Vorlage - RAT/1587/2009  

 
 
Betreff: Anregung gem. § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen;
Anregung des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln vom 12.03.2009
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1581/2009
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anregung_GO_24_Dioezesanrat  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf die als Anlage beigefügte Anregung wird verwiesen.

 

Gem. § 24 Abs. 1 hat „jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“

 

Da das Recht, Anregungen an den Rat  zu richten, „jedem“ zusteht und nicht auf die Einwohner bzw. Bürger der jeweiligen Gemeinde beschränkt ist, ist die Anregung des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln zulässig.

 

Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden. Daher ist diese zunächst in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu behandeln.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anregung_GO_24_Dioezesanrat (353 KB)      
Stammbaum:
RAT/1581/2009   Anregung gem. § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1587/2009   Anregung gem. § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; Anregung des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln vom 12.03.2009   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich