Vorlage - RAT/1564/2009  

 
 
Betreff: Gebietsänderung zwischen Remscheid und Wermelskirchen im Eschbachtal
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.03.2009 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
11.05.2009 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
22.06.2009 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1-0_Uebersichtsplan  
Anlage_1-1_Mebusmühle  
Anlage_1-2_Freibad_Eschbachtal  
Anlage_1-3_Preyersmühle  
Anlage_1-4_Brücke_Wellershausen  
Anlage_1-5a_Schlepenpohl_1  
Anlage_1-5b_Schlepenpohl_2  
Anlage_1-5c_Heienbrucher_Hammer  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, ein Verfahren zur Gebietsänderung gem. § 19 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) einzuleiten. Von der beabsichtigten  Gebietsänderung betroffen sind die in Anlage 1.1 bis 1.5 c dargestellten Bereiche.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Bereits im Jahr 2007 fanden erste Gespräche zwischen den Städten Remscheid und Wermelskirchen hinsichtlich eines möglichen Flächentauschs statt. Anlass hierzu bildete insbesondere der Grenzverlauf zwischen den beiden Städten im Bereich des Freibads Eschbachtal.

 

Die Stadtgrenze zeigt hier den historischen Verlauf des Baches auf, die heutige Situation ist jedoch eine andere:  So verläuft die Stadtgrenze z.T. durch das Freibadareal und sogar durch das zugehörige Betriebsgebäude.

 

Die Stadt Remscheid schlug daher vor, den Verlauf der Stadtgrenze so zu verlegen, dass das Freibad vollständig auf Remscheider Stadtgebiet liegt. Außerdem bestand der Wunsch nach weiteren Arrondierungsflächen, u.a. dem Parkplatz Mebusmühle.

 

In der Folgezeit wurden von den Beteiligten Vorschläge für „Tauschgrundstücke“ entwickelt, die jedoch entweder bei der Stadt Remscheid oder der Stadt Wermelskirchen auf Vorbehalte stießen. Schließlich konnte Mitte 2008 ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss erarbeitet werden. Dieser sieht folgende Grenzänderungen vor:

 

 

 

lfd.Nr.

 

Lage

 

 

RS an WK 

 

WK an RS 

 

1

 

 

Mebusmühle / Inzestraße *)

 

340 qm

 

735 qm

 

2

 

Freibad Eschbachtal  (s.o.)

 

 

0 qm

 

6.914 qm

 

3

 

 

Preyersmühle / Wermelskirchener Straße **)

 

3.984 qm

 

0 qm

 

4

 

 

Brücke Wellershausen  ***)

 

828 qm

 

0 qm

 

5

 

 

Mehrere Einzelflächen im westlichen Eschbachtal  ****)

 

1.972 qm

 

373 qm

 

 

 

 

Bilanz

 

7.124 qm

 

8.022 qm

 

*)         Grundstückstausch innerhalb der Verkehrsfläche der K 3

 

**)        die Hausgärten der Gebäude Preyersmühle sowie eine Gebäudeteilfläche liegen zurzeit noch auf Remscheider Stadtgebiet

 

***)      Die Wellershauser Brücke (K 21) sowie ein Gebäudeteil des südlich angrenzenden Gewerbebetriebs in Preyersmühle (Talsperre 10) liegen zurzeit noch auf Remscheider Stadtgebiet

 

****)     In Bereichen Schlepenpohl und Heienbrucher Hammer soll die neue Stadtgrenze an den Verlauf des Eschbachs angepasst werden

 

 

Die betroffenen Fachämter wurden bereits beteiligt; Bedenken gegen die geplante Gebietsänderung wurden nicht vorgebracht.

 

Die in § 19 (1) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) geforderte Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Städten Remscheid und Wermelskirchen ist erfolgt.

 

Im weiteren Verfahren sind gem. § 19 (2) GO NW der Wille der betroffenen Bevölkerungin der Weise festzustellen, dass den Räten der beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass dem Rat der Stadt der Geboetsänderungsvertrag zur Beratung und Beschlussfasssung vorgelegt wird. Weiterhin sind die betroffenen Gemeindeverbände (hier der Rheinisch-Bergische Kreis) zu hören. Das Ergebnis dieser Anhörung wird ebenfalls dem Rat der Stadt vorgelegt.

 

Die beteiligten Städte schließen einen Gebietsänderungsvertrag gem. § 18 GO NW, der die für die Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge und die Überleitung des Ortsrechts notwendigen Bestimmungen enthält.

 

Bei der Gebietsänderung zwischen Remscheid und Wermelskirchen handelt es sich um einen Fall geringer Bedeutung, daher bedarf diese Änderung an Gemeindegebieten gem. § 19 (3) GO NW keines Gesetzes, sondern kann durch einfache Entscheidung rechtskräftig werden. Da die Grenze zweier Regierungsbezirke betroffen ist, obliegt diese Entscheidung nicht der Bezirksregierung Köln sondern dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1          Übersichtsplan Grundstückstausch Eschbachtal

 

Anlage 1.1       Fläche 1 – Mebusmühle / Inzestraße

 

Anlage 1.2       Fläche 2 – Freibad Eschbachtal

 

Anlage 1.3       Fläche 3 – Preyersmühle

 

Anlage 1.4       Fläche 4 – Brücke Wellershausen

 

Anlage 1.5a     Fläche 5a – Schlepenpohl (1)

 

Anlage 1.5b     Fläche 5b – Schlepenpohl (2)

 

Anlage 1.5c     Ffläche 5c – Heienbrucher Hammer

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1-0_Uebersichtsplan (325 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_1-1_Mebusmühle (203 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_1-2_Freibad_Eschbachtal (186 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_1-3_Preyersmühle (181 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_1-4_Brücke_Wellershausen (188 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_1-5a_Schlepenpohl_1 (188 KB)      
Anlage 7 7 Anlage_1-5b_Schlepenpohl_2 (195 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_1-5c_Heienbrucher_Hammer (144 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/1564/2009   Gebietsänderung zwischen Remscheid und Wermelskirchen im Eschbachtal   Planungsamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1780/2009   Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Remscheid und Wermelskirchen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich