Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung
Grunewald zur Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung
Grunewald 1. Ziel und Erfordernis der
Ergänzungssatzung Ziel ist es, dass die seit 1979
verbindliche Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
„Grunewald“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher
Richtung eine Ergänzung erfahren soll. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung
fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen wird. 2.
Bisheriges Planverfahren Anlass der Planung war ein erneutes
Antragsschreiben vom 21.12.05 der beiden Grundstückseigentümer, das Verfahren
zur Ergänzung der Innenbereichssatzung im südöstlichen Bereich Grunewalds
aufzunehmen. Begründet wurde dies mit einem Antrag, der seit 1997 vorliegt.
Dieser löste jedoch erheblichen Abstimmungsbedarf mit den Fachbehörden des
Rheinisch-Bergischen Kreises aus. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange kann zur Offenlage diese Abstimmung mit den
erarbeiteten Fachunterlagen zur Ergänzungssatzung „Grunewald“
vorgenommen werden. Der Bereich liegt im Landschaftsplan
Nr.3 „Große Dhünntalsperre“ des Rheinisch Bergischen Kreises und
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“. In der Entwicklungskarte wird das
Gebiet der Ergänzungssatzung dem Entwicklungsraum 1 zugeordnet. Die bebaute
Ortslage Grunewald nördlich und westlich der Ergänzungssatzung liegt außerhalb
des Landschaftsplanes. Der Bereich befindet sich innerhalb
der Wasserschutzzone III „Große Dhünn-Talsperre“. Die beiden Grundstücke werden heute
überwiegend als Wiesenfläche genutzt. Der rechtsverbindliche
Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche
für die Landwirtschaft“ dar. Auf Grund der geringen Größe dieses
Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im Anschluss an die bestehenden
Wohnbauflächen nicht erforderlich. Zum Aufstellungsbeschluss im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 03.09.07 wurde eine Abgrenzung
zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ beschlossen. Um die beidseitig bestehende
Baumreihe entlang der innerörtlichen Hauptstraße zu würdigen (geschützter
Landschaftsbestandteil LB 17), muss die zukünftige Bebauung 4,0 m vom
Straßenraum abrücken. Aus diesem Grund wurde die rückwärtige Abgrenzung der
Ergänzungssatzung um ca. 4,0 m in südlicher Richtung erweitert. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr hat am 8. Dezember 2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
Ergänzungssatzung beschlossen; die Offenlage erfolgte nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 5. Januar 2009 bis zum 6. Februar 2009. 3.
Belange des Umweltschutzes allgemein - Schutzgebiete Der Bereich liegt in
folgenden Schutzgebietsausweisungen: im Landschaftsplan Nr. 3 „Große
Dhünntalsperre“, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Große Dhünntalsperre“. Das Gebiet der
Ergänzungssatzung wird in der Entwicklungskarte dem Entwicklungsraum 1 (Erhaltung einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich und
vielfältig ausgestatteten Landschaft) zugeordnet.
Der Bereich befindet
sich innerhalb der Wasserschutzzone III „Große
Dhünntalsperre“. In direkter Abgrenzung zum Plangebiet befindet
sich eine Allee, die aufgrund ihrer landschaftsästhetischen Bedeutung ein geschützter
Landschaftsbestandteil (LB 17 – Allee östlich Grunewald bis
Kleinklev) ist. Für das ca. 3.868 m² große Plangebiet soll
Planungsrecht für eine Ergänzung und Abrundung der bestehenden Bebauung durch
maximal vier freistehende Wohngebäude im ortstypischen Charakter ermöglicht
werden. Rd. 2.814 m² stehen im Plangebiet für eine Bebauung zur Verfügung. Landschaftspflegerischer
Begleitplan Die
Grundstückseigentümer haben einen Fachplaner mit der Erstellung eines
Landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt, der auf der Grundlage der
Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den
erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1). Inhalt des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung sowie die
Bewertung des Eingriffs. Die mit der geplanten
Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft
betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen bis mittleren Wertigkeit. Betroffen
ist insbesondere intensiv genutztes Grünland. In direkter Abgrenzung zum Plangebiet
befindet sich eine Allee, die aufgrund ihrer landschaftsästhetischen Bedeutung
ein geschützter Landschaftsbestandteil ist. Das Gutachten bilanziert
den Ist-Zustand mit 41.124 Biotopwertpunkten. Nach der Umsetzung des
Vorhabens besteht ein Defizit von 19.698 Punkten, das durch Maßnahmen außerhalb
des Plangebietes ausgeglichen werden soll. Zu diesen Maßnahmen
zählt die Pflanzung einer Baumhecke südlich der Ergänzungssatzung auf einer
Fläche von 2.470 m². Durch diese
Kompensationsmaßnahmen wird eine ökologische Verbesserung von 19.760
ökologischen Wertpunkten erreicht, so dass ein Kompensationsüberschuss von 62
ökologischen Wertpunkten verbleibt und das Ökokonto der Stadt Wermelskirchen
nicht in Anspruch genommen werden muss. Bestandteile der Satzung Die einzelnen Maßnahmen
zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1
bis M 6 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2.
Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der
Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke sowie 6.
die pflanzliche Einbindung der Baugrundstücke durch eine Baumhecke / Feldhecke
auf rd. 2.470 m²). Anlage/n: Ergänzungssatzung
Grunewald mit Landschaftspflegerischem Begleitplan
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