gestellt werden. Es ist aber eher davon auszugehen, dass dies
auch aus den o. g. Ausführungen zum Erbbaurecht nur in Einzelfällen der Fall sein wird.
weitere
Vorgehensweise Die Fa. BLV Wohn- und Gewerbebau
GmbH, Kierspe sowie die Fa. domicil, Gummersbach, haben ihre Bewerbungen
mittlerweile zurückgezogen, so dass nur noch 3 Interessenten bestehen. Die eingeladenen Erschließungsträger stellten Ihre Konzepte für die Erschließung des B`Plangebietes vor in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.12.2002 vor. Die Angelegenheit wurde anschließend in die Fraktionen verwiesen. Eine Entscheidung sollte in der nächsten regulären Sitzung getroffen werden. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.03.2003 und in der Ratssitzung am 31.03.2003 wird der Bürgermeister für das Baugebiet “Hilfringhausen” einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Damit ist die grundsätzliche Zuständigkeit des Rates der Stadt in dieser wichtigen Angelegenheit gewahrt. Der grundsätzliche Beschluss, mit welchem der 3 Investoren zusammengearbeitet werden soll, sollte vorab im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst werden. Anlage/n: Anforderungsprofil der Stadt
Wermelskirchen
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