Vorlage - RAT/1722/2009  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Amt für Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2010  
Ermittlung Kalk. Kosten Friedhöfe 2010  
21. Nachtragssatzung Friedhöfe  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt

 

a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2010 zu ändern sowie

 

b) die 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·              Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

·              Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

·              Durchführen von Bestattungen.

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann nur durch Gebührenerhöhungen erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Graberwerb

Bestat-tungen

 

 

 

 

Ergebnis 2006

Ausgleich spätestens in 2009

- 37.351 €

- 467 €

- 36.884 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

0 €

0 €

Verzicht auf Defizit 2006

36.884 €

0 €

36.884 €

verbleiben aus 2006

- 467 €

- 467 €

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2007

Ausgleich spätestens in 2010

- 42.274

- 18.162 €

- 24.112

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2007

- 42.274

- 18.162 €

- 24.112

 

 

 

 

Ergebnis 2008

- 4.816

- 5.372

556

 

 

 

 

Zwischensumme

- 47.557 €

- 24.001 €

- 23.556 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2009

470

470

0 €

Vortrag in Kalkulation 2010

18.162

18.162 €

0

Verzicht in der Kalkulation 2010

24.112 €

0 €

24.112 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

- 4.813 €

- 5.369 €

556 €

 

 

 

 

 

Das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 37.351 € sollte nach dem KAG innerhalb von drei Jahren bis zum Jahr 2009 ausgeglichen werden. In der Gebührenkalkulation 2009 wurde beim Graberwerb ein Defizitvortrag in Höhe von 470 € berücksichtigt. Auf den Vortrag des Defizits bei den Bestattungen in Höhe von 36.884 € wurde aufgrund der sinkenden Nachfrage bei den Trauerhallen und Kühlzellen/Leichenhallen verzichtet (RAT/1435/2009).

 

Die Unterdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 42.274 € ist nach dem KAG innerhalb von drei Jahren bis zum Jahr 2010 auszugleichen. Das Defizit bei der Kostenstelle “Graberwerb“ in Höhe von 18.162 € wird in der Gebührenkalkulation 2010 berücksichtigt. Auf das Defizit der Kostenstelle „Bestattungen“ in Höhe von 24.112 € wird verzichtet. Schon in den vergangenen Jahren schloss diese Kostenstelle mit Unterdeckungen ab. Als Grund sind hierbei nicht gestiegene Kosten, sondern ein stetiger Rückgang der Inanspruchnahme bei den Trauerhallen aber vor allem auch bei den Leichenhallen bzw. Kühlzellen anzuführen. Ein Vortrag des Defizits führt zu einem höheren Gebührenbedarf und somit zu höheren Gebühren, die bei den Leichenhallen nicht bestehen könnten. Ein noch drastischerer Rückgang der Nachfrage wäre zu befürchten, so dass weiter steigende Gebühren zu einem noch größeren Nachfragerückgang führen würden.

 

Das Betriebsergebnis des Jahres 2008 wird in der Gebührenkalkulation 2011 Berücksichtigung finden.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 9.200 € auf 751.600 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2009 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:

 

·      Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 11.950 € auf 436.000 €.

·      Die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2007) wird in der Gebührenkalkulation 2010 mit einem Betrag von 18.162bei der Kostenstelle „Graberwerb“ berücksichtigt (Vorjahr 470 €).

 

Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 % an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt.

 


Gebühren der Kostenstelle „Graberwerb“

 

Der Gebührenbedarf bei der Kostenstelle „Graberwerb“ steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 5.500 €. Unter Berücksichtigung des Defizitvortrages des Jahres 2007 in Höhe von 18.162 € ergeben sich bei der Kostenstelle „Graberwerb“ Gebührensteigerungen von 5 bis 6 %. Die kostendeckenden Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

Gebühr

Gebühr

Steigerung

 

2010

2009

%

   a) Nutzungszeit 20 Jahre

 

 

 

       - Kinderwahlgrab

637 €

604 €

5

       - Kinderreihengrab

445 €

422 €

5

   b) Nutzungszeit 25 Jahre

 

 

 

       - Wahlgrab

1.254 €

1.188 €

6

       - Urnenwahlgrab

869 €

823 €

6

       - Kinderwahlgrab

796 €

754 €

6

       - Reihengrab

878 €

832 €

6

       - Elternreihengrab

1.756 €

1.663 €

6

       - Urnenreihengrab

608 €

576 €

6

       - Kinderreihengrab

557 €

527 €

6

       - Rasenreihengrab

878 €

832 €

6

       - anonymes Urnenreihengrab

482 €

456 €

6

   c) Nutzungszeit 30 Jahre

 

 

 

       - Wahlgrab

1.505 €

1.426 €

6

       - Urnenwahlgrab

1.042 €

987 €

6

       - Reihengrab

1.053 €

998 €

6

       - Elternreihengrab

2.107 €

1.996 €

6

       - Urnenreihengrab

730 €

691 €

6

       - Baumbestattung Urne

1.230 €

1.167 €

5

 

 

Gebühren der Kostenstelle „Bestattungen“

Die Gebühren der Kostenstelle „Bestattungen“ unterteilen sich in die Gebühren für Bestattungen, die Gebühren für die Benutzung der Trauer- und Leichenhallen sowie in die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof.

 

Der Gebührenbedarf teilt sich wie folgt auf:

 

 

Gebührenbedarf

Bestattungen

183.079

Benutzung Trauer- u. Leichenhallen

73.466

Grabeinrichtung Waldfriedhof

6.675

 

a) Bestattungen

Nach Durchführung einer Äquivalenzziffernkalkulation ergeben sich folgende kostendeckende Bestattungsgebühren:

 

Bestattungen

Gebühr

2010

Gebühr

2009

Veränderung

Personen ab 6 Jahre

743

705 €

5 %

Personen bis 5 Jahre

200 €

200 €

0 %

Urnen

186

176 €

6 %

Baumbestattung

372

353 €

5 %

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühr für die Bestattung von Personen bis 5 Jahre nicht kostendeckend ist. Auf die Kostendeckung wird aufgrund der besonderen Härte für die betroffenen Familien und der geringen Fallzahl (in 2008 2 Bestattungen) verzichtet. Die kostendeckende Gebühr würde 372 € betragen.

 

b) Benutzung der Trauer- und Leichenhallen

Die Betriebsabrechnungen der Vorjahre wiesen bei der Kostenstelle regelmäßig Unterdeckungen aus. Im Rahmen dieser Kalkulation werden die Kosten anhand der Flächen auf die Trauer- und Leichenhallen verteilt. Ausgehend vom Gebührenbedarf von 73.466 € der Kostenstelle „Trauer- und Leichenhallen“ werden anteilig der hierfür vorgehaltenen Flächen 80 % den Trauerhallen und 20 % den Leichenhallen zugeordnet. Nach einer einfachen Divisionskalkulation, bei der der Gebührenbedarf durch die voraussichtliche Inanspruchnahme dividiert wird, ergeben sich für 2010 ohne Berücksichtigung des Defizitvortrages aus 2007 in Höhe von 24.112 folgende kostendeckende Gebühren:

 

Benutzung

Gebühr

2010

Gebühr

2009

Veränderung

Trauerhallen

240,00 €

231,00 €

4 %

Leichenhallen

110,00 €

67,00 €

64 %

Leichenhallen ohne Kühlung

55,00

33,50 €

64 %

 

Diese enorme Gebührensteigerung resultiert aus der stetig sinkenden Inanspruchnahme der Trauer- und Leichenhallen. Dies bedingt, dass die vorwiegend fixen Kosten auf eine immer kleiner werdende Benutzergruppe umgelegt werden müssen. Die Folge wären höhere Gebühren, die zu einem noch größeren Rückgang der Nachfrage und somit zu einem noch deutlicheren Gebührenausfall führen würde. Deshalb wird auf eine kostendeckende Gebühr bei den Leichenhallen verzichtet. Der Vortrag des Defizits aus 2007 würde zu einer noch größeren Gebührensteigerung führen. Die folgende Tabelle verdeutlicht den stetigen Rückgang der Inanspruchnahme:

 

Benutzungen

2004

2005

2006

2007

2008

Trauerhallen

294

278

279

258

249

Kühlzellen

241

224

151

106

  81

Leichenhallen

  50

  52

  23

  15

    6

Gesamt

585

554

453

379

336

 

Die Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen und Leichenhallen wird wie folgt festgesetzt:

 

Benutzung

Gebühr

2010

Gebühr

2009

Veränderung

Trauerhallen

240,00 €

231,00 €

4 %

Leichenhallen

67,00 €

67,00 €

unverändert

Leichenhallen ohne Kühlung

33,50

33,50 €

unverändert

 

Die Benutzung der Leichenhalle ohne Kühlung wird mit der hälftigen Gebühr berechnet.

 

c) Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof

Die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

d) Gebühren für Ausgrabungen, Eingrabungen und Umbettungen

Die Gebühren für Eingrabungen entsprechen der jeweiligen Bestattungsgebühr. Die Gebühren für Ausgrabungen berechnen sich anhand der jeweiligen Bestattungsgebühr zuzüglich eines Personalkostenzuschlages für

 

Personen bis 5 Jahre und Personen ab 6 Jahre              600 €               (3 Arbeiter á 8 Stunden á 25 €)

Urnen              50 €              (2 Stunden á 25 €)

 

Die Gebühren für Umbettungen entsprechen der doppelten Bestattungsgebühr zuzüglich des oben aufgeführten Personalkostenzuschlages. Die kostendeckenden Gebühren ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

 

Gebühr

2010

Gebühr

2009

Veränderung

Eingrabungen

 

 

 

-    Personen ab 6 Jahre

743

705 €

5 %

-    Personen bis 5 Jahre

200 €

200 €

0 %

-    Urne

186

176 €

6 %

-    Baumbestattung Urne

372

353 €

5 %

 

 

 

 

Ausgrabungen

 

 

 

-    Personen ab 6 Jahre

1.343

1.305 €

3 %

-    Personen bis 5 Jahre

800 €

800 €

0 %

-    Urne

236

226 €

4 %

-    Baumbestattung Urne

422

403 €

5 %

 

 

 

 

Umbettungen

 

 

 

-    Personen ab 6 Jahre

2.086

2.010 €

4 %

-    Personen bis 5 Jahre

1.000 €

1.000 €

0 %

-    Urne

422

402 €

5 %

-    Baumbestattung Urne

794

756 €

5 %

 

 

Gebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten

Die Verwaltungsgebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Verwaltungsgebühren berechnen sich anhand des Personalaufwandes für die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten der Friedhofsverwaltung.

 

 

Abweichungen zum Teilergebnisplan 2010

Im Teilergebnisplan „13.04.01 Friedhöfe“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 65.050 € ausgewiesen. Durch die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) weichen die Ansätze des Teilergebnisplanes im Vergleich zu den Ansätzen der Gebührenkalkulation erheblich ab. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Erläuterung der wesentlichen Abweichungen:

 

·      Die Zuweisungen Ehrenfriedhöfe (2.700 €) sind betriebsfremde Erträge, die über die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind.

·      Bei der Auflösung Sonderposten handelt es sich um die ertragswirksame Auflösung erhaltener Zuweisungen für investive Maßnahmen. Zuweisungen für investive Maßnahmen sind nach dem NKF über die Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagengutes ertragswirksam aufzulösen. Im Gebührenhaushalt werden die Zuweisungen im Anlagennachweis berücksichtigt und mindern die Kalkulatorischen Zinsen.

·      Die Differenz bei den Gebühren für den Graberwerb resultiert aus der Umstellung auf das NKF. Beim Graberwerb werden Nutzungsrechte über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren verliehen. Nach dem NKF sind die Einnahmen periodengenau auf diesen Zeitraum aufzuteilen und als Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Im Gebührenrecht dagegen soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung einer Rechnungsperiode decken. Das heißt, dass im Gebührenrecht die Erlöse, die in einer Rechnungsperiode anfallen, auch dieser Rechnungsperiode zuzuordnen sind.

·      Bei den Personalaufwendungen werden 1.500 € als betriebsfremde Arbeitsleistungen für die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe aus der Gebührenkalkulation ausgegliedert.

·      Die Aufwendungen für Versorgungsempfänger (1.600 €) werden im Gebührenrecht nicht berücksichtigt.

·      Die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe (2.600 €) wird als betriebsfremder Aufwand nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

·      Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (incl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

·      Bei der Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft werden für die Gebührenkalkulation die Abschreibungen für die Gebäude abgezogen, da sie bereits in den Kalkulatorischen Abschreibungen enthalten sind.

·      Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

·      Entsprechend dem KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Dieser Vorschrift entsprechend wird ein Teilbetrag des Defizites des Jahres 2007 in Höhe von 18.162 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 (Anlage 1)

·           Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

·           21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen in der Stadt Wermelskirchen (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2010 (82 KB)      
Anlage 2 2 Ermittlung Kalk. Kosten Friedhöfe 2010 (24 KB)      
Anlage 3 3 21. Nachtragssatzung Friedhöfe (24 KB)      
Stammbaum:
RAT/1722/2009   Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2002/2010   Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich