Vorlage - RAT/2042/2010  

 
 
Betreff: Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1848/2010
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
31.01.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zustaendigkeitsordnung_Nachtrag_5 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 05.12.2009 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Eine Ausfertigung der 5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung vom 05.12.2009 ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der derzeit gültigen Fassung enthält derzeit keine Regelungen zu den Zuständigkeiten bei Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen. Hier sollten nach Auffassung der Verwaltung folgende Regelungen getroffen werden:

 

·         Der Bürgermeister wird qua Hauptsatzung ermächtigt, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu 20.000,00 € abzuschließen (s. eigene Beschlussvorlage hierzu).             
 

·         Der Haupt- und Finanzausschuss wird qua Zuständigkeitsordnung ermächtigt, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zu 50.000,00 € abzuschließen.             
 

·         Der Abschluss von Vergleichen über Forderungen von mehr als 50.000,00 € bedürfen der vorherigen Beschlussfassung des Rates der Stadt.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

§ 2 Buchstabe n) neu in die Zuständigkeitsordnung einzufügen:

 

Entscheidung über gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über Forderungen bis zum Wert von 50.000,00 €, soweit nicht der Bürgermeister gem. § 15 der Hauptsatzung ermächtigt ist.

 

Die geplante Änderung liegt in Form der 4. Nachtragssatzung als Anlage bei.

 

 

 

Anlage:

Anlage:

 

5. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zustaendigkeitsordnung_Nachtrag_5 (21 KB) PDF-Dokument (68 KB)    
Stammbaum:
RAT/1848/2010   Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2042/2010   Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich