Beschlussvorschlag:
Das Mitglied des Rates Horst Walter Schenk wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates Robert Weber, der bei der Kommunalwahl am 30.09.2009 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 02.08.2011 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste der FDP ist Herr Horst Walter Schenk Nachfolger von Herrn Robert Weber.
Herr Schenk ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
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