Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder wählen
a) in den Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Mitglied bzw. Stellvertreter: (einsetzen nach Anlage 1) und empfehlen der Gesellschafterversammlung, die Gewählten in den Aufsichtsrat zu berufen;
b) in die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Mitglied bzw. Stellvertreter: (einsetzen nach Anlage 2). Sachverhalt:
a) Der Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH besteht nach § 11 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages aus neun Vertretern der Stadt Wermelskirchen, die vom Rat der Stadt für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode gewählt werden, sowie dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt. Weiterhin sind fünf Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises durch den Kreistag zu wählen. Die Berufung des Aufsichtsrates erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.
b) Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages wird jeder Gesellschafter durch mindestens zwei von der jeweiligen Vertretungskörperschaft aus ihrer Mitte gewählten Vertreter und dem Hauptgemeindebeamten repräsentiert. Bisher hat die Stadt Wermelskirchen vier Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt. Hinzu kommt der Hauptverwaltungsbeamte.
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