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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der, am 31.05.2010 vom Rat beschlossenen Haushaltsplanung 2010 und den damit vorgelegten Einsparmaßnahmen wird aufgrund der hierzu gestellten Anträge des „Regenbogen-Bündnisses“ die Zahl der Fraktionssitzungen, zu denen Sitzungsgeld gezahlt wird, im Jahr von 30 auf 20 Sitzungen reduziert.
Hierzu ist es notwendig, die Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen, § 12 (1) und (2) zu ändern.
Eine weitere Änderung betrifft § 17 (3) und (4) – Amtliche Bekanntmachungen:
Durch die Neuorganisation in den Bürgerbüros sind die beiden Bürgerbüros in Dabringhausen und Dhünn nur noch jeweils mittwochs 1 ½ Stunden für die notwendigsten Tätigkeiten besetzt. Hinzu kommt, dass Öffentliche Bekanntmachungen nach § 17 (1) grundsätzlich durch die beiden Tageszeitungen veröffentlicht werden. In den Ausnahmefällen, wo dann nach § 17 (3) dennoch ein Aushang notwendig ist, reicht der Aushang im Rathaus aus. Die Sitzungen des Rates der Stadt werden ebenso nur noch an der Anschlagtafel im Rathaus öffentlich bekannt gemacht.
Weiterhin hat eine Abstimmung mit dem Ältestenrat ergeben, dass die Bezeichnung der Ratsmitglieder in § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung von „Stadtverordnete“ in „Mitglied des Rates (MdR)“ geändert werden soll. Anlage/n:
Ausfertigung der 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
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