Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder wählen a) in den Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Mitglied und Stellvertreter CDU Loepp, Helga Schneider, Heinz CDU Köllner, Dietmar Kotter, Heinz-Otto CDU Kohnke, Dr. Jörn Krüger, Guido SPD Bleek, Rainer Pramor, Wolfram SPD Wirtz, Matthias Bilstein, Jochen Büfo Burghoff, Friedel Hofrichter, Antje WNK Bornhold, Rüdiger Kind, Stefan FDP Drefahl, Christian Busch, Heinz-Jürgen UWG Höller, Michael Bredenbröker, Dr. Michael Bgm. Weik, Eric Löffler, Heinz und empfehlen der Gesellschafterversammlung, die Gewählten in den Aufsichtsrat zu berufen; b) in die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Mitglied und Stellvertreter CDU Wilke, Karl-Heinz vom Stein, Jürgen SPD Stoffel, Freya Hoven, Volker Büfo Wehn, Robert Bauer, Helmut FDP Schröder, Erika Drefahl, Christian Bgm. Weik, Eric Löffler, Heinz Sachverhalt: a) Der Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH besteht nach § 11 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages aus zehn Vertretern der Stadt Wermelskirchen, die vom Rat der Stadt für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode gewählt werden, und fünf Vertretern des Kreises. Nach § 113 Abs. 2 GO NW gehört der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter dem Aufsichtsrat an; das heißt es sind neun Vertreter zu wählen. Die Berufung des Aufsichtsrates erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. b) Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages wird jeder Gesellschafter durch mindestens zwei von der jeweiligen Vertretungskörperschaft aus ihrer Mitte gewählten Vertreter und dem Hauptgemeindebeamten repräsentiert. Bisher
hat die Stadt Wermelskirchen vier Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt. Hinzu kommt der
Hauptverwaltungsbeamte.
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