Vorlage - RAT/0020/2003/1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 A/B "Hilfringhausen"
hier: Auswahlentscheidung
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60/643-04Bezüglich:
RAT/0020/2003
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Ritter, Dietlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Investor, der Arbeitsgemeinschaft “Eifgenblick” GBR, Wermelskirchen, Verhandlungen mit dem Ziel der Erarbeitung eines Erschließungs- und Vermarktungsvertrages aufzunehmen. Dabei sind für den Vertrag die im Sachverhalt aufgeführten Punkte von Bedeutung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Die interessierten Investoren haben sich sowohl im Fachausschuss als auch in den Fraktionen vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft “Eifgenblick” GbR (ARGE) besteht aus sechs ortsansässigen Firmen: Empersmann Bauunternehmung und Bauträger GmbH, Architekturbüro Hilverkus und Staller, Rolf Körschgen Bauunternehmung  GmbH & Co KG, Sieg und Partner GmbH & Co KG, Christian Stark Bauunternehmen GmbH, Bauzentrum Tönnes GmbH & Co KG.

Für einen Vertragsabschluss mit dem Investor sind folgende Punkte von Bedeutung, die im nachfolgenden aufgelistet sind. Eine konkrete Ausarbeitung ist dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag vorbehalten.

 

 

1.      Verkauf eines Teils der städtischen Grundstücke ohne Bindung an die ARGE oder einen Architekten

 

2.      Herstellung der Erschließung durch die Arge innerhalb von 3 Jahren

 

3.      Die Vergabe städtischer Grundstücke erfolgt auch unter Berücksichtigung sozialer und familiärer (beispielsweise kinderreich) Kriterien sowie den Grundzügen der Wohnungsbauförderung soweit Interessenten vorhanden sind

 

4.      Vergabe von Erbbaurechten durch die Stadt (ähnlich Braunsberg) wird zugelassen

 

5.      Werkverträge zwischen der ARGE und den jeweiligen Bauherrn gestatten grundsätzlich Eigenleistungen, die Herstellung von Gewerken und auch die Auswahl von Handwerkern und Bezugsquellen als Option des Bauherrn

 

6.      Erwerber bzw. Erbbauberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, das Grundstück selbst zu bebauen (kein Zwischenhandel) und innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau zu beginnen

 

7.      Ändert sich die personelle Zusammensetzung des Investors, ist dieser Wechsel, also eine Änderung der Mitglieder der ARGE und die weitere Vertragsabwicklung, nur mit Zustimmung der  Stadt möglich

 

8.      Gliederung des Baugebietes in Abschnitte, die bei Beginn einer Bebauung mit Wohngebäuden in Abstimmung mit der Stadt zumindest als Baustraße hergestellt werden müssen

 

9.      Nach der Bestimmungen des BauGB hat ein Erschließungsträger bei einem Erschließungsvertrag auch den Gemeindeanteil zu übernehmen

 

10.  Der Investor hat die äußere Erschießung der Anbindung der Baugebiete Hilfringhausen und Eckringhausen an die L 157 herzustellen und für Hilfringhausen zu tragen und Eckringhausen vorzufinanzieren     

 

11.  Der Investor stellt die gesamte Erschließung einschließlich der Freizeitflächen, Ausgleichsflächen, Sickerbecken, Lärmschutzmaßnahmen u.ä. her

 

12.  Die Finanzierungssicherheit des Investors wird durch die Hinterlegung von Bürgschaften gewährleistet

 

 

Mit dem Abschluß des Umlegungsverfahrens werden der Stadt ca. 70 % der unbebauten Grundstücke zugeteilt, so dass hierdurch die Veräußerung oder Vergabe von Erbbaurechten der Grundstücke zu einem großen Anteil in städtischer Hand liegt. Die Art der Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan, der Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung zulässt. Wenn die Erschießung über den Investor erfolgt, kann die Abwicklung in der Form erfolgen, dass dieser der Stadt ähnlich einem beauftragten Unternehmen die Abrechnung der Maßnahme am Ende vorlegt, damit die Stadt das Beitragsverfahren für Kanal- und Straßenbau durchführt.

Sofern die Maßnahme mit einem örtlichen Investor erfolgt, wäre dieser gebunden, örtliche Betriebe mit der Ausführung von Gewerken der Erschließung zu beauftragen.

 


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0020/2003   Bebauungsplan Nr. 11 A/B "Hilfringhausen" hier: Vorstellung der interessierten Investoren   Bauverwaltungsamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0020/2003/1   Bebauungsplan Nr. 11 A/B "Hilfringhausen" hier: Auswahlentscheidung   Bauverwaltungsamt   Beschlussvorlage öffentlich