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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen. Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Entsprechend dem Kommunal-abgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Defizit des Jahres 2007 in Höhe von 42.274 € sollte nach dem KAG innerhalb von drei Jahren bis zum Jahr 2010 ausgeglichen werden. In der Gebührenkalkulation 2010 wurde beim Graberwerb ein Defizitvortrag in Höhe von 18.162 € berücksichtigt. Auf den Vortrag des Defizits bei den Bestattungen in Höhe von 24.112 € wurde aufgrund der sinkenden Nachfrage bei den Trauerhallen und Kühlzellen/Leichenhallen verzichtet (RAT/1435/2009).
Die Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von insgesamt 4.816 € ist bis zum Jahr 2011 auszugleichen. Das Defizit bei der Kostenstelle “Graberwerb“ in Höhe von 5.372 € wird in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt. Der Überdeckung bei der Kostenstelle „Bestattungen“ in Höhe von 556 € wurde mit der Unterdeckung 2009 verrechnet. Der Restbetrag der Unterdeckung ist spätestens 2012 auszugleichen.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2010 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:
· Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 12.400 € auf 448.400 €. · Die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2008/2009) wird in der Gebührenkalkulation 2011 mit einem Betrag von 15.412 € berücksichtigt (Vorjahr 18.162 €).
Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 % an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt. Anlage/n:
· Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 (Anlage 1) · Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)
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