Vorlage - RAT/1573/2009  

 
 
Betreff: Frauenförderplan 2009 - 20011
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/0323/2005
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Löhmer, Regina
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den vorgelegten dritten Frauenförderplan für den Zeitraum von drei Jahren (2009 bis 2011).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Entsprechend § 5 a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat jede Kommunalverwaltung mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Der Frauenförderplan ist fortzuschreiben.

 

Frauenförderpläne sind durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.

 

 

Stammbaum:
RAT/0323/2005   Frauenförderplan 2004 - 2006   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1573/2009   Frauenförderplan 2009 - 20011   Gleichstellungsbeauftragte   Beschlussvorlage öffentlich