Vorlage - RAT/0323/2005  

 
 
Betreff: Frauenförderplan 2004 - 2006
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.02.2005 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte erste Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum von drei Jahren (2004 bis 2006).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Entsprechend § 5 a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat jede Kommunalverwaltung mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Der Frauenförderplan ist fortzuschreiben.

 

Frauenförderpläne sind durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.

 

 

Stammbaum:
RAT/0323/2005   Frauenförderplan 2004 - 2006   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1573/2009   Frauenförderplan 2009 - 20011   Gleichstellungsbeauftragte   Beschlussvorlage öffentlich