Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf
· Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei.
Sachverhalt:
Nach Vorberatungen im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss hat der Rat der Stadt am 26.09.2005 folgende Richtlinien zur Ausstellung eines Stadtpasses verabschiedet:
„Voraussetzung zur Ausstellung des Stadtpasses ist, dass der/die Inhaber/in
a) Empfänger/in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, SGB II oder AsylbLG außerhalb von Einrichtungen ist oder b) nur über ein geringes Einkommen verfügt (einfacher Regelsatz der Sozialhilfe + gesetzlicher Mehrbedarf nach den entsprechenden Vorschriften vom einfachen Regelsatz + Kosten der Unterkunft -warm-)
Im Übrigen gelten die Vorschriften über Einkommen und Vermögen des SGB XII und die der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen sowie Richtlinien des örtlichen Sozialhilfeträgers.
Für Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII oder AsylbLG erfolgt der Ausdruck des Stadtpasses über die EDV; Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II können diesen im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.33 beantragen. Geringverdiener können einen Antrag im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.36, stellen.
Seine Gültigkeit beträgt 1 Jahr und wird auf Antrag verlängert/erneuert.“
Zurzeit werden Stadtpassinhabern Ermäßigungen gewährt für den Besuch von
- Städt. Bädern - Theater- und Konzertveranstaltungen - VHS-Veranstaltungen - Kursangeboten im Haus der Begegnung
Auf dem Vordruck des Stadtpasses fehlt die Stadtbücherei. In dieser Einrichtung wurden bislang stillschweigend auch Vergünstigungen gewährt, so dass dieser Zustand durch Ausweitung der Richtlinien legalisiert werden sollte.
Die im Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010 gestellten Fragen sind von der Verwaltung in der Sozialausschusssitzung am 10.06.2010 detailliert beantwortet worden; auf die Niederschrift über diese Sitzung wird verwiesen, ebenso auf den erwähnten Antrag der SPD-Fraktion, der der Niederschrift seinerzeit beigefügt war.
Ob die Musikschule Stadtpassinhabern Vergünstigungen analog der anderen vorgenannten Einrichtungen gewährt, steht in deren eigenem Ermessen.
Anlage/n:
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