Vorlage - RAT/1567/2009  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Grunewald:
Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
04.03.2009 
Sitzung des Umweltausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Gesamtpaket_Endbeschluss  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Grunewald zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Grunewald

 

 

1.      Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung

 

Ziel ist es, dass die seit 1979 verbindliche Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Grunewald“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher Richtung eine Ergänzung erfahren soll.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird.

 

 

2.      Bisheriges Planverfahren

 

Anlass der Planung war ein erneutes Antragsschreiben vom 21.12.05 der beiden Grundstückseigentümer, das Verfahren zur Ergänzung der Innenbereichssatzung im südöstlichen Bereich Grunewalds aufzunehmen. Begründet wurde dies mit einem Antrag, der seit 1997 vorliegt. Dieser löste jedoch erheblichen Abstimmungsbedarf mit den Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises aus. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann zur Offenlage diese Abstimmung mit den erarbeiteten Fachunterlagen zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ vorgenommen werden.

 

Der Bereich liegt im Landschaftsplan Nr.3 „Große Dhünntalsperre“ des Rheinisch Bergischen Kreises und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“.

In der Entwicklungskarte wird das Gebiet der Ergänzungssatzung dem Entwicklungsraum 1 zugeordnet. Die bebaute Ortslage Grunewald nördlich und westlich der Ergänzungssatzung liegt außerhalb des Landschaftsplanes.

Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III „Große Dhünn-Talsperre“.

Die beiden Grundstücke werden heute überwiegend als Wiesenfläche genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich.

 

Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 03.09.07 wurde eine Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ beschlossen.

Um die beidseitig bestehende Baumreihe entlang der innerörtlichen Hauptstraße zu würdigen (geschützter Landschaftsbestandteil LB 17), muss die zukünftige Bebauung 4,0 m vom Straßenraum abrücken. Aus diesem Grund wurde die rückwärtige Abgrenzung der Ergänzungssatzung um ca. 4,0 m in südlicher Richtung erweitert.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 8. Dezember 2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung beschlossen; die Offenlage erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung vom 5. Januar 2009 bis zum 6. Februar 2009.

 

 

3.      Belange des Umweltschutzes

allgemein - Schutzgebiete

Der Bereich liegt in folgenden Schutzgebietsausweisungen: im Landschaftsplan Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“.

Das Gebiet der Ergänzungssatzung wird in der Entwicklungskarte dem Entwicklungsraum 1 (Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft) zugeordnet.

Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III „Große Dhünntalsperre“.

In direkter Abgrenzung zum Plangebiet befindet sich eine Allee, die aufgrund ihrer landschaftsästhetischen Bedeutung ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 17 – Allee östlich Grunewald bis Kleinklev) ist.

 

Für das ca. 3.868 m² große Plangebiet soll Planungsrecht für eine Ergänzung und Abrundung der bestehenden Bebauung durch maximal vier freistehende Wohngebäude im ortstypischen Charakter ermöglicht werden. Rd. 2.814 m² stehen im Plangebiet für eine Bebauung zur Verfügung.

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Die Grundstückseigentümer haben einen Fachplaner mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1).

 

Inhalt des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung sowie die Bewertung des Eingriffs.

 

Die mit der geplanten Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen bis mittleren Wertigkeit. Betroffen ist insbesondere intensiv genutztes Grünland. In direkter Abgrenzung zum Plangebiet befindet sich eine Allee, die aufgrund ihrer landschaftsästhetischen Bedeutung ein geschützter Landschaftsbestandteil ist.

Das Gutachten bilanziert den Ist-Zustand mit 41.124 Biotopwertpunkten.

 

Nach der Umsetzung des Vorhabens besteht ein Defizit von 19.698 Punkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden soll.

Zu diesen Maßnahmen zählt die Pflanzung einer Baumhecke südlich der Ergänzungssatzung auf einer Fläche von 2.470 m².

Durch diese Kompensationsmaßnahmen wird eine ökologische Verbesserung von 19.760 ökologischen Wertpunkten erreicht, so dass ein Kompensationsüberschuss von 62 ökologischen Wertpunkten verbleibt und das Ökokonto der Stadt Wermelskirchen nicht in Anspruch genommen werden muss.

 

 

Bestandteile der Satzung

Die einzelnen Maßnahmen zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1 bis M 6 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2. Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke sowie 6. die pflanzliche Einbindung der Baugrundstücke durch eine Baumhecke / Feldhecke auf rd. 2.470 m²).

Anlage/n:

Anlage/n:

Ergänzungssatzung Grunewald mit Landschaftspflegerischem Begleitplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Gesamtpaket_Endbeschluss (4242 KB)