Vorlage - RAT/1971/2010-1  

 
 
Betreff: Ausweitung der Vergünstigungen durch den Stadtpass auf den Bereich der Stadtbücherei und die Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport sowie die der Kattwinkelschen Fabrik
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1971/2010
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
23.02.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.02.2011 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.03.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Vorberatungen im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss hat der Rat der Stadt am 26.09.2005 folgende Richtlinien zur Ausstellung eines Stadtpasses verabschiedet:

 

„Voraussetzung zur Ausstellung des Stadtpasses ist, dass der/die Inhaber/in

 

a)              Empfänger/in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, SGB II oder AsylbLG außerhalb von Einrichtungen ist

oder

b)              nur über ein geringes Einkommen verfügt (einfacher Regelsatz der Sozialhilfe +               gesetzlicher Mehrbedarf nach den entsprechenden Vorschriften vom einfachen               Regelsatz + Kosten der Unterkunft -warm-)

 

Im Übrigen gelten die Vorschriften über Einkommen und Vermögen des SGB XII und die der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen sowie Richtlinien des örtlichen Sozialhilfeträgers.

 

Für Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII oder AsylbLG erfolgt der Ausdruck des Stadtpasses über die EDV; Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II können diesen im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.33 beantragen. Geringverdiener können einen Antrag im Rathaus, Sozialamt, Zimmer 2.36, stellen.

 

Seine Gültigkeit beträgt 1 Jahr und wird auf Antrag verlängert/erneuert.“

 

Zurzeit werden Stadtpassinhabern Ermäßigungen gewährt für den Besuch von

 

-                      Städt. Bädern

-                      Theater- und Konzertveranstaltungen

-                      VHS-Veranstaltungen

-                      Kursangeboten im Haus der Begegnung

 

Auf dem Vordruck des Stadtpasses fehlt die Stadtbücherei. In dieser Einrichtung wurden bislang stillschweigend auch Vergünstigungen gewährt, so dass dieser Zustand durch Ausweitung der Richtlinien legalisiert werden sollte.

 

Die im Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010 gestellten Fragen sind von der Verwaltung in der Sozialausschusssitzung am 10.06.2010 detailliert beantwortet worden; auf die Niederschrift über diese Sitzung wird verwiesen, ebenso auf den erwähnten Antrag der SPD-Fraktion, der der Niederschrift seinerzeit beigefügt war.

 

Die SPD-Fraktion hat über ihren Ursprungsantrag vom 26.05.2010 hinausgehend in der Sitzung des Sozialausschuss am 23.09.2010 eine weitere Ausdehnung der Vergünstigungen des Stadtpasses beantragt. Hierzu wurde vom Fachausschuss einstimmig beschlossen, dass

 

·         der Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt darüber befinden möge, ob der Stadtpass auch Anwendung auf die Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport und die der Kattwinkelschen Fabrik findet.

 

·         Außerdem mögen Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt darüber entscheiden, ob die Verwaltung beauftragt wird, Gespräche mit der Musikschule und dem Stadtsportverband zu führen, mit dem Ziel, auch dort analog die Vergünstigungen des Stadtpasses anzuwenden.

 

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen auf Anregung der CDU-Fraktion nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II (Bildungsangebote für Jugendliche per Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

Zur Ausweitung der Angebote auf die Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport wird folgendes ausgeführt:

 

Bei den Ferienangeboten Kinderstadt und Braunsberg (fällt ab 2011 weg) wurde seit einigen Jahren gegen Vorlage des Stadtpasses bereits eine Ermäßigung von 50 % gewährt. In der Praxis gab es aber nur ganz wenige Eltern (vielleicht 2 - 4 von 160 Teilnehmern), die davon Gebrauch gemacht haben, egal, ob die Vergünstigung schon auf den Flyern "beworben" wurde oder nicht. Sollte nun der Stadtpass "populärer" werden, so ist es vorstellbar, dass auch die Hemmschwelle bei den Eltern sinken könnte und die im Haushalt angesetzte Einnahmeposition nicht gehalten werden kann. Um welchen Betrag das tatsächliche Ergebnis dann aber hinter der Planung zurückbleiben wird, ist nicht einzuschätzen.

 

Hinsichtlich der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass es nur sehr wenige Stadtpassinhaber gibt, die dort Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Auch bei einer künftig offiziellen Anwendung der Stadtpass-Richtlinien dürften also keine nennenswerten Mindereinnahmen zu erwarten sein.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

Geringfügig, insgesamt vermutlich unter 500 € jährlich

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
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